Opferentschädigung, Berufsschadensausgleich

Bitte alles Beachten

Hallo Zusammen,

ich bin relativ neu hier habe aber auch die Beiträge schon etwas länger verfolgt und bin auch Opfer einer kriminellen Gewalttat geworden.

Komme Beruflich aus dem Lohnbereich und habe von daher auch Kenntnisse hinter den Kulissen und wollte auch mal auf ein paar eventualitäten verweisen damit Ihr auch alles ausschöpfen könnt und nichts vergesst.

Ich habe mittlerweile die OEG - Rente auch durchsetzten können da ich durch die kriminelle Gewalttat PTBS erleide und mein linkes Augenlicht verlor. Darauf hin verlor ich auch noch meinen Arbeitsplatz in dem ich wesentlich mehr verdiente wie bisher und auch nicht mehr arbeitsfähig und berufsunfähig geworden bin.

Ich denke auch das die meisten hier einen Titel gegen den Schädiger erlangt haben.

Es gibt leider auch Vorfälle von denen eure zuständige Rentenversicherung nichts erfährt auch wenn man in Reha war über den entsprechenden Rentenversicherungsträger.
Deshalb solltet ihr auch unbedingt prüfen ob dies geschehen ist und mal den telefonischen Kontakt zu denen suchen vor allem in dem Fall wenn der Täter verurteilt worden ist und ihr einen festen Arbeitsvertrag hattet und wenn der Vorfall nicht passiert wäre ihr wesentlich mehr Geld verdient hättet und auch wenn ihr Krankengeld bezogen habt. Dadurch entsteht in der Rentenversicherung eine Beitragslücke die denen gemeldet werden sollte. Das garantiert das der Rentenversicherer eine Klage gegen den Schädiger einleitet und sich den Ausfall der Rentenversicherungsbeiträge wieder holen will. Kann der Schädiger zahlen bekommt ihr dann auch eine höhere bzw. die zu erwarten gewesen wäre Rente.

Noch eine Besonderheit die in meinem Fall existiert. War euer Schädiger zahlungsunfähig? Wenn ja prüft doch alle mal bitte eure Haftpflichtversicherung. Bei mir bestand eine Klausel, wenn ich einen Schaden Dritter erleide und der dritte Zahlungsunfähig ist tritt meine Versicherung als Schuldner ein. Was mir ziemlich viel gerettet hat, glück im unglück halt. Dort könnt ihr dann immer wenn ihr einen Titel habt und der Schädiger immer noch Zahlungsunfähig ist den Titel abtreten und die Versicherung muss zahlen.
Was aber momentan noch Fraglich ist bei mir ob die Versicherung die OEG Rente verrechnen darf. Das ist noch in der Klärung, vielleicht hat jemand dort einen Hinweiß für mich!

Bei meiner LVR hat sich leider noch niemand wegen Berufsschadensausgleich gemeldet weil dieser bei mir schon enorm ist...
Bin seid kurzem mit dem VDK an der Geschichte dran und hoffe dort ergibt sich bald was.

Wie ist das denn bei den anderen mit der EM gelaufen?
 
Hallo HcM,

Zitat:...Wenn ja prüft doch alle mal bitte eure Haftpflichtversicherung. Bei mir bestand eine Klausel, wenn ich einen Schaden Dritter erleide und der dritte Zahlungsunfähig ist tritt meine Versicherung als Schuldner ein...

Wirklich Deine Haftpflichtversicherung wg. Zahlungsausfall beim Täter?

Die Tat geschah doch sicherlich mit Vorsatz und da ergibt sich kein Zahlungsanspruch gegen eine Haftpflichtversicherung - sonst!

Bitte erklären, da ich noch einige andere Opfer kenne, bei denen sich der Täter durch Lügen und Verjährung aus der Affaire gezogen hat - und natürlich ist der Täter auch noch mittellos!


Grüße von
Ingeborg!


Ansonsten: Danke für Deinen Beitrag! Es ist dringend Zeit, daß Opfer sich wehren!
 
Sag einfach Sven ;-)

Also es ist echt der Fall das ich die Klausel in meiner eigenen Haftpflichtversicherung (Wüttembergische) drin habe. "Wenn ich einen Schaden dritter erleide und dieser Zahlungsunfähig ist" Diese Klausel in Kraft tritt sobald ein Titel erwirkt wurde Scvhmerzensgeld vor Gericht und Ausfallschäden usw.

