Opferentschädigung, Berufsschadensausgleich

Hallo Süssegaby,

Du zitierst gerade aus dem SGB XII. Du weißt, daß es sich dabei um

Sozialgesetzbuch (SGB)
Zwölftes Buch (XII)
Sozialhilfe


handelt? OEG ist im SGB VIII zu finden.

Berufsschadenausgleich prüft das Versorgungsamt bzw. der Landschaftsverband, Abt. Versorgungsamt, neben dem Antrag nach dem OEG.

Grüße von
Ingeborg!
 
Hi Ingeborg, ja ich weis. ;)
Ich bekomme zu meiner EM Rente noch HLU nach SGB XII und
deshalb steht mir Mehrbedarf zu. :)
Denn auch wenn aufgrund OEG Gutachten ich diese Merkzeichen bekam
und der GdB neu berechnet wurde, gilt das genauso bei HLU (SGB XII)
Wobei die bei OEG keinerlei körperl. Probleme reingenommen haben....denke dann würde ich noch höher bekommen aber das ist mir egal.....ich brauch diesen Ausweis net mir gehts um mein OEG Berufsschadensausgl....
und nat. die Merkzeichen sind supi...endlich eine Behörde wo mir ohne Antrag Merkzeichen zuerkannt hat.. :cool: andere müssen dafür Jahre kämpfen...
 
Na ja, nun werde ich auch noch bestraft dafür, dass man mir 9 Monate zu spät mehr als zufällig erfahren habe, dass ich 17% mehr Bedarf bekomme....
Denn die SGB XII Stelle sagt der Zettel wo das drauf steht reicht nicht entweder einen richtigen Bescheid oder den Schwerbeh.ausweis :eek:
Bis der da ist kann dauern....kann ich dann meinen Bedarf rückwirkend beantragen? Wenn nein dann müsste ich das VA verklagen. ;) Denn es sind mir mittlerweile 9x69, Euro nicht bezahlt worden....denn ich denke mal das gleiche Gesetz gilt auch für SGB II oder? SGB XII bekomme ich seit September....
 
Hallo Süssegaby,

hier der Gesetzestext zum Einsetzen der Sozialhilfe:

Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe

§ 18 SGB XII Einsetzen der Sozialhilfe

(1) Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

(2) Wird einem nicht zuständigen Träger der Sozialhilfe oder einer nicht zuständigen Gemeinde im Einzelfall bekannt, dass Sozialhilfe beansprucht wird, so sind die darüber bekannten Umstände dem zuständigen Träger der Sozialhilfe oder der von ihm beauftragten Stelle unverzüglich mitzuteilen und vorhandene Unterlagen zu übersenden. Ergeben sich daraus die Voraussetzungen für die Leistung, setzt die Sozialhilfe zu dem nach Satz 1 maßgebenden Zeitpunkt ein.

In der Regel ist das Stellen eines Antrages maßgeblich. Weitergehende Beratung und Aufklärung habe ich bisher noch von keiner Verwaltung erlebt!

Selbst erlebt: Ein Zusatzantrag (Bestätigung des Hausarztes) auf Mehrbedarf bei der Ernährung eines todkranken Verwandten ging vor langer Zeit bei einem Sozialamt angeblich 'verloren', obwohl der durch Heftklammer mit einem anderen Schriftstück verbunden war. Erst die Einschaltung des Behördenleiters bewirkte, daß das Schriftstück unverzüglich wieder auftauchte (die 2 Heftlöcher im Begleitschreiben halfen dabei weiter)!

Was meinst Du mit -Zitat-: ...Denn die SGB XII Stelle sagt der Zettel wo das drauf steht reicht nicht entweder einen richtigen Bescheid oder den Schwerbeh.ausweis...


Grüße von
Ingeborg!
 
Was meinst Du mit -Zitat-: ...Denn die SGB XII Stelle sagt der Zettel wo das drauf steht reicht nicht entweder einen richtigen Bescheid oder den Schwerbeh.ausweis...


Grüße von
Ingeborg!

Hi Ingeborg,
also beim OEG Gutachten ist ein Dina 4 Blatt dabei, wo intern die Ärztin das Gutachten bestätigt und auch bestätigt, dass die 80 gdb und Merkzeichen B und G zustehen.
Und dieses Blatt habe ich der Sozialbehörde gesandt und die bestehen auf einen Bescheid oder den Ausweis mit den Merkzeichen.
Bisher hatte ich ja keine Merkzeichen.
Bedeutet dein Gesetzestext, wenn die HLU Stelle seit gestern weis, ich habe Anspruch, muss sie zahlen?
Aber sie zahlt nicht rückwirkend?
Die vom VA haben sich zwar bei mir entschuldigt, dass das übersehen wurde, dasss ich informiert werde, aber das bringt mir nicht die 69 Euro/Monat, die mir seit letztes Jahr (Mai2010 wurden die Merkzeichen festgestellt) zustehen.
Steht einem das auch mit SGB II zu mit diesem Mehrbedarf 17%?
Wenn ja, dann stünde mir tats. seit Mai 2010 zu!
Ich kann nix dafür, wenn ich im Feb 2011 erst mehr als zufällig über den VDK Einsicht in das Gutachten bekomme...
Man sieht, Thema OEG: 9 Monate für nix und wieder nix auf Unterlagen zu warten ist wohl normal! :eek:
 
Hallo,

evtl. hilft Dir das schon ein bißchen weiter,...

