Heilverfahrenskontrolle

@Hws-schaden: du hast recht....Ich werde nicht gleich das ganze Pulver verschießen

@ptpspmb: Krankengeld...Weil der Unfall noch nicht als Au anerkannt ist
 
Hallo zusammen,

Habe die beiden Dokumente nun gescannt und anonymisiert.

Hier das Dokument


Grüße Tom
 

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Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Moin moin!

Ich denke gerade mal laut.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist dein Unfall noch gar nicht von der BG als solcher anerkannt.
Sprich, zahlt die BG schon überhaupt etwas? Medikamente, Therapiemaßnahmen, Arztkosten etc?

Ich vermute ma nein, weil du schriebst "Krankengeld...Weil der Unfall noch nicht als Au anerkannt ist"

So, eine Heilverlaufskontrolle steht der BG nur zu, wenn sie für einen Heilverlauf gezahlt hat ... und diesen dann im Verlauf kontrolliert.
Solange sie bis dato keinerlei Verantwortung und Kosten durch den Heilverlauf hatte, hat sie auch keinen Anspruch auf eine Heilverlaufskontrolle.
Auch dazu ... ggf. die Datenschutzbeauftragte fragen. Wenn sie es nicht weiß, wird sie dich dazu an die entsprechende Stelle ggf. verweisen.

Von daher würde ich die BG anschrieben und sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Aufklärung (da gibt es einen § zu, Froumssuche hilft) um Angabe der §§ bitten auf welcher rechtlichen Basis die BG, obwohl sie für den Heilverlauf nicht zuständig ist da sie ihn bis dato nicht anerkannt hat, ein Recht auf eine Heilverlaufskontrolle hätte.
Nur dann könntest du im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht die rechtlichen Grundlagen ordnungsgemäß überprüfen und Weiteres veranlassen.

Und auch da würde ich der BG mitteilen, daß du diesbezüglich parallel die Datenschutzbeauftragte anfragen würdest.

gruß

buchfreundin
 
Guten Morgen.....

@buchfreundin
Du schreibst,dass so eine Hvk der Bg nur zusteht wenn sie für eine Leistung zählt.Das irritiert mich ein wenig,weil hier sonst zu lesen war es gäbe keine Rechtsgrundlage für diese Art Untersuchung.


Eins weiter oben sind nin übrigens die Dokumente hinterlegt in dem alles nur ein Missverständnis war:)


Gruß Tom
 
Hallo Tomhanau,

wer bezahlt aktuell Deine Therapien? Deine Krankenkasse?

Ich denke, hier verstehst Du User Buchfreundin falsch.

1. Ja, solange die BG nichts bezahlt besteht auch kein rechtl. Anlass und keine rechtl. Grundlage Dich zu einer HVK zu schicken.

2. Die HVK darf dennoch nicht von der BG veranlasst werden, weil es sich um ein verdecktes Gutachten handelt.


Viele Grüße

Kasandra
 
Moin moin!

Jein sag ich mal.

Das Problem ist das, was eine Heilverfahrenskontrolle ist und was die BG daraus pervertiert.

Jeder Arzt, bei dem du zur Kontrolle des Therapieverlaufs einer Erkrankung gehst, macht eine Heilverfahrenskontrolle.
Er schaut ob und wie die Therapie anschlägt, wie du dich an die therapeutischen Massnahmen hältst und ob und wieweit die Therapie geändert werden muß/noch erforderlich ist.
Zur Kontrolle eines Therpieverlaufs im Rahmen der Heilung gehört für jeden Arzt auch die Prüfung zwischen seiner Arbeitshypothese "Erkrankung XY" und dem Verlauf.
Vor allem dann, wenn die Erkrankung XY trotz Therapie unerwartet und erklärbar nicht besser wird oder aber sich verschlimmert obwohl sie dieses nach dem Regeln der medizinischen Kunst machen sollte.

