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Landgericht - wer darf was sagen - und wer darf Zeugen laden?

biggimaus

Erfahrenes Mitglied
Hallo @All

Termin beim LG steht so langsam vor der Tür und das Gedankenkarrusel steht nicht stil.

Ich habe dazu noch ein paar Fragen (Gedanken).

Mir hat ein Anwalt (allerdings bewandert in Sozialrecht mal gesagt), nicht meiner, das in der sogenannten mündlichen Verhandlung noch Beweise eingebracht werden können ?

Was sind die Rechte des Klägers, darf er etwas äußern/sagen, den Richter ansprechen? Oder darf der Kläger nur brav dabei sitzen und andächtig nicken.

Dürfen von der Klägerseite Zeugen geladen werden und darf das Unfallopfer (nicht Kläger) Zeuge sein?

In der BGH Rechtsprechnung habe ich dazu nichts bezügliches Gefunden oder falsch gesucht.

Danke für eure Hilfe

Biggimaus
 
Was sind die Rechte des Klägers, darf er etwas äußern/sagen, den Richter ansprechen? Oder darf der Kläger nur brav dabei sitzen und andächtig nicken.
Klar darfst Du das, allerdings nicht dem Richter doer der Gegenseite ins Wort fallen. Also ums Wort bitten und wenn der Richter nickt, darfst Du alles sagen was Du willst und auch Anträge stellen. Allerdings mögen ANwälte das gar nicht, es soll alles über den Anwalt gehen, was auch Sinn macht.

Dürfen von der Klägerseite Zeugen geladen werden und darf das Unfallopfer (nicht Kläger) Zeuge sein?

Im TErmin ist es zu spät um Zeugen zu laden, außer Du hast welche mitgebrecht und das Gericht ist einverstanden.
Eine Partei kann nicht Zeuge sein.
 
Hallo,
bitte beachte folgendes: Gemäß § 78 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)1 müssen sich die Parteien vor den Landgerichten (LG) und Oberlandesgerichten (OLG) durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Alle Anträge bitte über Deinen Anwalt an das Gericht herrantragen lassen.
Aber natürlich darfst Du auch Fragen stellen und Anmerkungen machen.

Gruß von der Seenixe
 
DANKE Der Ulli,
DANKE Seenixe,

für eure Antworten.

Ich bin ja nicht der Kläger, sondern über die Unfallversicherung mit versichert.

Nur ich bin diejenige die, wie es so schön heißt, eine andauernde bleibende Unfallfolge hat und könnte daher als "Zeuge" befragt werden.

Also beantragen wir weitere Beweise einzubringen, wobei es sich nur um einen ergänzenden Bericht aus der Zeit handelt. Könnte aber mit hinblick auf die nächste Instanz wichtig sein.

LG
Biggimaus
 
Hallo Der Uli

Ja, ich bin die Geschädigte.

Die Klage läuft über den Inhaber der Police der Unfallversicherung. Ich bin in dem zugrunde liegenden Vertrag "nur" mitversichert.

Ich versuche halt einen "Weg" zu finden, das ich auch ein Rede - RECHT in der Verhandlung haben werde. Ohne das die Gegenseite, wegen Verstoß gegen die ZPO reingrätschen kann.

Ja, es soll/muss alles über den RA laufen, nur in tief medizinischen zur Fachliteratur Gutachten, ist unser RA nicht so bewandert.

Danke
Biggimaus
 
Hallo Biggimaus,

richtig - dein Anwalt ist der Kämpfer in der Arena Gerichtssaal. Deine Zuarbeit für ihn sind die Materialien aus denen er seine Waffen schmieden kann. Er kennt die Fallstricke - die Finten - die Scheinangriffe - er hat eine Kampftaktik bereit gelegt, von der er hofft, dass sie die Gegenseite schwächt und deren Argumente er so entkräften kann und sie so zu schlagen.

Das ist alles fremdes Terrain für dich, für uns viele Betroffene. Da sind juristische Regeln zu befolgen, also dein Anwalt ist dein Sprachrohr.

Du bist zwar Betroffene, du bist geladen, damit der Richter sich ein Bild von dir machen kann - ob du "normal" oder ein verwirrter Querulant bist. Daher ist es wichtig zurückhalten, ruhig und klar bei allem zuzuhören und du kannst deinen Anwalt fragen, wenn etwas dir gegen den Strich läuft - ganz leise und nicht für die Ohren der Gegenseite bzw. des Richters bestimmt.