Eine außergewöhnliche "besondere berufliche Betroffenheit" nach § 30 Abs. 2 BVG mit einer (em) MdE/GdS von 20 liegt vor, wenn der Betroffene vor dem 60. Lebensjahr schädigungsbedingt erwerbsunfähig (voll erwerbsgemindert) geworden ist (BSG, Urteil vom 14.03.1974, 10 RV 189/74, SozR 3100 § 30 BVG Nr. 6).

Diese Entscheidung wird von den Versorgungsämtern fast durchweg nicht beachtet


PS: Ich reihe mich in die Anruferliste ein, hoffe, es ist ok?
 
Hallo Elvis64,

kann ich Dich bezüglich OEG auch mal anrufen? Ich bin in einem Vergleich mit 70% GDS anerkannt und kämpfe nun um den BSA. Ich beschäftige mich seit 6 Jahren mit dem OEG und kenne praktisch jedes Gesetz und Urteil auswendig. Würde mich gerne mit Dir mal austauschen...

Kann man mit dir auch tellen?
Denn wenn du jedes Gesetz kennst, denke ich würdest du auch mir weiterhelfen können und noch ein paar denen ich gerade etwas Hilfestellung gebe....wäre nett, wenn wir in Kontakt kämen, insbes. suche ich einen Paragr. der besagt, dass man 10% Erhöhung bekommt, wenn man regelm. Tabletten ein nimmt...
Ich kämpfe auf der Grundebene schon wenn es ums Thema BSA geht denn ich muss wohl erst beweisen dass PTBS für meine Berufsunf. "schuld" ist denn es gibt ein Gutachten was eine Persönl.keitsstör. oder auch Borderl. dafür schuld wäre....
Habe irgendwo gelesen wenn man ptbs hat und eine PKS nicht zu 100% nachgewiesen ist dass dann die ptbs die Grundlage wäre....
 
Wer weiß, wie BSA berechnet wird, wenn es einen Kindheitsschaden gab, eine Ausbildung mit 7 Monate Krankheit unterbrochen wurde aber erfolgreich abgeschlossen wurde und ab dann nur noch TZ gearbeitet wurde
Schaden der anerkannt ist Kindheit und eine Vergewalt. alles andere wurde nicht anerkannt...aber wichtig ist denn seit der anerkannt. VG konnte ich zwar weiter TZ arbeiten, war aber öfters krank leider wegen Orthopäd. Dingen krankgeschrieben und nicht wegen Psyche...
Na ja bisher steht in einem Gutachten dass ich nicht wegen ptbs meinen Beruf aufgeben musste....sondern meine Pers.störung sei das gewesen....
Laut eines persönlich in Auftrag gegebenes Gutachten habe ich keine PKS.
Fakt ist, dass ich aufgrund von massiven Ängsten die ich seit der Vergewal. habe teils mich nicht mehr hinter eine Verkaufstheke traute und noch weniger belastbar war....mein Berufsschaden ist eigentl. seit meiner Ausbildung denn ich habe mein ganzes Leben TZ gearbeitet....VZ hätte ich nie arbeiten können ich habe 2,5 Tage gearbeitet und den Rest der Woche brauchte ich zum schlafen und ausruhen....
 
Hallo Gaby,

hier ist die Grundlage zur Opferentschädigung - OEG (§ 30 BVG - Abs. 3 beschäftigt sich mit dem Berufsschadensausgleich):

http://www.buzer.de/gesetz/443/a5204.htm

und hier:

http://www.global-help.de/searchSit...en=Suchen&suchbegriff=berufsschadensausgleich


Auch Anträge nach dem OEG werden massivst, wie in Deinem Fall, zunächst von den Verwaltungen abgelehnt! Nicht immer, aber sehr oft! Ich kann Dir nur raten, Dich von einem fähigen Rechtsanwalt unterstützen zu lassen und nicht aufzugeben. Die Zeit arbeitet für Dich, denn Du hast ja bereits ein Gutachten, das Deinen Antrag unterstützt.

Du kannst über das, was Dir passiert ist, zumindest schon schreiben und sicher auch sprechen. Das wird erforderlich sein, wenn ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben wird (Sozialgericht?).


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
danke dir.
Die Links kenne ich schon ist immer schwierig, wenn man nicht genau weiß, wie man eingestuft wird.
Und wie gesagt in einer der letzten Bescheide stand dass ich meinen Beruf wegen schäd.unabhäng. Gründen aufgeben musste....was ja so nicht stimmt....aber man muss ja alles beweisen etc...
 
Hallo Hardcore Marshall,

ich habe auch eine Forderungsausfalldeckung und vollstrecke auch regelmäßig gegen den Täter.

Jetzt kommt hier das Finanzamt um die Ecke und will die eingezogenen Schadensersatzforderungen der Einkommenssteuer unterwerfen. Wie war das bei Dir, musst du oder hast du Steuern darauf abführen müssen?
Wäre dir für eine Antwort dankbar.
 
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