Gleichstellungsantrag

Hallo,

ich will da jetzt mal nicht so tief einsteigen, weil es ja eigentlich um weitere Möglichkeiten bei einem GdB von 20 geht.

Weitgehend wird in dem zT wiedergegebenen Urteil die rechtstheoretische Frage nach der Rechtzeitigkeit der Antragstellung mit immer wieder unterschiedlich möglichem Ergebnis betrachtet. Ganz besonders wird bei RNr. 41 konstatiert

(2) Welche Rechtsfolgen die neu gefasste Vorschrift des § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX nach sich zieht, wird unterschiedlich beurteilt.

http://lexetius.com/2007,1604

Die Sache kann ich allgemein nachvollziehen, denn ich habe den Eindruck, dass hier auf eine "verbummelte" Antragstellung abgestellt wird. Daher stellt sich mir zuerst mal die Frage nach der möglichen Kenntnis der Klägerin insbesondere was die Information durch den Betriebsrat, aber auch und vor allem durch den AG nach § 82 BetrVG Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers betrifft. Demnach gehe ich davon aus, dass die Information schon vorlag, nur nicht adäquat darauf reagiert wurde.

Was die Anerkennung der Gleichstellung betrifft, sehe ich es aber aus eigener Erfahrung ebenso kritisch, wie andere hier auch. Dass selbst dann, wenn die Information des AG vorliegt und im Gleichstellungsantrag darauf Bezug genommen wird, der Antrag abgelehnt und zur Makulatur wird, kann ich nur bestätigen. Der AG wird ja daraufhin gehört, wird das Vorhaben leugnen und kurz darauf - oh Wunder - doch zu einem anderen Schluss kommen.

Quintessenz daraus: bei dem geringsten Anschein seitens des AG und einem GdB >=30 unbedingt sofort Antrag auf Gleichstellung einreichen.


Gruss

Sekundant
 
Gleichstellung

Hallo zusammen,

zunächst Danke für die Antworte.
Über Kündigungsschutz muß ich mir keine Gedanken mehr machen, denn als vorheriges Bordpersonal von Seeschiffen hat mir die Firma erst nach dem Entzug der Seediensttauglichkeit durch die BG mitgeteilt es bestehe kein arbeitsverhältnis mehr weil ich ja als Folge des Unfalles nicht mehr an Bord eingesetzt werden konnte und eine entsprechende Landstellung stand nicht zur Verfügung.
die BG teilte im Bescheid mit "Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben" stünden mir auf Grund meines Lebensalters (damals 59) nicht zu und so nahmen die Dinge seinen Lauf, zum Arbeitsamt geschickt, ausgesteuert ect und seit 2010 habe ich die Unfallrente zu 20%.
Das Arbeitsamt konnte auch nicht helfen , keine meiner Bewerbungen wurde beantwortet.
Deshalb liegt die Geschichte jetzt seit August 2012 bein Sozialgericht. Mal sehen ob man dort andere Maßstäbe ansetzt.
Irgendwie fühle ich mich betrogen, die BG selbst hat angeordnet ich darf nicht mehr in meinem Beruf arbeiten aber für ein defektes Sprunggelenk mit erheblicher Bewegungseinschränkung gibt es laut Tabelle nur 20%. Der Umstand daß der Entzug der Seediensttauglichkeit mein Leben und (Ein)Auskommen total verändert hat wird ignoriert, schlimmer es wird behauptet Beides sind verschiedene Dinge und müssen einzeln gesondert betrachted werden.
Meine einzige Hoffnung ist jetzt das Sozialgericht, denn ich finde keinen Ansatzpunkt mehr meine situation zu verbessern.
Bin zwar noch nicht weichgekocht, der Kampfgeist lebt noch, doch der Gegner ist hinter einer Tarnkappe verschwunden.
Deshalb tut es gut mal andere Ideen zu hören.

Also noch mal guten Rutsch und tschüß,
mpc
 
Den Arbeitgeber mit der Nase drauf stoßen?

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und habe gleich mal eine Frage ;-)

WANN wird denn der Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit angeschrieben und um seine Stellungnahme zum Gleichstellungsantrag gebeten?