Du bist der Betroffene, wirst aber von der Gegenseite und dem Richter als MEDIZINISCHER LAIE eingestuft. Du hast mit all den Folgen tag täglich zu leben, das interessiert jedoch LEIDER nicht - es wird vor Gericht darum gehen, was ist davon auf den Unfall direkt und dann noch als Folge JURISTISCH anzuerkennen. Oftmals fällt da manches unter den Tisch, weil es schwer beweisbar ist - es ist eine Art Aussieben - was liegt vor, was lässt sich davon medizinische bestätigen, was wiederum davon juristisch durchsetzen und sollten anerkannt werden.

Jeder dieser Schritte des Aussiebens sondert für einen schmerzliche Dinge ab, die doch erst seit dem Unfall einem das Leben schwer machen. Es wird Punkt für Punkt die eingereichten Anträge durchgesprochen und der Richter beobachtet die Streithähne, welcher eher Recht hat, ob die Beweise ausreichen und welche Wichtung sie juristisch haben. Das sammelt er und wägt ab, was für ihn und seiner juristischen Verständnis für Recht gilt und er nun seine Meinung bildet und so sein Urteil fällt.

Auch wenn du die ganze Zeit eigentlich die Hand heben möchtest und korrigieren, richtig stellen, ergänzen oder es als falsch zu testieren, das ist für den Richter und die Gegenseite die Ansicht eines LAIEN, obwohl du der Betroffene bist.

Du darfst mit Erlaubnis des Richters etwas sagen - er wird dich auch vermutlich etwas fragen, aber du bist sowas wie "Gast" obwohl es ja um dich geht. Jeder der sowas schon erlebt hat, versteht deine Unsicherheit und Befürchtungen.

Was kannst du tun - bleibe ruhig und klar - die Gegenseite wird versuchen abzuwimmeln, in Frage zu stellen es auf alles mögliche zu schieben nur nicht auf die tatsächliche Ursache nämlich den Unfall, für den du ja eine (Mit-)Versicherung hast und monatlich Zahlung geleistet worden sind. Die Gegenseite sind die Nichtzahlenwollenden, spielen herab. Deren Juristen sind dazu da ihrem Arbeitgeber größtmöglichste finanzelle Sparerfolge zu erbringen.

Zum Beispiel: jemand stolpert am Gehwegrand und fällt hin - dem einen passiert ein paar blaue Flecke, steht auf geht weiter, der zweite hat einen verstauchten Knöchel, der dritte bricht sich dabei den Arm, der vierte erleidet einen komplizierten Beinbruch und der letzte kommt so unglücklich auf, dass er einen Schädelbruch hat und zum Pflegefall wird. Die Gegenseite sagt dann: in der Regel heilt alles folgenlos aus und stellt in Frage, was du wohl persönliche Vorerkrankungen hattest, dass es bei dir nicht der Regelfall sei.

Man fühlt sich wirklich durch den Kakao gezogen - die für einen erstellten medizinischen therapeutischen Diagnosen liegen ja vor.
Da kommt dein Anwalt in Aktion - er übersetzt medizinisches in juristische Sprache und kann Gegenbeweise Fakten vorlegen und die unrichtigen Vermutungen aufdecken.

Also bleibe ruhig - unterstütze deinen Anwalt - stelle dich der Situation - du kämpfst und das ist gut, man kann zwar verlieren, aber auch gewinnen und das wünsche ich dir.

LG Teddy
 
Als erstes ist es wichtig, dass Du niemals irgendwem ins Wort fällst.
Wenn Du keine Partei bist, dann ist fraglich ob Du in den Gerichtssaal darfst oder auf dem Flur auf Dein Aufrufen warten musst.
Kann Dir aber alles Dein Anwalt sagen.
Kann sein das Du "gehört" wirst und dann im Zauhörerbereich Platz nehmen darfst.
Wenn das so ist würde ich mit Deinem Anwalt ein Zeichen vereinbaren, wenn Du etwas ihm sagen willst läßt er kurz die Verhandlung unterbrechen und Du kannst dem Anwalt erzählen, was er sagen soll bzw. was jemand falsch gesagt hat usw.
 
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