Hallo Sonni1956,
lies Dich mal hier ein:
http://www.zbfs.bayern.de/sozentsch/sozentsch.html
Wichtig für Dich dürfte das
Kapitel III - Soziales Enschädigungsrecht nach dem BVG
1.
OEG und
Kapitel IV - Leistungen nach dem BVG
1a) Heilbehandlung § 10 BVG
aa) Grundrente § 30 BVG ff. und
cc) Berufsschadensausgleich § 30 Abs. 3 - 16 BVG
sein.
Alle Leistungen gibt es nur, wenn Du als Opfer anerkannt bist. Berufsschadensausgleich, wenn eine finanzielle Einbuße als Schädigungsfolge entstanden ist. Renten (Unfall-/OEG) bei entsprechendem Schädigungsverlauf nach den Vorgaben des OEG.
Wenn Du noch Fragen hast: Bitte! Werde nach meinen Möglichkeiten antworten, da jede verwaltungstechnische Abwicklung zwar ähnlich ist, aber jedesmal auch ihre eigenen Tücken hat. Wie Du selbst erfahren hast, erhälst Du keine guten Auskünfte!
Ich kann Dir aber schon jetzt raten, jede Behandlung, die Du aufgrund des Überfalls erhälst, zu dokumentieren. Das heißt, laß Dir alle Berichte (Krankenhaus, Arzt u.s.w.) kopieren, damit Du alles lückenlos nachweisen kannst. Könnte sein (ausdrücklich
könnte sein), daß man (irgendeine beteiligte Verwaltung) Dir irgendwann Schwierigkeiten macht und Du den Nachweis des Zusammenhangs erbringen mußt. Das kann problematisch werden, wenn man sich nicht so gut erinnern kann!
Grüße von
Ingeborg!
@Sven-HcM: Hatte Dich richtig verstanden. War klar!
Habe noch so viele OEG-Verfahren und Klagen (beistandsweise) 'am Hals', daß ich mich z.Zt. nur ganz allgemein hier im Forum auf Fragen melden kann!