Opferentschädigung, Berufsschadensausgleich


Das sind diese Zettel also gelbe Zettel einer geht an KK und der andere an
den Arbeitgeber, nach 6 Wochen sind es glaube ich andere Zettel...
Diese kann man tatsächlich 10 Jahre mind. zurück bei seiner KK anfordern also ich habs getan, da mich die Diagnosen interessiert haben..
Man kann die AU Zeiten extra anfordern und mit Diagnosen....
Leider habe ich mich andauernd aufgrund von Ortho Sachen krankschreiben lassen, denn mein Hausarzt schrieb mich nie wegen Psyche krank....
Ich ging dann halt immer gleich z. Ortho der mich dann krankschrieb...
Bei mir helfen also diese Auszüge nix. :(
Wobei man heute sagt, meine Ortho Sachen haben meist die Ursache im somatischen Bereich gehabt....selbst mein Bandscheibenvorfall
ist psychosomat. Ursprungs und kann auf Folgen der PTBS angesehen werden....meiner Meinung echt weit hergeholt
aber ein Arzt bestätigte diesen Verdacht eines Therapeuten....
 
Hi pussi,

es ging um das Sammeln aller schriftlichen Nachweise zur Stützung von Diagnosen, die Sonjas Antrag nach dem OEG förderlich sein könn(t)en. Hierzu hatte ich geraten, daß z.Zt. die lfd. Krankengeldauszahlungsscheine (= Formulare) kopiert werden sollten, da auch hier Diagnosen durch den behandelnden Arzt bestätigt werden.

Man weiß noch nicht, welche Dokumente im Laufe eines solchen Verfahrens nützlich sein können. Auch in OEG-Angelegenheiten verhalten sich viele Verwaltungen äußerst unsensibel, da hat es sich auf der Seite des Antragstellers/der Antragstellerin schon als günstig erwiesen, wenn alle Schädigungsfolgen lückenlos nachgewiesen werden können.


Grüße von
Ingeborg!
 
@ süsse,inge
bin auch überfallen worden.
meine krankenkassen hatte mir die oeg angezeigt.
damit dire kosten nixht bei der kk hängen bleiben.
ich muss dies nutzen, wenn nicht, bleiben alle kosten bei mir.
also, bt. welche formulare?
es war ein raubüberfall im ausland!
lg
pussi
 
Zahlscheine anfordern


Hallo Zusammen.

Dann werd ich mal mit meiner netten SB der KK reden und mir einen Auszug der Zahlscheine mit diagnosen geben lassen.
Mein Psychologe und andere meinen auch das ich durch die PTBS die Schmerzen mehr somatisch hab und es kommt durch dir Anspannung immer mehr dazu.
Es war die Rede wie ich ne kombinierte Reha wollte aber jetzt will der BG Arzt es nicht mehr er meint kann man später noch machen.
Im Moment gehts mir Schmerztechnisch nicht so gut Knieprothese ist fällig die BSV Schmerzen werden schlimmer da ich mich im Moment nicht genug schone.Eigentlich möchte ich nicht nochmal wegen den nachgerutschten BSV unters Messer im Moment bekomm ich VG und die Behandlungen gehn auf KK .Wenn ich operiert werd kann ich die Traumatherapie nicht weiter machen nicht das die mir das VG streichen oder unterbrechen es ist wesentlich mehr wegen der ZUschläge wie KG.

LG SONJA
 
Hallo pussi,

ich meinte ...Krankengeldauszahlungsscheine (= Formulare)!

Weil ich durch andere OEG-Antragsverfahren weiß, daß ein lückenloser Nachweis der Schädigungsfolgen möglicherweise schwer zu erbringen ist (genau wie bei Unfallopfern)! Und weil Sonja in regelmäßigen Abständen ihre Krankengeldauszahlungsscheine der Krankenkasse überläßt, könnte sie die vorher kopieren, da immer auch die Diagnose/n darauf vermerkt und vom Arzt bestätigt sind!

Jahre später, wenn die angesprochenen Versorgungsämter (o.a. dann zuständige Verwaltungen) erst einmal mit ihren Tricksereien zuschlagen, wird es unendlich schwerer für das Opfer! Dann werden schon mal Jahreszahlen verändert, Diagnosen verniedlicht und/oder Schädigungsfolgen in Abrede gestellt. Ich schreibe mich gerade wieder in Wut, weil ich erst gestern wieder eine solche Akte in den Händen hatte. Ich kenne das Opfer sehr gut und sehe, was mit ihm passiert ist: Es quält sich mit lebenslangen und unüberwindlichen Folgen. Und eine riesige Verwaltung zeigt, was sie alles kann! Dabei wird selbst der eigene Gutachter sachbearbeitungstechnisch diskreditiert, weil das Ergebnis seiner Erhebungen nicht in den Kram paßt.

