Große bedenken Gerichtstermin mit RA vorm LG

biggimaus

Erfahrenes Mitglied
Hallo @All

Im November dieses Jahres habe ich meinen Gerichtstermin PUV, 10Jahre nach Unfall.

Nun hatte ich, quasi als vorbereitende Maßnahme, um zu wissen, wie so ein LG Termin abläuft, bei unseren RA, in einem anderen Verfahren PUV, als Zuhörer zugeschaut. Den Fall kannte ich schon, da ich die betroffene Person kenne, inzwischen auch privat und weiß auch welche Unfallfolgen verblieben sind.

Nun nur noch gerade nakte PANIK vor den eigenen Termin beim LG.

Kurz erläutert warum

- RA blätterte von rechts nach Link´s in seinen Ordnern, stellte ein und die gleiche Frage mehrfach, obwohl die Frage seitens des Gerichts Gutachter schon auf unterschiedliche Weise beantwortet war. Auch mit Demonstration wie die Bewertungsausschläge zu "lesen" seien. zB Norm OSG 20 - 0 - 40 und das die 0 im Prinzip die Mitte der Bewegungsebene darstellt.

Man dachte dieses Körperteil wäre abgehakt, 5-10 Minuten später kommt der RA wieder darauf zu sprechen, .--- "so aller warum den" --- "ich kann das nicht nachvollziehen"

- RA verwechselte rechts und links hinsichtlich der Schäden
- RA frug Richter ob der Kläger etwas äußern darf, dies wurde seitens des Beklagten Anwalt sofort rigoros abgelehnt und der Richter ist dem Gefolgt.
- RA wurde gefühlt hinter seinen Akten immer "kleiner"
- RA leitete Fragen mit langen Passagen aus dem Gerichstgutachten ein, formulierte dann daraus keine oder inkorrekte Fragen. Vom Richter hinweiß, so ist das keine Frage oder wie den die vermutliche Frage zu stellen sein könnte. Diese wurde dann falsch widergegeben....
- RA brachte im falschen Gelenkteil die " im Gelenk Rechtsprechung" (AUB94) zur Sprache und meinte so in den Raum, diese sei ja allgemein bekannt.
- RA äußerte diese Bemessung sei zu zu wenig, ohne zu äußern was diese nach Literatur wäre. Obwohl die Gutachterliteratur auf den Tisch lag.
-...

RA wurde auf Verlangen der Gegenseite gerügt, was selbst ich als Laie durchaus nachvollziehen konnte. Wäre es nach dem Gegneranwalt gegangen, wären noch mehr ausgesprochen worden.

Was an belgbaren Argumenten da war, zB falsche Bemessungsempfehlungen, respektive, obwohl Bemessungsrelevant erst gar keine Bemessung abgegeben, wurden vom RA nicht vorgetragen. Der Gerichtsgutachter konnte ungebremst seine eigenen defacto falschen Bemessungsempfehlungen wiedergeben.

Das Gutachten sollte auf den Stichtag Drei Jahre nach Unfall abgestellt werden. Der Gerichtsgutachter äußerte es wären noch Verbesserungen über den Dreijahreszeitraum zu erwarten gewesen, obwohl diese nachweislich nicht eingetreten sind. Obwohl das Gerichtsgutachten per Beweisbeschluss auf den Stichtag drei Jahre nach Unfall abzustellen war.

Der Gutachter erläuterte dem Einzelrichter wie den bei der PUV manche BGH-Rechtsprechung zu sehen sei. Der RA ist da nicht zwischen gegangen. Was gibt ein Medizinischer Gutachter dem Richter eine art Rechtsberatung BGH?

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Sorry, aber ich fühle mich gerade echt LOST und fasse es eigentlich bis heute nicht, was das für ein schon fast Kasperletheater war. Über die Zeit habe ich schon einiges, auch hier gelesen, aber dies ??? und das der RA in meinen Verfahren. Verletzungen nach Polytrauma. Mit einer Chronischen Osteomyelitis im Bein, wovon der Gerichtsgutachter schon sagt, diese kann er nicht bewerten.

Meine Fragen,

- kann ich meinen Privat - Gutachter mit zu dem Gerichtstermin nehmen?
- Muß dieser in irgendeiner Art "angemeldet" werden?
- Sofern es zu einem Obergutachten käme, diese wurde in der Erwiderung zum Gerichtsgutachten, beantragt, hat man als Kläger eine Art Fragerecht an den Obergutachter?
- kann ich noch irgendetwas zur Rettung der Klage tun?

Ich weiß gerade echt nicht mehr, wo mir der Kopf steht, bisher hatte ich mich darauf verlassen, ja der RA weiß zumindest wie er Fragen zu stellen hat und diese als Vorbereitung zum Termin schon stehen hat und nicht aus dem vorlesen sich Fragen zusammenbaut. Der RA ist auch "Fachanwalt" für Versicherungsrecht. Mir ist gerade schleierhaft wie er diesen Titel erworben hat.