Beliebtes Beispiel von mir dazu:
Mitten im Winter kommt der Patient mit laufender Nase, Kopfschmerzen und hohem Fieber. Der Arzt wird von erst einmal von einer Grippe ausgehen und den Patienten entsprechend behandeln.
Nur... es wird nicht besser. Der Patient wird lichtempflindlich, beim Bücken/Husten werden die Kopfschmerzen schlimmer, er muß sich erbrechen.
Dann ist dringend eine HVK erforderlich.
Und im Rahmen dieser ist die Diagnose Grippe zu überprüfen und auf Hirnhautentzündung zu ändern inklusive einer Änderung der dann erweiterten notwendigen Diagnostik und Therapie.

Jede Krankenkasse macht dies auch.
Bestes Beispiel dazu, wenn ein Arzt „zuviel“ krankschreibt und die Krankenkasse dann dieses Verhalten überprüft.

Zur Steuerung und Kontrolle des Heilverfahrens ist die BG sogar per Gesetz als Behörde verpflichtet, SGB VII § 7, 26, 27, 34.

[FONT=&quot]Es steht nirgendwo im Gesetz, daß die HVK kein Gutachten sein darf. Noch steht im Gesetz, daß die HVK ein Gutachten sein muß.
Letztendlich ist es im Rahmen der gesetzlichen Formulierungen der BG nicht vorgeschrieben, in welcher Form sie – zusätzlich zum Arzt und als übergeordnete Behörde – eine HVK macht. Nur, daß sie eine machen muß.

[/FONT]
[FONT=&quot]Heilverfahrenskontrolle (http://www.bgu-murnau.de/de-DE/bg-portal/heilverfahrenskontrolle/)

[/FONT]
[FONT=&quot]Die Notwendigkeit einer HVK ist gegeben bei:
[/FONT]
[FONT=&quot] unklarer/ungenauer Diagnose

- s. o. und s. u. - da mogelt die BG ggf [FONT=&quot]wieder etwas her[FONT=&quot]ein. [FONT=&quot]Die F[FONT=&quot]rage dazu ist welche Diagnose ist hier gemeint.

[/FONT][/FONT][FONT=&quot][FONT=&quot]Die[FONT=&quot] Diagnose[/FONT] hat d[FONT=&quot]ie [/FONT][/FONT]BG im Rahmen des [FONT=&quot]Anerkennungs-[/FONT]Verfahrens zu klären[FONT=&quot], also was für eine Erkrankung im Rahmen [FONT=&quot]welcher [/FONT]Unfallkausalität vorliegt[FONT=&quot].

[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT]
[/FONT][FONT=&quot][FONT=&quot][FONT=&quot][FONT=&quot][FONT=&quot][FONT=&quot][FONT=&quot][FONT=&quot][FONT=&quot]Dieser Punkt der "unklaren Diagnose" i[FONT=&quot]st [FONT=&quot]damit im Rahmen einer HVK [FONT=&quot]nur dann relevant, wenn sich im Rahmen der Verlaufs nach Übernahme der Verpflichtung Hinweise zeige, daß ggf.[FONT=&quot][FONT=&quot]die [FONT=&quot]Erkrankung sich verschlechtert hat/weiter[FONT=&quot]e Schäden dazu gekommen sind oder was auch immer.

[FONT=&quot]Aber nicht, um grundsätzli[FONT=&quot]ch zu überprüfen, welche Unfallschäden vorliegen und ob U[FONT=&quot]nfallkausalität vorliegt.

[FONT=&quot]Siehe dazu auch Ziele der HVK. Da st[FONT=&quot]eht nix davon, daß es Ziel der HVK ist, Unfallschäden festzustellen. Sondern da [FONT=&quot]steht, "Lösungsansätze f[FONT=&quot]ür den weiteren Behandlungsweg". [FONT=&quot]Da lautet[FONT=&quot] das Zauberwort "weiteren".[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT]

[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT]
  • [FONT=&quot]fehlender/unangemessener Behandlung [/FONT]
  • [FONT=&quot]unangemessen langer Arbeitsunfähigkeit [/FONT]
  • [FONT=&quot]fehlender Berichterstattung [/FONT]
  • [FONT=&quot]Komplikationen[/FONT]
  • [FONT=&quot]notwendiger Berufshilfe [/FONT]
[FONT=&quot]Die HVK beantwortet Fragen zur Art und Schwere der Verletzung - s. o. auch da mogelt die BG etwas dazu - , zur Behandlungsbedürftigkeit und zur Arbeitsfähigkeit.