Ich will hier wirklich jedem Mut machen, sich seine Rechte zu erstreiten! Deshalb rate ich, jeden Fetzen Papier, der irgendetwas bestätigt, was Euch in einem Verfahren helfen kann, zu kopieren und zu den Akten zu nehmen! Das war's eigentlich!

Pussi, stell' einfach Deinen Antrag nach dem OEG - wenn Du damit durchkommst (warum auch nicht?), wirst Du auch mehr Möglichkeiten der ärztlichen/therapeutischen Behandlung aufgrund der Schädigungsfolgen haben, da dann Anspruch auf Versorgung nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) besteht!

Anträge kannst Du z.B. hier finden und ausdrucken:

https://formulare.virtuelles-rathau...nd=0&import=0&param1=08236000-01-0044&a=a.pdf

oder hier - mit umfangreicher Information:

http://www.soziales.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=65&article_id=174&_psmand=2

Google mal: OEG Anträge o. OEG Antrag

Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
hi, ingeborg

habe vom va bereits ein formular erhalten, was ich ausfüllen soll.
meine kk hat mich aufgefordert, den antrag beim va zu stellen.

leider wird erwartet, dass ich den vorgang nochmals genau schildere.
habe mindestens 20 mal anlauf genommen, mit dem ergebnis, dass ich mittendrin panikattacken bekommen habe. medis-halbtot!

dann die frage, was ich von den merkzeichen, in welcher höhe beanspruchen möchte.
ist das normal?
eigentlich brauche ich eine ordentliche behandlung.
laufe von einem arzt zum nächsten.
weiss eigentlich nicht so recht, wer zuständig ist.
lg
pussi
 
Hallo pussi,

so wie Dir ergeht es jedem Opfer, das immer wieder alles schildern soll!

Kannst Du Dir von jemandem helfen lassen? Es sollte eine Vertrauensperson sein, die möglicherweise Deine Geschichte kennt, oder der Du Deine Erlebnisse schildern kannst, damit sie das für Dich aufschreibt! Und Du solltest unterstützt werden, da ein Versorgungsamt sich auch mit der gezielten Ablehnung/Abwehr eines OEG-Antrages befasst! Das muß man einfach wissen, damit man nicht unvorbereitet davon getroffen wird! Gleichzeitig habe ich festgestellt, daß das Antragsverfahren auch eine Art Bewältigungsstrategie sein kann; einige Opfer können mit der Zeit freier über die Ereignisse sprechen.

Und da es sich um ein Versorgungsamt handelt, bei dem Du Deinen Antrag stellen sollst, ist es völlig normal, daß nach dem Merkzeichen gefragt wird, das beansprucht werden soll. In welcher Höhe der zugrundezulegende Grad der Schädigung (GdS/früher GdB) zuerkannt wird, kannst Du aber nicht entscheiden. Das bleibt abzuwarten.

Hier mal eine Merkzeichen-Übersicht (Schwerbehindertenausweis):
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=209

Und hier eine weitere gute Erklärung zu den Merkzeichen:
http://www.ra-klose.com/html/merkzeichen-behindertenrecht.html


Bei Anerkennung von mindestens 50% allein für die Schädigungsfolgen (OEG) steht auch das Merkzeichen VB (EB) nach dem Bundesversorgungsgesetz (Bundesentschädigungsgesetz) zu. Das ist der Nachweis für den Anspruch auf Leistungen/Behandlungen im medizinischen und therapeutischen Bereich, die aufgrund der Schädigungsfolgen erforderlich sind/werden. Solange noch keine Entscheidung nach dem OEG gefallen ist, wird Deine Krankenkasse für Dich zuständig sein. Aber den richtigen Arzt mußt Du schon selber finden.

(Was ist mit dem Täter? Ist der bekannt und/oder mittellos?)

Vielleicht ist es Dir möglich, nacheinander und schrittweise den Antrag allein oder zusammen mit jemandem auszufüllen; Du bist die Einzige, die ganz genau weiß, was Dir passiert ist! Wenn der Antrag platzmäßig nicht ausreicht, in freier Form auf Extrablättern weiterschreiben. Das machen wir schon seit rund 10 Jahren, weil es gemacht werden muß! Das Opfer bleibt sonst auch immer finanziell auf der Strecke!

