Guten Abend zusammen,
ich habe versucht mich nun ausreichend in dieses Thema hineinzulesen werde daraus aber nicht schlau. Wir haben nun den Fall, dass die BG eine Heilverlaufskontrolle durchführen möchte....mit dem Zusatz, dass ein Mitarbeiter der BG anwesend sein wird.
Ich habe hier mehrfach gelesen, dass es für dieses Verfahren keine Rechtsgrundlage gäbe und man da nun nicht hin müsse....verstößt man hier nicht gegen den 61 Sgb?
Ich umschreibe es grob....Es handelt sich um Trauma nach Angriff am Arbeitsplatz...BG zahlt noch nicht obwohl bereits 5 Monate vergangen sind.
Es wurde auch sofort eine Psychiatrische Fachambulanz aufgesucht (5 Min Fußweg)die natürlich auch alles dementsprechend festgehalten hat. BG hat die Einwilligung die Daten zu dem Fall einzusehen. Behandlung läuft.
Gerade bei einer Traumatisierung ist es ja eher ungünstig das alles noch mal bei wildfremden BG-Psychologen aufzuwärmen noch dazu im beisein eines BG-Mitarbeiters.....
Ich würde mich über einen Tip sehr freuen
Gruß mit Freude
TomHanau
ich habe versucht mich nun ausreichend in dieses Thema hineinzulesen werde daraus aber nicht schlau. Wir haben nun den Fall, dass die BG eine Heilverlaufskontrolle durchführen möchte....mit dem Zusatz, dass ein Mitarbeiter der BG anwesend sein wird.
Ich habe hier mehrfach gelesen, dass es für dieses Verfahren keine Rechtsgrundlage gäbe und man da nun nicht hin müsse....verstößt man hier nicht gegen den 61 Sgb?
Ich umschreibe es grob....Es handelt sich um Trauma nach Angriff am Arbeitsplatz...BG zahlt noch nicht obwohl bereits 5 Monate vergangen sind.
Es wurde auch sofort eine Psychiatrische Fachambulanz aufgesucht (5 Min Fußweg)die natürlich auch alles dementsprechend festgehalten hat. BG hat die Einwilligung die Daten zu dem Fall einzusehen. Behandlung läuft.
Gerade bei einer Traumatisierung ist es ja eher ungünstig das alles noch mal bei wildfremden BG-Psychologen aufzuwärmen noch dazu im beisein eines BG-Mitarbeiters.....
Ich würde mich über einen Tip sehr freuen
Gruß mit Freude
TomHanau