[/FONT] [FONT=&quot]Inhalt und Ziele:[/FONT]
[FONT=&quot]Inhalte der Heilverfahrenskontrolle:[/FONT][FONT=&quot]
Klinische Untersuchung, evtl. Meßbogen, Röntgenuntersuchung, evtl. CT, bei Bedarf nach vorausgegangener Anforderung konsiliarische Untersuchung Neurologie, Innere Medizin, Schmerztherapie, Psychologie.

[/FONT] [FONT=&quot]Ziele der Heilverfahrenskontrolle:[/FONT][FONT=&quot]
Lösungsansätze für den weiteren Behandlungsweg / weitere Behandlungsmöglichkeiten.


[/FONT] [FONT=&quot]Was weder die Gesetzeslage [FONT=&quot]hergibt[/FONT] noch sonst etwas im Gegensatz zu dem was die BG uns verkaufen will und auch tut, sind 2 – in deinem Fall dann 3 - Dinge:

[/FONT] 1) [FONT=&quot]Die HVK ist per Gesetz ein Gutachten, bei dem sämtliche Regelungen des Datenschutzes ausgehebelt sind und die BG/Unfallkasse sich nicht an dazu bestehende Gesetze halten muß.

[/FONT] 2) [FONT=&quot]Die HVK dient nicht der Beurteilung von Kausalzusammenhängen im Rahmen der Unfallkausalität. Sondern der Kontrolle des Heilverlaufs[FONT=&quot] nach Übernahme der [FONT=&quot]Behandlung.

[/FONT][/FONT][/FONT] 3) [FONT=&quot]Und in deinem Fall, eine HVK steht der BG nur zu, wenn sie „zahlende Behörde“ sind, SGB VII § 7 und 26. Die Zauberworte dabei sind „Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle“(§ 7) und „pflichtgemäßes Ermessen.“ (§ 26).

[/FONT]
[FONT=&quot][FONT=&quot]Ist es kein Versicherungsfall sind sie nicht in der Pflicht. Dann ist wer anderes in der Pflicht und hat damit das Recht auf Überprüfung.

[/FONT]Für mich ist es das [FONT=&quot]erste Mal, da[FONT=&quot]ß [FONT=&quot]ich davon höre, daß eine BG so dr[FONT=&quot]eist ist und eine HVK vor Übernahme der Behandlung macht.

[FONT=&quot]Aus oben gesagte[FONT=&quot]m ergibt sich für [FONT=&quot]mich der Ansatz, da mit der Datenschutzbeauftragten ebenfalls K[FONT=&quot]o[/FONT]ntakt aufzunehmen.
[FONT=&quot]Denn theoretisch - zuminde[FONT=&quot]st soweit ich es verstehe - unterli[FONT=&quot]egen die Daten [FONT=&quot]deiner Behandlung und des Heilungsverl[FONT=&quot]aufes[/FONT][/FONT] auch dem Datenschutz.

[FONT=&quot]Und solange die BG nicht der zuständige Träger ist und dieses nichts [FONT=&quot]mit der[/FONT] [FONT=&quot]Abklärung [/FONT]einer Unfallkausalit[FONT=&quot]ät/eines Unfallschadens zu tun hat[/FONT], hat sie [FONT=&quot]nur dann einen Anspruch auf diese Daten, wenn sie begründen kann in w[FONT=&quot]ie weit der Heilungsverlauf zur Klärung der Unfalldiagnose und der Unfallkausalität relevant ist.[/FONT][/FONT]

[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][FONT=&quot][FONT=&quot][FONT=&quot]gruß

[FONT=&quot]buchfreundin[/FONT]
[/FONT][/FONT][/FONT]
 
Moin....

Da schießt sich die Bg ja selbst ins Bein.Wie aus den beiden Briefen zu erkennen ist,dient die Untersuchung einzig der "Begutachtung" bzw der Kausalitätsprüfung.Hier soll kein Heilverfahrenskontrolle geprüft werden.

Derzeit trägt die Kasse noch alles....Krankengeld und Therapie.

Gruß Tom

Achso...hab was vergessen....
Im zweiten Brief schreibt die Stv.Geschfüh im Anschreiben "Ihr Arbeitsunfall vom....."