Ich will ja keinen schlecht machen oder anschwärzen, aber bei dieser Vorstellung...

Fühle mich wie ein Reh das in den Autoscheinwerfer schaut und gar nicht weiß was machen

Danke für´s Lesen
Biggimaus
 
hallo,

schwierige situation, wenn kein RA-wechsel (aus welchen gründen auch immer) möglich ist.

- kann ich meinen Privat - Gutachter mit zu dem Gerichtstermin nehmen?
- Muß dieser in irgendeiner Art "angemeldet" werden?
- Sofern es zu einem Obergutachten käme, diese wurde in der Erwiderung zum Gerichtsgutachten, beantragt, hat man als Kläger eine Art Fragerecht an den Obergutachter?
- kann ich noch irgendetwas zur Rettung der Klage tun?

zu a)
weshalb nicht, nur sollte er

zu b)
mit antrag auf ladung durch deinen RA ordentlich vom gericht geladen werden

zu c)
"Obergutachten" gibt es nicht. es wäre ein partei-GA oder eine gerichtlich angeordnete ergänzung zum bestehenden. sieh dir dazu auch u.g. entscheidungen an.

zu d)
möglichst revisionsgrunde schaffen (zB fehlendes rechtl. gehör)


gruss

Sekundant


1.
BGH Beschluss vom 18.09.2006, Az. II ZR 10/05 - Hinweispflicht § 139 ZPO, nicht nachgelassener Schriftsatz, rechtliches Gehör. Published online September 18, 2006. https://openjur.de/u/80643.html

2.
BGH, Urteil v. 5. Juli 2007, Az. III ZR 240/06 - Ein Antrag, Den Gerichtlichen Sachverständigen Zur Mündlichen Erläuterung Seines Gutachtens Zu Laden, Ist Ein “Rechtsmittel” Im Sinne Des § 839a Abs. 2 i. V. m. § 839 Abs. 3 BGB.(2007). Accessed October 17, 2015. https://openjur.de/u/78154.html

3.
BGH, Urteil v. 08.06.2004, Az. VI ZR 230/03 - Falsche Tatsachenfeststellung in 1. Instanz: Was Tun, Wenn Das Gutachten Unvollständig Ist?(BGH 2004). Accessed August 19, 2015. http://www.iww.de/quellenmaterial/id/12053

4.
BGH, Urteil v. 10.01.1989, Az. VI ZR 25/88 - Pflicht Zur Ladung Eines Sachverständigen Bei Pflichtgemäßer Ermessensausübung von Amts Wegen. VI ZR 25/88(BGH 1989). Accessed November 12, 2015. https://research.wolterskluwer-online.de/document/f0e1959c-7d0e-46b9-900e-93ec910cd3e5

5.
BGH, Urteil v. 27. 1. 2004 – VI ZR 150/02 - Verpflichtung Zur Erläuterung Des Schriftlichen Gutachtens; Widersprüchliche Gutachten Vom Gericht Sorgfältig Und Kritisch Zu Würdigen.(BGH 2004). Accessed August 19, 2015. http://lexetius.com/2004,429
 
@biggimaus
Versetze dich in einen Rechtsanwalt und überlege dir du hast einen Stapel Gutachten und sonstige Eingaben dazu . Wie groß ist die Aufwendung für ihn das Ganze zu Ordnen? Jetzt kannst du sagen das ist sein Job! Richtig aber auch immer zum richtigen Preis. Deshalb ist es wichtig ihm einen Abriss zu geben. Selbst wenn du mit ihm vor Monaten darüber gesprochen hast dann hat er es nicht mehr auf dem Schirm.
Alles Gute und viel Glück
Piet
 
Hallo Zusammen,

@ sekundant, danke für die eingestellten Urteile :-)

Und, wie ist es mit der Beantragung einer Schriftsatzfrist am Ende der Verhandlung? (zur Vollständigkeit)

Viele Grüße
Helios
 
hallo,

zunächst einmal hierzu:

Und, wie ist es mit der Beantragung einer Schriftsatzfrist am Ende der Verhandlung? (zur Vollständigkeit)

hier ist keine rechtsberatung, das solltest du deinen RA fragen

und hierzu wäre anzumerken:
Versetze dich in einen Rechtsanwalt und überlege dir du hast einen Stapel Gutachten und sonstige Eingaben dazu . Wie groß ist die Aufwendung für ihn das Ganze zu Ordnen?

was wäre das für eine arbeitsauffassung?! man stelle sich diese bei einem apotheker vor, der für verschiedene patienten medikamente anzusetzen hat! oder einem arzt, der von patient zu patient deren krankheiten nicht zu ordnen vermag!


gruss

Sekundant
 
@Helios ,

natürlich kannst Du Deinen Privatgutachter mitbringen. Schließlich sind die Verhandlungen öffentlich und jede Partei hat das Recht, sich fachliche Unterstützung mitzubringen. Die fachliche Unterstützung braucht auch nicht im Vorfeld angekündigt zu werden.

