Gleichstellungsantrag

Hallo Raphael,

Kasandra hat oben schon das Wesentliche geschrieben.

Richtig ist: das du bereits ab Antragsellung schon geschützt warst, das heißt du genießt nun den besonderen Kündigungsschutz, auch wenn du deinen AG noch nicht informiert hättest, denn dazu besteht keine Pflicht. Das hätte noch gereicht wenn eine Kündigung ausgesprochen worden wäre, das aber nur nebenbei.

Was das Integrationsamt betrifft: ja es muß gehört werden wenn ein Schwerbehinderter oder Gleichgestellter gekündigt werden soll. Jedoch sieht das in kleineren Betrieben immer so aus: Integrationsamt fragt nach, AG sagt, geht nicht anders, und Integrationsamt stimmt der Kündigung zu.

Da dies für kleinere Betriebe "unverhältnismäßig" ist einen Behinderten weiter zu beschäftigen.
In großen Betrieben ist es sehr viel schwieriger, aber auch nicht unmöglich.

Soviel zum Kündigungsschutz für Behinderte.

Zitat Seenixe:
Unser Konzern zahlt da schon mal im Jahr weit über eine Million ein.
...und da ist dieser Konzern nicht alleine.

Toi toi toi, das dir das nicht passiert.


Was du nun an geltend machen kannst ist, wie Kasandra schon genannt:

die 5 Tage Sonderurlaub pro Jahr

du kannst dir einen Steuerfreibetrag eintragen lassen, bzw. in der Einkommensteuer geltend machen

du mußt keine angeordneten Überstunden mehr leisten (dazu gibts aber genaue Anweisungen) uvm.



VG
Gitti
 
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