Bei der PUV denke ich schon das es in den letzten Zügen liegt. Der Gutachter hat bis Nov. Zeit das Gutachten abzuliefern.
Das ist alles einfach nur noch nervig, aber aufgeben gibts nicht. Mir schenkt ja auch keiner was.
Jetzt nicht erschrecken, aber wir klagen auf Invalidität aus einer Borreliose. Ich kenne die Schwierigkeiten u.s.w. die man normaler Weise vom medizinischen her hat.
Die Borreliose selber ist unbestritten, liegt fachärztlich geischert vor und eine Lymearthritis wurde durch eine Uniklinik schriftlich bestätigt

, Folgen die da sind - Kniebelastungstörung infolge florider Synovialitis (Lymearthritis) gesichert - distale symmertische Polyneuropathie mit allgemein schwach auslösbaren Reflexen, Ausfälle der ASR (gesichert) - chronische Sinusitis mit Nebenhöhlenentzündung, chronische Immunschwäche in Folge Borreliose (in Verbindung mit HHV 6 Virus) - paroxismales Vorhofflimmern / Tachykardie - Hautveränderungen erythema contusiforme in Folge Borreliose
So und da behauptete die Gesellschaft zunächst (obwohl erst anerkannt) das eine Borreliose nie vorgelegen hätte und Vorschäden verursachend gewesen wären - hat der Richter dann sehr schnell anhand der Beweislage von Tisch gekehrt und dann das der Kausalzusammenhang zwischen Borreliose und den Folgen nicht ersichtlich wäre. Es ist auf allen Fachgebieten abgeklärt worden und es liegen inzwischen 7 Gutachten vor, die sich zwar nicht zur Höhe der Invalidität verhalten, aber die Diagnosen und Zusammenhänge bestätigen.
Es geht im Prinzip nur noch um die Höhe der Inv. und was den Infektionen zuzuordnen ist (HHV 6 ist übrigens auch mitverischert

)
Im Jahr 2013 hatte sie dann noch einen Wegeunfall..... aber das würde jetzt Seiten füllen.
LG Rajo