Heilverfahrenskontrolle

Guten Abend zusammen,

ich habe versucht mich nun ausreichend in dieses Thema hineinzulesen werde daraus aber nicht schlau. Wir haben nun den Fall, dass die BG eine Heilverlaufskontrolle durchführen möchte....mit dem Zusatz, dass ein Mitarbeiter der BG anwesend sein wird.

Ich habe hier mehrfach gelesen, dass es für dieses Verfahren keine Rechtsgrundlage gäbe und man da nun nicht hin müsse....verstößt man hier nicht gegen den 61 Sgb?

Ich umschreibe es grob....Es handelt sich um Trauma nach Angriff am Arbeitsplatz...BG zahlt noch nicht obwohl bereits 5 Monate vergangen sind.
Es wurde auch sofort eine Psychiatrische Fachambulanz aufgesucht (5 Min Fußweg)die natürlich auch alles dementsprechend festgehalten hat. BG hat die Einwilligung die Daten zu dem Fall einzusehen. Behandlung läuft.

Gerade bei einer Traumatisierung ist es ja eher ungünstig das alles noch mal bei wildfremden BG-Psychologen aufzuwärmen noch dazu im beisein eines BG-Mitarbeiters.....


Ich würde mich über einen Tip sehr freuen

Gruß mit Freude

TomHanau
 
Hallo Tomhanau,

Du hast doch mein Urteil vorliegen.

Eine Heilverfahrenskontrolle ist eine Begutachtung, also hat die BG Dir drei Gutachter vorzuschlagen bzw. Du darfst auch vorschlagen, und dann geht es seinen geregelten Gang als Begutachtung.

Und auf das Beisein eines BG-Mitarbeiters darfst Du getrost verzichten, das ist ein Eingriff in Dein Persönlichkeitsrecht.

Gruß
tamtam
 
Hallo Tomhanau,

ich habe hier schon mehrfach verlinkt, dass bei ärztl. Untersuchungen und Terminen "NUR" der Arzt und das med. Persona anwesend sein darf.

Also nix BG-SB

Nutze hier die Suchfunktion oder mal Tante google, da wirst Du zu diesem Thema auch unendlich viel finden. Häufig bei den Landesärzteverbänden.

Viele Grüße

Kasandra
 
Guten Morgen in die Runde....

ich versuche derzeit eben im Umgang mit diesem Verein keine Fehler mehr zu machen. Wir hatten 2009 schon einen Fall....die Klagen laufen noch. Mittlerweile weiß ich aber wie die BG so tickt.

In dem Schreiben der BG heißt es : Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass eine Vorstellung zur Heilverfahrenskontrolle zur Abklärung des Kausalzusammenhangs zwischen dem Unfall und den Beschwerden erforderlich ist. Und eben dann genau der Verweis auf den 61 kommt. Leider hat unsere "Anwältin" vom VDK uns ebenso mitgeteilt wir müssten dort erscheinen.

Das hat uns eben ein wenig verunsichert.


Grüße Tom
 
Hallo Tomhanau,

die BG will ein Gutachten, ist doch ganz klar.

Wie soll den bei einer HVK ein Zusammenhang geklärt werden? Es klingelt nur schrill.

Und was gilt bei einem GA? 3 GA zur Auswahl bzw. Du kannst Dir selber einen suchen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo zusammen,

Also werde ich der Dame nun Gutachter meiner Wahl nennen.

Nachdem ich mich an die Datenschutzbeauftragte wenden müsste,weil man uns androhte,unsere Daten auch ohne Einwilligung weiter zu senden bekam ich nun ein Endschuldigungsschreiben der Stv.Geschäftsführung.

Man entschuldigte sich für das versehen.....

Soweit ich das von anderen gelesen habe.... Versehen die sich sehr oft. Ich glaub ich muss doch noch Jura studieren
 
Moin moin!

tomhanau, tue dir, allen hier in Forum und den nachfolgenden UO einen Gefallen.

Schicke der Datenschutzbeauftragten in Kopie trotzdem die Aufforderung zur HVK, dein Antwortschreiben und die Reaktion der BG.

Folgender Hintergrund:
Die Bundesdatenschutzbeauftragte versucht schon seit langem bei der Regierung diesbezügliche eine Änderung/Verschärfung der Gesetzeslage zu erreichen. Sodaß den BG´en da die Handlungssgrundlage eindeutig entzogen wird.

Damit die Behörde nachweisen kann, es ist nicht nur ein “bedauerlicher Einzelfall” wenn es passiert und es ist nicht “nur in geringem Ausmaß geschehen” sondern es ist die Regel und es ist heftig ist es wichtig, daß sie diese Argumentation der BG´en/Unfallkassen an Hand der Menge an Fällen plakativ aushebeln kann.

Damit sie denn Nachweis hat, daß eine massive Grundlage vorliegt und damit Handlungsbedarf, wenn sie sich mal wieder an die Regierung wendet und die BGén nicht mit den üblichen Ausreden kommen können.