Diese muss ich dann entsprechend bei der Versicherung geltend machen und die brauchen dann noch vom Gerichtsvollzieher eine Mitteilung das dieser Zahlungsunfähig ist, dann kommt die eigene Unfallversicherung (in meinem Fall durch die Klausel) zum tragen und die verscherung wehrt sich zwar ein wenig bei manchen sachen weil teilweise auch anfallende Kosten auf andere Sozialversicherungsträger abgewältst werden müssen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zu Krankenhäusern an die Krankenversicherung oder Rentenversicherungsausfälle bei der Rentenversicherung usw. Aber durch diese Klausel bin ich gegen einen Ausfall des Schädigers geschützt, egal was für einen Schaden ich erleide und da dieser Schaden auch stark bezifferbar bei mir ist muss durch diese Klausel in meiner eigenen Haftpflichtversicherung die Haftpflichtversicherung zahlen! Dieses ist vielen gar nicht bewusst das Sie sowas haben und deswegen wollte ich hier auch driungend darauf aufmerksam machen. Ich bin selber von meinem Versicherungsvertreter darauf aufmerksam gemacht worden, da ich diesen auch privat kenne und das kommt der Versicherung momentan auch teuer zu stehen, da Sie das Schmerzensgeld zahlen mussten und jetzt die Ausfallschäden die ich jedes Jahr bzw alle 2 Jahre durch einen Titel geltend mache auch tragen müssen.

Diese Klausel ist bei den Versicherern anderer Haftpflichtversicherungen nicht selbstverständlich und im nachhinein bin ich echt total froh das ich diese Klausel mit drin hatte (Wusste ich vorher auch nicht das es sowas gibt)
Da haben schon einige Sozialverbände komisch aus der Wäsche geguckt als ich das erwähnt habe. Genauso wie ich momentan auch versuche den Rentenausfall gegen den Schädiger durchzubekommen. Diesen Schaden wird wahrscheinlich auch meine Versicherung in dem Fall tragen weil die Rentenversicherung bestätigen kann das mir dadurch ein persönlicher Schaden entstanden ist durch den Zahlungsunfähigen Schuldner, weil die Rentenversicherung auch nur Zahlt wenn der Schädiger selber für den Schaden aufkommen kann. Das ist aber auch erst vor einer Woche bei der BFA beantragt worden bzw. Schriftverkehr entstanden.
Und der Sachbearbeiter der seid 20 Jahren da arbeitet hatte auch noch nie so einen Fall mit so einer Klausel im Haftpflichtversicherungsvertrag. Sogar mein Psychologe hat sich aufgrund meiner Aussage das ich sowas habe nachträglich diese Klausel in die Haftpflichtversicherung geholt. Also die ist leider nicht bei allen Versicherungen gang und gebe da hatte ich echt totales Glück mit!

Ich könnte Dir aber auch gerne mal meine telefonnummer geben und können das ganze auch mal persönlich besprechen!

und klar geschah die Tat mit Vorsatz...

Hallo stinababy.
bei uns sind bis zur Begutachtung nach § 109 sage und schreibe 14 Jahre
vergangen. Von der Begutachtung bis zur Gerichtsverhandlung sind ca. 4 Monate vergangen. Das ging relativ schnell. Übermorgen ist die Gerichtsverhandlung. Sobald uns das Urteil vorliegt, werde ich euch darüber hier berichten. Danke

Mein Mann hat 2008 einen unverschuldeten Unfall gehabt. Er hat etl. Verletzungen. und ist seitdem bis heute durchgehend krankgeschrieben. Jetzt will die gegn. Haftpflicht das Verdienstausfallgeld nicht mehr bezahlen und beruft sich auf das Urteil des Sozialgerichts (Unser Rentenantrag wurde abgelehnt) und verlangt, daß mein Mann Bewerbungen schreibt und behauptet, er sei nicht erwerbsunfähig. Darf die Versicherung die Zahlung einfach einstellen?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Berufsschadenausgleich.

Hallo .


Hab da mal ne Frage verstehe es nicht ganz mit der Opferentschädigung und Berufsschadenausgleich.

