Hallo @GudrunS,
es geht darum, das die Richter schon Ihre Arbeit nicht machen, das fängt schon damit an:
siehe https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/176677#suchwort=dsgvo
Das SG hätte daher den nicht-medizinischen Sachverhalt vor der Beauftragung der Gutachterinerst einmal selbst genau aufklären müssen, insbesondere durch die persönliche Anhörung desKlägers und seines persönlichen Umfelds. In jedem Fall aber hätte das SG der Sachverständigenden nicht-medizinischen Sachverhalt präzise vorgeben müssen. Auf keinen Fall durfte das SG dierichterliche Aufgabe der Aufklärung der nicht-medizinischen Anknüpfungstatsachen auf denmedizinischen Sachverständigen übertragen. Das aber hat das SG hier implizit getan bzw.stillschweigend vorausgesetzt und billigend hingenommen . Schon damit sind alle daraufaufbauenden weiteren Schritte der Beweisaufnahme des SG rechtswidrig und nicht verwertbar.
@Meanmachine, auch Dein Hinweis sollte sich jeder mal Anschauen Link... Herzliche Grüße an Dich, freu mich sehr von Dir zu hören S.B. aus B.
vg beutlers
es geht darum, das die Richter schon Ihre Arbeit nicht machen, das fängt schon damit an:
siehe https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/176677#suchwort=dsgvo
Das SG hätte daher den nicht-medizinischen Sachverhalt vor der Beauftragung der Gutachterinerst einmal selbst genau aufklären müssen, insbesondere durch die persönliche Anhörung desKlägers und seines persönlichen Umfelds. In jedem Fall aber hätte das SG der Sachverständigenden nicht-medizinischen Sachverhalt präzise vorgeben müssen. Auf keinen Fall durfte das SG dierichterliche Aufgabe der Aufklärung der nicht-medizinischen Anknüpfungstatsachen auf denmedizinischen Sachverständigen übertragen. Das aber hat das SG hier implizit getan bzw.stillschweigend vorausgesetzt und billigend hingenommen . Schon damit sind alle daraufaufbauenden weiteren Schritte der Beweisaufnahme des SG rechtswidrig und nicht verwertbar.
@Meanmachine, auch Dein Hinweis sollte sich jeder mal Anschauen Link... Herzliche Grüße an Dich, freu mich sehr von Dir zu hören S.B. aus B.
vg beutlers