Der Klägervertreter hat die Möglichkeit sein Fragerecht an die fachliche Unterstützung zu übertragen, sollte dies dann aber innerhalb der Verhandlung mit dem vorsitzenden Richter absprechen. Es gibt Richter, die wollen ein direktes Fragerecht für die fachliche Unterstützung nicht. Dann muss man halt improvisieren. Der Hintergrund ist der, dass es zu einer fachlichen Diskussion zwischen dem Gerichtsgutachter und der fachlichen Unterstützung kommt, der die Juristen nicht mehr folgen können.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

danke für die Erläuterungen. Biggimaus hatte diesen Post begonnen und wird sich bestimmt freuen. Ich mich aber auch, danke für die Erläuterungen.

Viele Grüße
Helios
 
Hallo @All

Ich Danke euch allen wirklich sehr, für eure Antworten und Unterstützung.

Entschuldigung dass ich mich auch nicht früher zurückgemeldet habe. Ich fühle mich gerade nur noch wie im falschen Film, seit dem miterlebten Gerichtstermin.
Alles wie ein Traum oder Paralellwelt.
Auch fällt es mir schwer irgendwo noch die Kraft herzunehmen für die Erwiederung in meinen eigenen Fall und da tickt die Frist.

Die Tage kam das Urteil von dem Gerichtstermin wo ich "Mäuschen" gespielt hatte.
Die Klage ist abgewiesen, der Richter ist zu 100% dem Gerichtsgutachter gefolgt, obwohl belegt nach Gutachterliteratur, unkorrekte Aussagen seitens des "Neutralen Gutachter" erfolgt sind.
Es gab ein Parteigutachten vom Kläger, der HA hat Messungen durchgeführt und danach was geschrieben, das Gerichtsgutachten wurde "auseinandergenommen" BGH Rechtsprechung angeführt und das zählt alles nicht´s ? Es fehle der Strengbeweis nach ZPO 286 ? Gutachten nicht abgestellt auf die drei Jahresfrist...obwohl per damaligen Gerichtsbeschluss das Gerichtsgutachten auf den Zustand abzustellen sei, drei Jahre nach Unfall...
Was zählt als Strengbeweis ...
Kein eingehen auf die konträren Gutachten, dass falschaussagen des Gerichtsgutachter gegeben sind, was zählt BGH ...

Das ist unser Rechtsstaat ... ???

Danke für´s lesen
Biggimaus
 
Hallo Biggmaus,

hast du denn schon einen "Plan" wie du vorgehen willst?

Und, auch wenn es schwer ist, mir hat es geholfen jeden Tag ein kleines Stück zu machen. Z.B. einen Brief schreiben, eine Stelle nachlesen usw.


Frage an Alle,

- in der mündlichen Verhandlung habe ich es bisher so verstanden, das dem medizinischen SV immer die Punkte gefragt werden, die streitig sind?

- was wäre wenn man auch die Punkte durchgeht und sich quasi bestätigen läßt, die "anerkannt" wurden im Gutachten oder die vom SV gefunden
wurden bei seiner Begutachtung an Einschränkungen usw.?

Viele Grüße
Helios
 
Hallo Helios

einen wirklich Plan habe ich gerade nicht, es ist einfach im Kopf wie ein Känguruh, der eine Gedanke spring zum nächsten und ach das war /ist ja auch noch.

Ich frage mich gerade ob alle Argumente die wir auch gegen das Gutachten haben überhaut reichen?
zB. der Gerichtsgutachter Amputiert mein Bein "hypothetisch" unterhalb des Knies, weil die Schäden so gravierend sind das auch keine sichere Belastungsstabilität mehr gewährleistet ist und gibt darauf 50%.
Aber mein Bein ist noch komplet am Körper. Wenn ich nach Gutachterliteratur gehe, sind die Bemessungsempfehlungen alle nach Beinwert sprich zB als Beispiel Unterschenkleschaftfraktur 3/20 Beinwert von 70%, es gibt meines Wissens nicht 3/20 Unterschenkelwert von 45%.

Da mein Fuß, auch nach BGH Gelenkrechtsprechung 40% Schaden hat, kommen in der Theorie ja alle Schäden im Bein in Subsumierender Betrachtungsweise on Top.

Von daher, ich bin gerade echt irgendwie LOST ...

Wünsche Dir noch ein schönes Wochende
Biggimaus
 
Hallo Biggimaus,

halt durch! Wir waren auch am Ende !
Unser RA hat wohl was gemacht aber gerettet hat
uns ein Kammerwechsel vom OLG . Altersbedingt .
Weil wir hatten eine tolle Richterin am LG, aber die Gegnerische hat immer weiter gegengeklagt.
und verneint.
Dann kam ein Gerichtsbeschluss mit genauster Ausarbeitung.
Also 14 Jahre nach Unfall, zum bis zum BGH und zurück zum OLG..
Danach noch ein Jahr Finanzamt!
Ich kann mittlerweile nur noch funktionieren.

Mein LG der Verunglückte ist munter unterwegs.
Sorry für OT

Lg Aramis
 
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