Bin im November 2009 Opfer eines Überfalls am Arbeitsplatz geworden.Antrag auf Opferentschädigung gemacht .War ca .4 Monate wegen Trauma arbeitsunfähig und dann wurde mein BSV den ich in Therapie bekommen hab operiert zu Kosten der KK.Das können wir mal rausnehmen.Hab VG erhalten bis zur BSV OP.Nach der AHB bin ich 4 Monate Arbeiten gegangen bis zur Somatisierung und seiddem Au.ERhalte VG bis jetzt soll noch ne Reha über die BG machen und dann Rente beantragen da ich laut BG Arzt nicht Arbeiten kann.
Steht mir der Berufsschadenausgleich rückwirkend ab den Antrag beim Opferentschädigu8ngsgesetz zu oder sind das zwei paar Schuhe.Wie verhält es sich bis über Unfallrente entschieden wird erhalte ich was vom Opferentschädigungsgesetz oder eher nicht da ich ja Unfallrente von der BG erhalten kann.
Wäre toll wenn es mir einer mal vernünftig für Dumme erklären könnte ,so richtig Auskunft erhält man ja doch nicht und ich hab Schwierigkeiten mit der Konzentration.

LG SONJA
 
Hallo Sonni1956,

lies Dich mal hier ein: http://www.zbfs.bayern.de/sozentsch/sozentsch.html

Wichtig für Dich dürfte das

Kapitel III - Soziales Enschädigungsrecht nach dem BVG
1. OEG und

Kapitel IV - Leistungen nach dem BVG
1a) Heilbehandlung § 10 BVG
aa) Grundrente § 30 BVG ff. und
cc) Berufsschadensausgleich § 30 Abs. 3 - 16 BVG
sein.

Alle Leistungen gibt es nur, wenn Du als Opfer anerkannt bist. Berufsschadensausgleich, wenn eine finanzielle Einbuße als Schädigungsfolge entstanden ist. Renten (Unfall-/OEG) bei entsprechendem Schädigungsverlauf nach den Vorgaben des OEG.

Wenn Du noch Fragen hast: Bitte! Werde nach meinen Möglichkeiten antworten, da jede verwaltungstechnische Abwicklung zwar ähnlich ist, aber jedesmal auch ihre eigenen Tücken hat. Wie Du selbst erfahren hast, erhälst Du keine guten Auskünfte!

Ich kann Dir aber schon jetzt raten, jede Behandlung, die Du aufgrund des Überfalls erhälst, zu dokumentieren. Das heißt, laß Dir alle Berichte (Krankenhaus, Arzt u.s.w.) kopieren, damit Du alles lückenlos nachweisen kannst. Könnte sein (ausdrücklich könnte sein), daß man (irgendeine beteiligte Verwaltung) Dir irgendwann Schwierigkeiten macht und Du den Nachweis des Zusammenhangs erbringen mußt. Das kann problematisch werden, wenn man sich nicht so gut erinnern kann!

Grüße von
Ingeborg!

@Sven-HcM: Hatte Dich richtig verstanden. War klar!
Habe noch so viele OEG-Verfahren und Klagen (beistandsweise) 'am Hals', daß ich mich z.Zt. nur ganz allgemein hier im Forum auf Fragen melden kann!
 
Hallo Ingeborg.

Eigentlich hab ich den Enlassungsbericht vom BG KH wo ich in Traumatherapie war.Dann vom KH wo ich wegen der Somatisierung war und 1 Bericht wo der Psychologe bescheinigt hat das der KH Aufenthalt auf die Somatisierung zurückzuführen ist.Wäre es besser wenn ich die Berichte vom Psychologen die er im Quartal abgibt auch hab?
Ich laß mir mein Zahlschein immer im BG KH unterschreiben wenn der Arzt was wegen der Reha verfaßt meint er ich müßte es von der BG anfordern.
Das dumme ist das ich innerhalb der Traumatherapie den BSV bekommen hab und die es nicht anerkennen wollen.Hab vorsichtshalber Therapiepläne zum OEG beim VA geschickt.Die op kam nach der Wiedereingliederung und dann die AHB das ging auf KK und die REha auf RV .Danach konnte ich nur 4 Monate Arbeiten .In der Zeit wo ich KG erhalten hatte wurden meine ZUschläge nicht mitberechnet beim VG ja.Aber Trotzdem sind das finansjelle Einbußen von paar Hundert Euro monatlich gewesen.Würde ich wenn es anerkannt wird rückwirkend bezahlt?
Im Moment läßt die BG mich hängen seit September tut sich außer mein Ambulanter Psychologentermin nichts .Der BG Arzt schlug das mit der Arbeitsunfähigkeit mündlich vor ich soll aber noch ne Reha machen für mein allgemeines Wohlbefinden.
Durchs Trauma kann ich mich schlecht konzentrieren und hab da ich unter spannung steh auch mehr körperliche Schmerzen aber die sieht keiner.
LG SONJA
 
Hallo Sonja,

hierzu -Zitat-: ...Wäre es besser wenn ich die Berichte vom Psychologen die er im Quartal abgibt auch hab?...

