Heilverfahrenskontrolle

Anwort von der Bundesdatenschutzbeauftragten

Guten Abend zusammmen,

ich habe heute Antwort erhalten von der Bundesdatenschutzbeauftragten nachdem ich das Schreiben der Berufsgenossenschaft an Sie weiter geleitet habe. Das Blatt spricht mehr als 1000 Worte...ich Poste das mal:

http://www.fotos-hochladen.net/view/scanpic00036xybgu8p7s.jpg

Gruß Tom
 

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Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hi Tomhanau,

perfekt, richtig so.

Und nun forderst Du bei der BG Deine kompl. Akte an inkl. Bestätigung der Vollständigkeit.

Können die dir kurzfristig auf CD brennen (sollten die sich quer stellen - kleiner Hinweis, die BGn führen elektronische Akten!).

Oder Dein RA soll die in Papierform anfordern, natürlich auch wieder inkl. der Bestätigung der Vollständigkeit der Akte.

Und dann siehst Du wieder klarer.... wird sehr informativ für Dich und Deinen RA.

Immerhin die erste Schlacht hast Du gewonnen. Aber es werden wohl noch viele Schlachten kommen bis zur Anerkennung.

Woran hapert es bei Dir? Unfallursache, Auslöser? Wie lang ist der Unfall her? Was hat die BG seitens ihrer Amtsermittlungspflicht bislang zur Klärung getan?



Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Atomhanau,

Glückwunsch!
Schwarz auf Weiß, besser geht es nicht!
Danke für deinen Post!
 
Antwort vom PZT Frankfurt

Hallo zusammen,

heute kam dann trotz der ganzen Vorgeschichte eine Einladung zu einer Untersuchung im PZT der BG Klinik in Frankfurt.
Man hat also trotz allem Daten an die Einrichtung weitergeleitet.
Nach einem Anruf dort, wurde uns bestätigt, dass ein Auftrag zur HEILVERFAHHRENSKONTROLLE vorliegt.


Nun bin ich ein wenig unsicher wie ich weiter verfahren soll.

Soll ich das ganze wieder an die Bundesdatenschutzbeauftragte senden und Ihr mitteilen, dass man wohl trotz des Entschuldigungsschreibens einfach weiter gemacht hat?


Grüße Tom
 
Moin moin!

Jepp, morgen sofort anrufen, ihr die Situation schildern und im Hilfestellung und ggf. Kontaktaufnahme bitten.

Und um Auskunft, wie weiter zuverfahren.

Ich selber würde parallel dazu schriftlich werden und der HVK bis Klärung widersprechen. Aber, ich habe die Sicherheit im Formulieren und im Rechtsinhalt dazu.

Wenn du dich dazu sicher genug fühlst, wäre dies eine zusätzliche Möglichkeit.
Allerdings klare Warnung von mir, wenn du nicht genau weißt was wie zu schreiben, wird das mit großer Wahrscheinlichkeit ein Schuß ins Knie.


Beispiel:
Ich verweigere die Teilnahme an der HVK. Nun, im Rahmen der Mitwirkunsgpflicht kann das Wort Verweigerung - unbesehen des Grundlage, was du verweigerst - eine Latte von Schwierigkeiten hinter sich ziehen.
Besser ist da die Formulierung - Sollte sich nach Klärung der Rechtsgültigkeit durch die Datenschutzbeauftragte zeigen, daß die HVK zuöässig ist, bin ich selbstverständlich bereit meiner Mitwirkungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.

gruß

buchfreundin
 
Die Frage die ich mir zuerst gestellt habe,ist.....

Was will man denn untersuchen,wenn die Bg meine Daten ja bis dato garnicht weiter geben dürfte?

Theoretisch laden die mich also ein und wissen nicht warum.
ODER
die Bg hat die Daten unerlaubt bereits weitergeleitet.?
 
Richtig Tomhanau,

Deine Schlußfolgerung, entweder wirst Du eingeladen und niemand weiß warum oder man hat unerlaubt Deine Daten weiter gegeben.

Nein, das Wort VERWEIGERUNG benutzen wir doch nicht.

Bevor Du irgendwas machst, alles weitere abklären und frage mal bei Deiner BG nach, warum Du hier freundliche Einladungen erhälst, ob wohl Du ja "aktuell" keine versicherte Person der BG bist?

Wäre ja so, als ob Du zum Beispiel bei der TK versichert bist und die AOK Dich einlädt? Hä?

Bleibe hart. Die sollen mit offenen Karten spielen. Hast Du Deine Akte bereits angefordert und vorliegen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Nein die Akte habe ich leider noch nicht.Ich bleibe aber drann.Hatte viel um die Ohren die letzten Tage.


Ich hab das ganze jetzt erst mal wieder an die Beauftragte geschickt.

Gruß Tom
 
Stand der Dinge

Hallo zusammen,

ich möchte euch in meinem Fall mal auf den neusten Stand bringen.
Leider pocht die BG weiterhin auf die Durchführung der Heilverfahrenskontrolle (natürlich weiterhin ohne die Möglichkeit der Gutachterwahl).

Die BG droht nun bei Nichtteilnahme an der HVK die Leistungen zu verweigern bzw einzustellen. Stichwort Mitwirkungspflicht.

Der BG liegen jedoch sowohl die Unfallmeldung als auch eine Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte vor. Somit greift §65 (1) 3 . Die BG könnte sich die benötigten Unterlagen also ohne größere Probleme auch bei den Ärzten selbst beschaffen.

Eine Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall hat noch immer nicht stattgefunden.

Das Schlimmste an der Sache ist nun aber, dass selbst die Anwältin des VDK der Meinung ist, es bestehe eine Verpflichtung zur Teilnahme an der HVK.


Letztendlich wird mir nun nichts anderes über bleiben, als den Bescheid abzuwarten und dann dementsprechend Klage einzureichen.


Grüße TomHanau
 
hallo, Tomhanau,
wäre ich Du, ließe ich mir von der BG vorab bescheinigen, dass mit der HVK keine Begutachtung unter Umgehung des §200 beabsichtigt ist. Unter dieser Bedingung nähme ich diesen Termin war. Gruß Rehaschreck
 
Was hätte ich gewonnen wenn ich dann hingehe und die doch ein GA machen?Es ist ja bekannt das die Hvk ein. Verstecktes Gutachten darstellt... Begründung war,den Kausalzusammenhang zu prüfen....Das ist ein Ga

Gruß Tom
 
Dass dieses Gutachten dann nicht von der BG verwendet werden darf, weil es rechtswidrig erschlichen wurde und das auch schriftlich dokumentiert ist? Aus meiner Sicht ist der Vorschlag von Rehaschreck eine sehr gute Idee. Das Schreiben würde ich sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein dort hinschicken, damit es später nicht heißt, dass es das nicht gibt.

" Sehr geehrte Damen und Herren, gerne komme ich meiner Mitwirkungspflicht nach und finde mich am .... zu der Untersuchung bei ... ein, wenn Sie mir vorab bis zum .... schriftlich bestätigen, dass es sich bei der von Ihnen geforderten Untersuchung nicht um eine Begutachtung unter Umgehung des § ... handelt.

MfG"

Es wird dann sehr spannend, wie die Reaktion der BG ausfällt.

VG Drahtesel
 
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