Hallo, ein Gutachter darf nicht einfach Blut abnehmen, um Schmerzmittel nachzuweisen. Das wäre rechtlich nicht erlaubt, weil es eine Ermittlungsmethode ist, die nicht in seinen Aufgabenbereich gehört. Wenn er es trotzdem täte, wäre das eine unzulässige Handlung, womöglich sogar eine Körperverletzung.