Wenn Du Fragen hast, kannst Du sie mir hier im Forum stellen - ich werde überlegen, wie ich Dir etwas aus der Ferne helfen kann!

Nur Mut!


Grüße von
Ingeborg!
 
Ich hätte eine Frage:
Wenn man 80 GdB und Merkzeichen G und B hat, bekommt man da mehr Geld von der SGB XII Stelle oder welche Vorteile hat man davon?
Ich habe bisher überhaupt kein Interesse an den Merkzeichen gehabt, da ich bisher meine Begleitung immer selber bezahlt habe..
Ich weis ich kann 50% Kraftfahrverkehrssteuer mich befreien ODER Befreiung
für Bus oder Bahn aber nicht Beides.
Da ich eh nicht Bahn fahren kann und mit Auto sicherer mich fühle, fällt das eh flach...
Denn eine Begleitung zu finden ist ja auch net immer machbar.
Wer weis, ob man das Taxi auch rufen kann, wenn man keine Begleitung findet also ob die bezahlt wird von der KK wenn man Merkzeichen G und B hat
Ich bin entsetzt, ich habe diese Feststellung schon seit knapp einem Jahr....jetzt wo das Gutachten bei mir ist lese ich erst davon....da hätte ich mir einiges an Geld und Nerven sparen können...
Meint ihr ob man mit 50 Gds (OEG) und den obigen Merkzeichen nun eher Berufsschadensausgleich erreichen kann?
Es gibt Leute, die sagen mir kann keiner mit Bsa §29 (Reha vor Rente) kommen...ich habe leider immer Ängste :(
Könnte ich mit den Merkzeichen denn unbefristete EM Rente beantragen?
Ich bekomme befristet EM Rente...
Das wäre mal was... ;)
Kann einem ein Merkzeichen so schnell wieder aberkannt werden?
Denn bei mir soll eine Überprüfung 2012 stattfinden..
Ich denke aber in erster Linie ob noch alles beim alten ist wegen der Gds oder?
Was meint ihr?
 
Hallo süssegaby,

ich will mal kurz sortieren:

Du hast 80%GdB und G+B:confused:

Dann kannst Du Steuern sparen (wenn Du welche zahlst, oder Deine Ehepartner)
Begleitung hast Du ja selber schon angeschrieben.

Sicher ist es von Nutzen wenn Du einen hohen GdB-Grad hast für den Rentenantrag.

Googel doch mal nach den Vergünstigungen.

Uns bringt es eine hohe Steuerersparung, weil Kai-Uwe und ich Steuerlich zusammen veranlagt sind. Wir setzten alle km, Medikamente, Arztbesuche, Parkscheine ab.

Sicher kann Dir vom VA auch Deine GdB wieder reduziert werden, dann mußt Du mit dem Widerspruch Arztbelege vorlegen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hi EM Rente hab ich ja schon mir gehts um Berufsschadensausgleich bei OEG denn Grundrente hab ich ja bei 50 Gds aber bsa na ja mal sehen...
Danke für dein Hinweis wegen absetzen von Steuern....ich zahle derzeit keine....
 
Hab die Antwort gefunden....
§ 30 SGB XII Mehrbedarf

(1) Für Personen, die 1.die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben oder
2.die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind,
und durch einen Bescheid der nach § 69 Abs. 4 des Neunten Buches zuständigen Behörde oder einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches die Feststellung des Merkzeichens G nachweisen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.

(2) Für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
(3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist, soweit kein abweichender Bedarf besteht, ein Mehrbedarf anzuerkennen 1.in Höhe von 36 vom Hundert des Eckregelsatzes für ein Kind unter sieben Jahren oder für zwei oder drei Kinder unter sechzehn Jahren, oder
2.in Höhe von 12 vom Hundert des Eckregelsatzes für jedes Kind, wenn die Voraussetzungen nach Nummer 1 nicht vorliegen, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert des Eckregelsatzes.

(4) Für behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und denen Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 geleistet wird, wird ein Mehrbedarf von 35 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht. Satz 1 kann auch nach Beendigung der in § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Leistungen während einer angemessenen Übergangszeit, insbesondere einer Einarbeitungszeit, angewendet werden. Absatz 1 Nr. 2 ist daneben nicht anzuwenden.
(5) Für Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.
(6) Die Summe des insgesamt anzuerkennenden Mehrbedarfs darf die Höhe des maßgebenden Regelsatzes nicht übersteigen.
Quelle:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/30.html
 
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