Und dies geht nur, wenn wir als UO da "mithelfen". Und ich gebetsmühlenartig immer wieder darauf hinweise, daß sollte auch nur der geringste Verdacht bestehen, daß eine beratungsärztliche Stellungnahme/eine HVK oder was auch immer am Datenschutz vorbei geht, sich an die Datenschutzbeauftragte zu wenden.

Nach dem Motto:
Al Capone wg. seines Alkoholschmuggel angreifen können war nicht möglich. Ihm darüber das Handwerk zu legen war nicht möglich.
Aber bei seinen Steuern war er unvorsichtig/zu überheblich oder was auch immer. Und darüber dann trotzdem angreifbar.

Und wie es scheint, scheinen die "gehäuften" Fälle, in denen sich die Datenschutzbeauftragte eingemischt hat inzwischen etwas auch zu erwirken.

Denn eine Reaktion wie bei dir, daß auf ein Schreiben des UO die BG ihre Ansicht ändert und sich auch noch für das "Versehen" entschuldigt ist meines Wissens das erste Mal hier im Forum.

Insofern wäre es ggf. für andere Betroffene ebenfalls wichtig, wenn du dieses Schreiben anonymisiert (also die Namen, nicht die BG an sich) ins Forum stellen - sprich in einem Post hier unter tamtams Urteil angehängt damit der nächste Suchende es dirket gesammelt findet - würdest.

Aus einem einfachen Grunde. Auch dieses Schreiben ist wie tamtams Urteil ein Nachweis, daß die HVK ein Gutachten ist. Bestätigt durch die eigene und schriftliche Aussage der BG.
Und damit für den nächsten ein zusätzliches Dokument um dann erfolgreich dagegen angehen zu können.

gruß

buchfreundin
 
Huhu :)

Ja ich Poster die Dokumente sobald ich wieder Zuhause bin.Das diese Endschuldigungsschreiben nicht "ernst" ist zeigt sich sogleich,da im selben Schreiben immernoch auf die Heilverfahrenskontrolle bestanden wird.Hier verrät sich die Bg aber selbst da sie schreibt,dass diese dem Zweck dient den Kausalzusammenhang zu prüfen.... Mitwirkungspflichten etc...

Wie gesagt,stell ich das ganze nachher mal online und schicke der Beauftragten gleichzeitig das"Entschuldigungsschreiben"

Gruß und ein ganz ganz dickes Dankeschön an Euch
 
Moin moin!

Lach, damit schießt sich die BG selber ins Knie. Weil wir damit eines zusätzlichen Nachweis für unsere Argumentation haben, HVK ist nix Untersuchung sondern Gutachten.

Noch ein Hinweis:
Aus Faulheit, ich habe nicht nachgelesen, ob bei dir inzwischen das Ganze als Unfall anerkannt wurde und die BG zahlen muß oder ob du noch im Rechtstreit bist zur Anerkennung.

Wenn du zu denen gehörst, bei denen die BG in der Pflicht ist.
Soweit ich weiß hat die BG dann nicht mehr das Recht unendliche Gutachten anzufordern.
Für genaueres bitte ich dich, da im Forum nachzulesen.
Bzw. vllt äußert sich da Fender oder jmd anderes, der sich da besser auskennt und korrigiert, was ich ggf. falsch wiedergebe.

Es gibt, zumindest soweit ich die Gesetzeslage da richtig im Kopf habe sollte - zum einen die 3-Jahres-Regel.
Sprich, innerhalb der ersten 3 Jahre hat die BG das Recht auf ein (!) Nachprüfungsgutachten zur Überprüfung, ob die Rente auf Zeit oder nach 3 Jahren dann eingestellt werden kann.

Des Weiteren hat die BG dann einmal im Jahr das Recht auf ein Gutachten zur Überprüfung der Verhältnisse. Letztendlich mit dem selben Hintergrund.

Sollte bei dir das Verfahren abgeschlossen sein, rate ich dir mal nachzuprüfen wann das letzte Gutachten war. Ggf. ergibt sich da schon aus diesem Grunde dann ein Ablehnungsgrund weil zuviele Gutachten.

Wenn du noch im Verfahren bist und o. g. nicht auf dich zutrifft, wäre dies dann ein hervorragender Zeitpunkt, sich darüber kurz schlau zu machen.
Sollte die BG irgendwann einmal in der Pflicht sein - ja ich glaube noch an Weihnachtsmänner zumindest aus Schokolade ;) - bist du dann schon informiert, hast zumindest im Hinterkopf, daß die BG da nicht machen kann was sie möchte und kannst entsprechend reagieren.

gruß

buchfreundin
 
Hallo Tom,

du schreibst, du hast vor, deiner BG nun deine Vorschläge für Gutachter zu schicken.
Falls noch nicht geschehen: Wieso willst du gleich mehrere Namen nennen?
Ich würde das nicht machen. Ich würde ihnen meinen Favoriten nennen (also nur einen GAschlag) und abwarten. Wenn No. 1 abgelehnt wird, dann muss das begründet werden. No. 2 kannst du dann doch immer noch vorschlagen.

@all
Wie seht ihr das? Gleich mehrere Vorschläge machen? Warum?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
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