VOR oder NACH Ablauf der drei Wochen, nachdem man den Gleichstellungsantrag gestellt hat?

Falls VOR, dann wäre das ja ein schöner Schildbürgerstreich, da ja somit dem Arbeitgeber geradezu der Hinweis gegeben wird, dass er jetzt aber schleunigst (krankheitsbedingt) kündigen sollte, damit die Kündigung noch vor Ablauf der drei Wochen beim Arbeitnehmer eintrifft und dieser (laut dem geposteten Dokument der Agentur für Arbeit) dadurch auf keinen Fall den erweiterten Kündigungsschutz wegen Gleichstellung haben KANN.

Jetzt habe ich mich etwas schwer verständlich ausgedrückt, oder? ;-)

Grüße

Puki
 
Moin Puki,

ich denke einmal ich habe schon Recht
Bei den Thema was Du meinst, geht es um eine Kündigungsschutzklage,wo ein UO bereits eine 30--50 Freistellung hat und der AG ihm Kündigen will !

Grüße,Paul
 
Hallo,

ich beziehe mich hier mal auf eigene Erfahrung und Schlussfolgerungen; Vorschriften und Grundlagen habe ich jetzt nicht parat und auch nicht nachgesehen.

Dass die AfA beim AG nachfragt, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Es macht auch durchaus Sinn, denn es wäre schon ungewöhnlich, wenn man sich auf einseitige Aussagen stützen und verlassen würde. Es soll ja ein Abwägungsprozess stattfinden, wozu auch die Parteien mit ihren Stellungnahmen beitragen. So kann der Nachweis einer behaupteten Arbeitsplatzgefährdung sicher immer nur durch Erhebungen beim jeweiligen AG verifiziert werden. Es müssen schliesslich entsprechende nachvollziehbare Tatsachen vorliegen, die allgemeine Möglichkeit einer solchen Gefahr reicht da nicht aus.

Und Du hast recht, #Puki, das ein ein Schildbürgerstreich, denn je nachdem, wie schnell man handelt, kann es schon VOR Ablauf der 3 Wochen sein. Wie lange es bei mir gedauert hat, kann ich gar nicht sagen. Das Problem war mir damals nicht bewusst und ich habe deshalb auch gar nicht darauf geachtet.

Puki


Gruss

Sekundant
 
Hallo,

als Schwerbehindertenvertrauensperson erhalte ich die Anfragen der Agentur wegen Gleichstellung auch immer. Je nach Stadt vergehen zwischen Antragstellung durch den Mitarbeiter (werden von mir regelmäßig auch dahingehend beraten) und dem Schreiben der Arbeitsagentur ca 3 Wochen. Mal schneller und mal langsamer. Wer meint, seine Gleichstellung würde nur ihm Vorteile bringen, der irrt. Auch der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Quote an Beschäftigung von Schwerbehinderten und Gleichgestellten zu erfüllen, weil er sonst Ausgleichzahlungen an das jeweilige Integrationsamt zu zahlen hat. Unser Konzern zahlt da schon mal im Jahr weit über eine Million ein. :mad:

Leider kann ich nicht soviel Einfluß nehmen, wie ich gerne wollte, aber ich lasse dies die Verantwortlichen auf Arbeitgeberseite auch regelmäßig hören.

Gruß von der Seenixe
 
Gleichstellung - macht es Sinn?

