frank
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"Trick 17" - oder sowas....?
Moin zusammen
der Richter hat mich nun informiert, dass das Gericht erwäge, über die Klage gemäß § 105 Abs. 1 S. 1 des SGG ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid zu entscheiden.
mal eine Frage an die Auskenner in Gerichtssachen:
Werden bei so einem Gerichtsbescheid (der die Wirkung eines Urteils hat) die Schöffen (also ehrenamtliche Richter) auch herbeigezogen und befragt, oder entscheidet hier der/die Vorsitzende (also BerufsrichterIN) alleine?
Das konnte ich leider bisher nirgendwo finden.
Eine möglichst ruhige und schmerzarme Nacht euch allen
Moin zusammen
der Richter hat mich nun informiert, dass das Gericht erwäge, über die Klage gemäß § 105 Abs. 1 S. 1 des SGG ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid zu entscheiden.
mal eine Frage an die Auskenner in Gerichtssachen:
Werden bei so einem Gerichtsbescheid (der die Wirkung eines Urteils hat) die Schöffen (also ehrenamtliche Richter) auch herbeigezogen und befragt, oder entscheidet hier der/die Vorsitzende (also BerufsrichterIN) alleine?
Das konnte ich leider bisher nirgendwo finden.
Eine möglichst ruhige und schmerzarme Nacht euch allen