Moin moin!
Jein sag ich mal.
Das Problem ist das, was eine Heilverfahrenskontrolle ist und was die BG daraus pervertiert.
Jeder Arzt, bei dem du zur Kontrolle des Therapieverlaufs einer Erkrankung gehst, macht eine Heilverfahrenskontrolle.
Er schaut ob und wie die Therapie anschlägt, wie du dich an die therapeutischen Massnahmen hältst und ob und wieweit die Therapie geändert werden muß/noch erforderlich ist.
Zur Kontrolle eines Therpieverlaufs im Rahmen der Heilung gehört für jeden Arzt auch die Prüfung zwischen seiner Arbeitshypothese "Erkrankung XY" und dem Verlauf.
Vor allem dann, wenn die Erkrankung XY trotz Therapie unerwartet und erklärbar nicht besser wird oder aber sich verschlimmert obwohl sie dieses nach dem Regeln der medizinischen Kunst machen sollte.
Beliebtes Beispiel von mir dazu:
Mitten im Winter kommt der Patient mit laufender Nase, Kopfschmerzen und hohem Fieber. Der Arzt wird von erst einmal von einer Grippe ausgehen und den Patienten entsprechend behandeln.
Nur... es wird nicht besser. Der Patient wird lichtempflindlich, beim Bücken/Husten werden die Kopfschmerzen schlimmer, er muß sich erbrechen.
Dann ist dringend eine HVK erforderlich.
Und im Rahmen dieser ist die Diagnose Grippe zu überprüfen und auf Hirnhautentzündung zu ändern inklusive einer Änderung der dann erweiterten notwendigen Diagnostik und Therapie.
Jede Krankenkasse macht dies auch.
Bestes Beispiel dazu, wenn ein Arzt „zuviel“ krankschreibt und die Krankenkasse dann dieses Verhalten überprüft.
Zur Steuerung und Kontrolle des Heilverfahrens ist die BG sogar per Gesetz als Behörde verpflichtet, SGB VII § 7, 26, 27, 34.
[FONT="]Es steht nirgendwo im Gesetz, daß die HVK kein Gutachten sein darf. Noch steht im Gesetz, daß die HVK ein Gutachten sein muß.
Letztendlich ist es im Rahmen der gesetzlichen Formulierungen der BG nicht vorgeschrieben, in welcher Form sie – zusätzlich zum Arzt und als übergeordnete Behörde – eine HVK macht. Nur, daß sie eine machen muß.
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[FONT="]Heilverfahrenskontrolle (http://www.bgu-murnau.de/de-DE/bg-portal/heilverfahrenskontrolle/)
[/FONT] [FONT="]Die Notwendigkeit einer HVK ist gegeben bei:
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[FONT="] unklarer/ungenauer Diagnose
- s. o. und s. u. - da mogelt die BG ggf [FONT="]wieder etwas her[FONT="]ein. [FONT="]Die F[FONT="]rage dazu ist welche Diagnose ist hier gemeint.
[/FONT][/FONT][FONT="][FONT="]Die[FONT="] Diagnose[/FONT] hat d[FONT="]ie [/FONT][/FONT]BG im Rahmen des [FONT="]Anerkennungs-[/FONT]Verfahrens zu klären[FONT="], also was für eine Erkrankung im Rahmen [FONT="]welcher [/FONT]Unfallkausalität vorliegt[FONT="].
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Dieser Punkt der "unklaren Diagnose" i[FONT="]
st [FONT="]
damit im Rahmen einer HVK [FONT="]
nur dann relevant, wenn sich im Rahmen der Verlaufs nach Übernahme der Verpflichtung Hinweise zeige, daß ggf.[FONT="][FONT="]
die [FONT="]
Erkrankung sich verschlechtert hat/weiter[FONT="]
e Schäden dazu gekommen sind oder was auch immer.
[FONT="]
Aber nicht, um grundsätzli[FONT="]
ch zu überprüfen, welche Unfallschäden vorliegen und ob U[FONT="]
nfallkausalität vorliegt.