Ist der damit nicht automatisch anerkannt?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,
irgendwie verstehe ich diesen ganzen Thread nicht. Wer sich anschaut, was die Berufsgenossenschaft hier will, erkennt sehr schnell das es um die Feststellung des Zusammenhangs zwischen Unfall und Folgen geht, damit sind wir aber eindeutig im Rahmen einer Zusammenhangsbegutachtung. Wenn es hier aber um eine Begutachtung geht, ist das Verfahren einer Heilverlaufskontrolle, die es nach wie vor gesetzlich nicht festgeschrieben gibt und nur die Berufsgenossenschaften dieses Mittel benutzen um versteckte Gutachten erstellen zu lassen, sowieso ganz vom Tisch. Eine Zusammenhangsbegutachtung zur Klärung der Anerkennung als Arbeitsunfall ist ja nachvollziehbar muss, aber dann nach den Regeln des Paragraf 200 SGB VII erfolgen.
Das, was die BGU Murnau dort auf ihren Seiten schreibt ist nichts weiter als der untaugliche Versuch rechtlich unzulässige Sachen in einen zulässigen Rahmen umzudeuten.
Dort muss den Verantwortlichen ganz doll auf die Finger gehauen werden. Falls also ein Schreiben an den Bundesdatenschutzbeauftragten geht, dann sollte gleich mit auf diese Seite verwiesen werden.

Wenn die Ursachen und Folgen eines Arbeitsunfalls strittig sind ist die Zusammenhangsbegutachtung ein zulässiges Mittel. Es dient der Sachverhaltsaufklärung. Es hat aber den entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu entsprechen und jeder Versuch einer Berufsgenossenschaft dieses zu unterlaufen ist entsprechend zu bekämpfen.

Wehre dich gegen diese Heilverlaufskontrolle, sie ist nicht zulässig.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe...

ich danke dir erst einmal für deinen Zuspruch... Diesen Thread hatte ich erstellt, weil ich unsicher im Bezug auf diese HVK war. Da mir auch der VDK mitgeteilt hat, man müsste aus Gründen der Mitwirkungspflicht dort teilnehmen.
Wie sich jetzt jedoch rausgestellt hat, scheint es sich wirklich um eine versteckte Begutachtung zu handeln. Außerdem wollte ich mit den Schreiben ganz klar aufdecken welche Show sich die BG hier erlaubt.


Wunderlich ist für mich, wie eine solche Institution über Jahre mit den Menschen solche Sachen abziehen kann ohne das der Staat endlich was unternimmt. Es sind ja eben keine Einzelfälle. Es wird teils schon in krimineller Manie agiert und dabei herrscht fast Narrenfreiheit.

Im aktuellen Fall ist die Bundesdatenschutzbeauftragte ja bereits informiert und bekommt jeweilige Schriften der BG in Kopie...aber ob das leztlich wirklich was bringt ist fraglich.

Nochmal zu den beiden Bildern die ich weiter oben eingestellt habe. Kann man die denn überhaupt sehen? Soweit ich erkennen kann, gab es noch keine Zugriffe auf diese Dokumente

Gruß
Tom
 
HVK... u.s.w.!

Moin!

@buchfreundin: Danke für Deine ausführlichen Erklärungen unter #55 zum Thema - habe ich ausgedruckt und aktuell angewandt!

Nachdem ich schon lange keine ärztliche Hilfe mehr zu Unfallfolgenschaden erhalte - es wird lediglich dokumentiert -, werde ich nun aufgefordert, mich einer Heilverfahrensüberwachung bzw. -steuerung zu stellen. Habe wg. eines anderen BG-Verfahrens (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=32243) nun das ungute Gefühl, ich soll total entsorgt werden.

@seenixe: Danke für Deine ergänzende Interpretation unter #58.

So ausgerüstet kann ich entsprechend reagieren!

Die Folgen meiner Arbeitsunfälle sind im Übrigen nicht unklar oder das Unfallgeschehen an sich - die BG versucht nur mal eben das, was sie besonders gut kann: Ablehnen und entsorgen!


Grüße von
Ingeborg!
 
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