Ja, unbedingt! Alles schriftliche, was Dich als Opfer betrifft, kopieren und zu Deinen Akten legen. Dazu gehören auch die Krankengeldauszahlungsscheine und die Therapiepläne - alles!


Hierzu -Zitat-: ...Würde ich wenn es anerkannt wird rückwirkend bezahlt?...

Ja!


Hierzu -Zitat-: ...Der BG Arzt schlug das mit der Arbeitsunfähigkeit mündlich vor...

Schreibe Dir das mit Datum auf und leg Deine Aufzeichnung zu Deinen Akten, schriftlich wird es Dir der BG-Arzt erfahrungsgemäß nicht geben - oder? Frage ihn doch einmal danach! Ein Versuch ist das allemal wert.

Nötigenfalls Akteneinsicht nach § 25 SGB X nehmen. Hierbei wirst Du auch Berichte des BG-Arztes finden - dann kannst Du sehen, was er offiziell mitgeteilt hat. Akteneinsicht forderst Du schriftlich von Deiner BG mit Hinweis auf die genannte gesetzliche Grundlage. Deine Akten kannst Du Dir zu Deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung schicken lassen und dort kopieren!


Grüße von
Ingeborg!
 
Großes Lob an alle Schreiber...

Ich wollte einmal ein großes Lob aussprechen.
Hier gibt es wirklich Menschen, die einem mit ihren Erlebnissen und Beiträgen weiterhelfen!
Ich wurde in einem anderen Forum "runtergemacht" a la was ich mich so anstelle mit 50 GdS, warum ich nicht arbeiten gehe und so....
Ich war geschockt, denn auf alleine PTBS 50 zu bekommen da wären andere froh, wenn sie das hätten... ;)
Man muss ja eher sein Recht erkämpfen...:rolleyes:

Deshalb: Großes Lob an alle hier!
Ich habe hier das erste Mal das Gefühl, ich bin nicht alleine mit meinem "Kampf"
 
Antworten

Hallo Ingeborg und Süssegaby

Hab meinen Psychologen gefragt er kopiert mir alles zur nächsten Woche.Außerdem kann er ins Programm wo der BG Arzt reinschreibt über mich ist noch nichts verhandelt worden.
Ich muß Anfang nächste Woche hin und sprech ihn mal an.
Die Zahlscheine behält die Kasse ich bekomme aber in Abständen ne ne Benachrichtigung für s Finanzamt und was die bezahlt und auch Sozialabgaben gemacht haben.

Süssegaby wie hast du es gemacht das du 50% auf PTBS bekommen hast?
Ich hab 30% erhalten bin aber im Wiederspruch da ich nach 4 Monaten nicht mehr Arbeiten konnte und ins KH kam wegen Verdacht auf Schlaganfall was aber als Somatiesierund anerkannt wurde.
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Ich kann mich schlecht konzentrieren vergeß vieles speicher wichtige Sachen nur fürn Moment.Außerdem keine geschlossen Türen wenn ich allein bin sowie vermeiden von Menschenansammlungen.Schwierig mehrere Termine wahrzunehmen leicht gereitzt lustlos schreckhaft möchte meistens meine Ruhe.
Vorher war ich ne Power Frau heute ruhig in mich verkehrt träume manchmal schlecht zucke im Schlaf zusammen.
Welche Symtome hast du und wielange schlägst du dich damit rum?

LG SONJA
 
Hallo Sonni1956 - Sonja,

Zitat: ...Die Zahlscheine behält die Kasse...

Diese Formulare meinte ich, weil sie in der Regel auch Diagnosen beinhalten. Der Arzt füllt sie entsprechend seiner Befunde aus und begründet damit Deine Arbeitsunfähigkeit.


Grüße von
Ingeborg!
 
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