Gutachter Blutabnahme Schmerzmittel

Hallo, ein Gutachter darf nicht einfach Blut abnehmen, um Schmerzmittel nachzuweisen. Das wäre rechtlich nicht erlaubt, weil es eine Ermittlungsmethode ist, die nicht in seinen Aufgabenbereich gehört. Wenn er es trotzdem täte, wäre das eine unzulässige Handlung, womöglich sogar eine Körperverletzung.
 
„Grundsätzlich dürften Sachverständige nicht die Aufgabe / die rechtlichen Voraussetzungen für Ermittlungen haben (und als solche wäre eine Blutentnahme, dann wohl auch mit Auswertung, zu sehen). Es wäre eine unzulässige Ausforschung, letztlich auch eine Körperverletzung. Zudem müssten die an ihn gestellten Fragen diese Maßnahme enthalten, was kaum vorstellbar ist.“
 
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