[FONT="]Siehe dazu auch Ziele der HVK. Da st[FONT="]eht nix davon, daß es Ziel der HVK ist, Unfallschäden festzustellen. Sondern da [FONT="]steht, "Lösungsansätze f[FONT="]ür den weiteren Behandlungsweg". [FONT="]Da lautet[FONT="] das Zauberwort "weiteren".[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT]
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- [FONT="]fehlender/unangemessener Behandlung [/FONT]
- [FONT="]unangemessen langer Arbeitsunfähigkeit [/FONT]
- [FONT="]fehlender Berichterstattung [/FONT]
- [FONT="]Komplikationen[/FONT]
- [FONT="]notwendiger Berufshilfe [/FONT]
[FONT="]Die HVK beantwortet Fragen zur Art und Schwere der Verletzung
- s. o. auch da mogelt die BG etwas dazu - , zur Behandlungsbedürftigkeit und zur Arbeitsfähigkeit.
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[FONT="]Inhalt und Ziele:[/FONT]
[FONT="]Inhalte der Heilverfahrenskontrolle:[/FONT][FONT="]
Klinische Untersuchung, evtl. Meßbogen, Röntgenuntersuchung, evtl. CT, bei Bedarf nach vorausgegangener Anforderung konsiliarische Untersuchung Neurologie, Innere Medizin, Schmerztherapie, Psychologie.
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[FONT="]Ziele der Heilverfahrenskontrolle:[/FONT][FONT="]
Lösungsansätze für den
weiteren Behandlungsweg / weitere Behandlungsmöglichkeiten.
[/FONT] [FONT="]Was weder die Gesetzeslage [FONT="]hergibt[/FONT] noch sonst etwas im Gegensatz zu dem was die BG uns verkaufen will und auch tut, sind 2 – in deinem Fall dann 3 - Dinge:
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1) [FONT="]Die HVK ist per Gesetz ein Gutachten, bei dem sämtliche Regelungen des Datenschutzes ausgehebelt sind und die BG/Unfallkasse sich nicht an dazu bestehende Gesetze halten muß.
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2) [FONT="]Die HVK dient nicht der Beurteilung von Kausalzusammenhängen im Rahmen der Unfallkausalität. Sondern der Kontrolle des Heilverlaufs[FONT="] nach Übernahme der [FONT="]Behandlung.
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3) [FONT="]Und in deinem Fall, eine HVK steht der BG nur zu, wenn sie „zahlende Behörde“ sind, SGB VII § 7 und 26. Die Zauberworte dabei sind „Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle“(§ 7) und „pflichtgemäßes Ermessen.“ (§ 26).
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[FONT="][FONT="]Ist es kein Versicherungsfall sind sie nicht in der Pflicht. Dann ist wer anderes in der Pflicht und hat damit das Recht auf Überprüfung.
[/FONT]Für mich ist es das [FONT="]erste Mal, da[FONT="]ß [FONT="]ich davon höre, daß eine BG so dr[FONT="]eist ist und eine HVK vor Übernahme der Behandlung macht.
[FONT="]Aus oben gesagte[FONT="]m ergibt sich für [FONT="]mich der Ansatz, da mit der Datenschutzbeauftragten ebenfalls K[FONT="]o[/FONT]ntakt aufzunehmen.
[FONT="]Denn theoretisch - zuminde[FONT="]st soweit ich es verstehe - unterli[FONT="]egen die Daten [FONT="]deiner Behandlung und des Heilungsverl[FONT="]aufes[/FONT][/FONT] auch dem Datenschutz.
[FONT="]Und solange die BG nicht der zuständige Träger ist und dieses nichts [FONT="]mit der[/FONT] [FONT="]Abklärung [/FONT]einer Unfallkausalit[FONT="]ät/eines Unfallschadens zu tun hat[/FONT], hat sie [FONT="]nur dann einen Anspruch auf diese Daten, wenn sie begründen kann in w[FONT="]ie weit der Heilungsverlauf zur Klärung der Unfalldiagnose und der Unfallkausalität relevant ist.[/FONT][/FONT]
[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][FONT="][FONT="][FONT="]gruß
[FONT="]buchfreundin[/FONT]
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