Pensionierung wg. Dienstunfähigkeit - Unterschiede in Pensionshöhe?

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Hallo, @HWS das wäre interessant zu wissen. Ein bisschen hoffe ich immer, dass andere Bundesländer besser mit ihren Leuten umgehen.


@Zahn wie schon weiter oben geschrieben, solange du nicht mitteilst welches deine Behörde ist kann das keiner mit Sicherheit beantworten, weil jede etwas anders arbeitet. Ich bin gerne bereit meine Zeit zu opfern wenn ich jemanden helfen kann. Aber wenn ich hier die ganze Zeit von der Berliner Landespolizei berichte und du am Ende bei der BuPol Berlin oder beim Bundesamt für Risikobewertung (Dienstsitz Berlin) bist dann kann ich dir mit meinen und den Erfahrungen meiner Kollegen nicht helfen. Dann nutze ich meine Zeit lieber anders.

VG

Reese
 
hallo,

so manche äußerungen verstehe ich nicht, auch wenn ich nachvollziehen kann, dass hierbei auf "lokale besonderheiten" abgestellt wird. auch wenn es länderspezifische besonderheiten in der anwendung gibt, sind a) diese zumeist im grundsatz vergleichbarer regelung u/o b) beruhen auf landesgesetze, die auf bundesgesetz als rahmengesetz basieren und in engen grenzen abweichen.

... ist man verpflichtet zur anerkennung des Dienstunfalles ein Formblatt ,,zur Entbindung der Schweigepflicht,, zu unterschreiben. Auf diesem entbindest du explizit alle deine behandelnde Ärzte usw. von der Schweigepflicht gegenüber dem ärztlichen Dienst der Polizei Berlin und den Mitarbeitern der Dienstunfallfürsorge der Berliner Polizei

so ist es auch hier. eine verpflichtung besteht - ich beziehe mich auf die zuständige stelle in BY - wie es auch im formular (beiblatt) steht - ausdrücklich für

IV. Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht / Akteneinsicht
sowie Erteilung der datenschutzrechtlichen Einwilligung
1. Die in Abschnitt II und III genannten Ärzte, Krankenanstalten sowie die Krankenversicherung, die Träger der Sozialversicherung und
die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes entbinde ich hiermit gegenüber dem polizei- /amtsärztlichen Dienst, den
beizuziehenden ärztlichen Sachverständigen und dem für die dienstunfallrechtliche Entscheidung zuständigen Landesamt für Finanzen
von der ärztlichen Schweigepflicht, soweit dies zur sachgerechten Bearbeitung der Dienstunfallangelegenheit erforderlich ist (z.B. zur
Einholung von Untersuchungsbefunden, Krankengeschichten, Röntgenbildern etc.).


und das als alternative zu der einen absatz zuvor genannten möglichkeit

die in diesem Zusammenhang stehenden
Untersuchungsunterlagen (z.B. Befundberichte, Röntgenbilder) von Krankenanstalten, Rehabilitationseinrichtungen, Versicherungen,
behandelnden Ärzten und die vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erlassenen Bescheide dem Landesamt für Finanzen
umgehend vorzulegen (Art. 45 Abs. 3 und 4 Satz 1 i.V.m. Art. 10 BayBeamtVG)
(hervorhebungen jeweils von mir)

in: https://lff.bayern/media/pkcliep3/u002_du_beiblatt_reader.pdf

es kann also datenschutzkonform nicht willkürlich auf alle möglichen unterlagen willkürlich zugegriffen werden. in BY hat man das selbst in der hand, ähnlich dürfte es auch in anderen BL rechtskonform so sein.

grund richtig zu stellen sehe ich darin, dass auch andere/spätere leser sich sonst mit den vermittelten aber unzutreffenden ansichten zufrieden geben und fälschlicherweise "beugen".


gruss

Sekundant
 
Hallo @Sekundant,

Ich denke du meinst damit
hallo,

so manche äußerungen verstehe ich nicht, auch wenn ich nachvollziehen kann, dass hierbei auf "lokale besonderheiten" abgestellt wird
Meine Äußerungen zu allen medizinischen Unterlagen.

Da habe ich mich anscheinend nicht gut genug ausgedrückt weil ich es für selbstverständlich gehalten habe. Aber dann nochmal zur Klarstellung.

Die Dienstunfallfürsorge hat nur Zugang zu allen Unterlagen die mit dem Dienstunfall sowie mit den Behandlungen welche mit diesem in Zusammenhang stehen Zugang.

Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für die Sachgerechte Bearbeitung der Dienstunfallangelegenheit steht auch im Formblatt. Allerdings sehe ich im Gegensatz zum Datenschutzbeauftragten keine Grund warum die Mitarbeiter Anträge an den Gutachter lesen und auswerten dürfen. Der Gutachter gibt ja eine Empfehlung ab ob er Sie befürwortet oder nicht.

Gerade im Hinblick auf eine Therapie scheint es auch sehr interessant, da für viele die Dienstunfallfürsorge ein erhebliches Problem darstellt und man sich im Stich gelassen fühlt und das auch seinen Therapeuten mitteilt, weil man denkt das liest nur Gutachter oder ein Amtsarzt...

Auch sollte man den Begriff Akte mal definieren. Jedenfalls in Berlin ist das in meinen Fall nur eine bereits stark abgenutzte Umlaufmappe gewesen auf die man ein Postit mit meinen Namen geklebt hatte.

Kein Hinweis mit ,,Patientenakte,, ,,VS,, ,,Arztsache,, ,,Vertraulich,, oder irgend ein anderer Hinweis, dass es sich um sensible Daten handelt. Und wenn man sie aufmacht konnte man direkt erst mal alle Berichte und Anträge an den Gutachter offen lesen...

VG
Reese
 
Hallo Reese,

ich bin froh, hier Informationen von anderen zu bekommen, die in ähnlicher Lage waren oder sind. Wenn das Bundesland und der Status (Landesbeamter) gleich sind, ist das besonders hilfreich. Da ich glaube, dass es für die Beurteilung des Falls nicht nötig ist, möchte ich aus sicherlich nachvollziehbaren Gründen hier zunächst keine genaueren Angaben zur betroffenen Dienststelle machen.

Zahn
 
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