Hallo Zusammen,
ich habe diesen Beitrag mit Interresse gelesen und kann euch nur aus unserer Erfahrung folgendes berichten:
Den Antrag auf Gleichstellung haben wir gemacht (seit über 10 Jahren gibt es bereits 40%GdB - hierzu wurde nach dem Unfall ein Änderungsantrag gestellt vor 12 Monaten und der befindet sich gerade im Widerspruch, weil die Unfallfolgen nicht richtig berücksichtigt wurden)
Der Antrag auf Gleichstellung wurde vor 10 Wochen auf Empfehlung des Forums gestellt und vor 2 Wochen abgelehnt, mit der Begründung: "... dass der AG keinen behindertengerechten Arbeitsplatz für mich hat ..." Allerdings geht der AG von der jetzigen Situation nach dem Unfall aus, dass ich schon über 10 Jahre mit einer gleichstellungsberechtigten Behinderung dort gearbeitet habe blieb unberücksichtigt (ergo AG wurde informiert und befragt)
Widerspruch gegen diese Ablehnung wurde eingelegt.
Um zur Ausgangsfrage zurückzukehren, kann ich @Schleudersitz verstehen, denn bei uns droht genau die gleiche Situation:
Der Arbeitgeber hat keinen geeigneten Arbeitsplatz, da im Arbeitsvertrag eine genaue Tätigkeitsbeschreibung der bisherigen Tätigkeit festgelegt ist und diese nun laut Arzt nach dem Unfall nicht mehr ausgeführt werden kann und darf, geht der AG davon aus, dass das AV nicht mehr weiterbesteht. Das AV ist einfach erloschen und es bedarf nach mdl. Aussage noch nicht mal einer Kündigung, weil ich nicht mehr in der Lage bin, die im Arbeitsvertrag beschriebenen Tätigkeiten auszuführen.
Frage: Darf er das? Stimmt diese Aussage?
Weiterhin sagt die BG für eine Umschulung (54) zu alt und einen anderen Arbeitsplatz beim AG bzw. woanders gibt es nicht - ergo Verletztengeld soll eingestellt werden, Anmeldung beim Arbeitsamt, hier keine Vermittlung möglich, weil erstens es keine mögliche Arbeit gibt und zweitens keine Gesundschreibung vorliegt, also schieben die mich an den med. Dienst ab bzw. wollen dass eine Rente beantragt wird. Das bedeutet aber, falls diese überhaupt bewilligt wird, das Aus mit dem Berufsleben.
Das ist ein Teufelskreis, die BG schiebt einen ab und da nutzt auch eine Gleichstellung nichts mehr, weil man keine Arbeit mehr hat.
Dabei haben wir lange geglaubt, dass die BG für eine Wiedereingliederung bzw. Beschaffung eines neuen Arbeitsplatzes zu sorgen hat, aber dem ist nicht so.
Wie gesagt, ich kann nur unsere Erfahrung wiedergeben und bei uns ist daraus eine riesige Baustelle geworden, die wir ohne anwaltliche Unterstützung nicht mehr bewältigen können. Aber es vergeht viel Zeit und eine sinnvolle Beschäftigung gibt es eben nicht und das ist der zermürbende Punkt.
Frau von Deel
 
Hallo "Frau von Deel",

ich habe gerade erst gelesen, was du geschrieben hast - das ist ja haarsträubend!

Bei mir hat die AfA mich übrigens falsch beraten: ich könne den Gleichstellungsantrag erst nach Vorliegen des GdB (30 oder 40) vom Versorgungsamt beantragen. DAS IST FALSCH!

So ging es mir dann so, dass ich den Gleichstellungsantrag erst nach Vorliegen eines GdB von 30 gestellt habe - leider keine 3 Wochen mehr vor der Kündigung!

Und daher hat die AfA "begründet", dass sie mich nicht gleichstellen könne, da ja gar kein schützenswerter Arbeitsplatz mehr existiere... :eek:

Grüße

Puki
 
Hallo,

ich habe nun seit 3 Wochen einen Schwerbehindertenausweiß mit Merkzeichen G.
Meinem Chef ist es nun bekannt.Habe ich sofort Kündigungsschutz?

Danke
 
Hallo Raphael,

so einen "wirklichen" Kündigungsschutz hat man nicht als Garantie.

Wenn Du mindestens 50% GdB hast, dann stehen Dir erstmal 5 Tage mehr Urlaub zu.

Sollte es z. B. der Firma nicht gut gehen, dann hättest Du ggf. aufgrund Deines Schwerbehindertenstatus eine bessere Chance bei der sogn. Sozialauswahl.

Aber auch so - der Kelch und div. Kündigungsmöglichkeiten werden wenn es hart auf hart kommt, leider dann auch nicht an Dir vorbei gehen.

Meines Wissens muss auch bei einer Kündigung das Integrationsamt gehört werden. Aber wenn ein AG sagt, der BeHi muss leider gehen, weil er nicht so leistungsfähig ist und ich sonst 2-3 andere entlassen muss, dann sind doch schon die Würfel gefallen.

Viele Grüße

Kasandra
 
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