Servus Rudinchen,
Die Versicherung hat bereits im Feb 2024 mit Gutachten gedroht, ohne das diese IV eigentlich vorlag, da ja die vom Jan 2024 nicht anerkannt wurde.
Dieses Gutachten, das zig mal behauptet wurde das es beantragt wurde, wurde schliesslich am 27.07.24 beantragt, seltsamerweise ging der Antrag aber erst am 02.09.2024 ein und war bereits am 11.09.2024 wieder bei der Versicherung. Das Teil ist ein Gutachten nach Aktenlage, wobei immer angemerkt wurde von allen Ärzten und der Uniklinik, in diesen Fall geht nur auf Sicht und komplette Untersuchung. Das Teil stinkt regelrecht nach Vermutungen Behauptungen, Fehler,Fantastareien und dergleichen, etliche massgebenden Belege fehlen generell oder Inhalte werden absichtlich nicht erwähnt. Fakten aus den Hauptbefunden der Uniklinik werden bewusst nicht erwähnt (z.B Contusio Bulbi = Schwere Augapfelprellung) nur um eine Hanebüchende Story zu unterstreichen, das man statt einer Türkante ja nur im Grunde gegen ein Türblatt gerauscht sei, was ganz gar im Kausalen Zusammenhang keine Ablösung auslösen kann. Der gleiche Müll steht jetzt in der Klagewiderrufung der Gegenpartei. Meine Hoffnung ist jetzt ein vom Gericht beantragtes und Neutrales Gutachten, statt diesen Versicherungswünschen nach verseuchten Fetzen Papier.
Beste Grüsse
Schorsch