Dr. Glatzmaier und das LSG Mü

Hallo @GudrunS,

es geht darum, das die Richter schon Ihre Arbeit nicht machen, das fängt schon damit an:

siehe https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/176677#suchwort=dsgvo

Das SG hätte daher den nicht-medizinischen Sachverhalt vor der Beauftragung der Gutachterinerst einmal selbst genau aufklären müssen, insbesondere durch die persönliche Anhörung desKlägers und seines persönlichen Umfelds. In jedem Fall aber hätte das SG der Sachverständigenden nicht-medizinischen Sachverhalt präzise vorgeben müssen. Auf keinen Fall durfte das SG dierichterliche Aufgabe der Aufklärung der nicht-medizinischen Anknüpfungstatsachen auf denmedizinischen Sachverständigen übertragen. Das aber hat das SG hier implizit getan bzw.stillschweigend vorausgesetzt und billigend hingenommen . Schon damit sind alle daraufaufbauenden weiteren Schritte der Beweisaufnahme des SG rechtswidrig und nicht verwertbar.

@Meanmachine, auch Dein Hinweis sollte sich jeder mal Anschauen Link... Herzliche Grüße an Dich, freu mich sehr von Dir zu hören S.B. aus B.

vg beutlers
 
Ihr seid knuffig.

Ich verstehe nicht ganz, was ich der Präsidentin des OLG Hamm genau sagen soll, @Meanmachine. Sie dürfte alles ganz genauso sehen wie ich und meine Meinung ungesehen teilen. Soll ich ihr etwas von dir ausrichten? Und meinst du mich mit „S. B. aus B.“?

@oerni: Sorry, aber ich bezweifle sehr, dass dein Befangenheitsantrag solch eine Auswirkung haben soll. Aber da wir bekanntlich beide nicht in dem Vorgehen selbst involviert waren, müssten wir beide spekulieren und das mache ich nur höchst ungern. Aber ich lasse dir deine Überzeugungen.

@beutlers: Wenn es so war, dann hattest du doch alle Asse auf der Hand, um das ergangene Urteil anzufechten. Wie ging es danach weiter?

Ich freue mich auch, von S.B. aus B. zu hören. Er/sie ist bestimmt nett, wenn mit @Meanmachine bekannt.

LG Gudrun
 
Hallo @GudrunS,

@beutlers: Wenn es so war, dann hattest du doch alle Asse auf der Hand, um das ergangene Urteil anzufechten. Wie ging es danach weiter?

in der Regel spricht sich das SG mit dem LSG ab - meist sind die sich ja bekannt und das LSG schaut sich dann nicht mal die Akte an.

So war es auch in einem meiner Fälle vorm LSG. Im mündlichen ersten Erörterungstermin kam das sehr deutlich zum Ausdruck, die Richterin wusste nur was im Urteil steht, kannte aber den Inhalt der Akte nicht. und meinte, ich solle meine Klage zurückziehen und Sie wird keine Revision zulassen dann würde ich schon sehen was ich davon habe. Befangenheitsantrag gegen die Richterin wurde abgelehnt - fühlt sich nicht befangen..... ;-) Standartspruch, der innerhalb der Gerichte gedeckt wird. Aber mal ehrlich, wenn die Kollegen darüber entscheiden, kann man nichts anderes erwarten, außer der oder die wäre wegen Gehaltsrangeleien auf der Abschussliste.... so weit gehen die aber nicht. Befangenheitsanträge über Richter sollten von einer Unabhängigen und Freundschaftlichen oder Kollegialen Stelle bearbeitet werden. Das müsste gesetzlich anderes geregelt sein. Sollte ich vor dem BSG müssen und ich den Richter in Amtshaftung nehmen wollen, müssen die Möglichkeiten ja ausgeschöpft vorliegen.

Meine weiteren Ausführungen nach dem Erörterungstermin haben dazu geführt, das nun alle meine Verfahren liegen, weil angeblich Personalmangel am LSG herrscht und erst älter Fälle bearbeitet werden...... Das führte nun dazu, das ich eine Eingabe beim Justizminister in Bayern gemacht habe.... der hat das jetzt an das BMAS weitergeleitet.... es ist schon echt Lustig, keiner will in Bayern nen ********** in der Hose haben..... und seinen pflichten staatlich übertragenen Aufgaben erfüllen. Bei mir sind es übrigens 4 Verfahren, die am LSG liegen und alle Vorverfahren vom gleichen Richter vom SG.

Es ist ja ein Charta Recht das Verhandlungen in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, Personalmangel darf kein Grund sein, das die Verfahren liegen bleiben......

Also es nützt nichts, wenn Richter nicht das tun, was in dem Link von @Meanmachine als Hinweis genannt war.

Daher finde ich das oben genannte Urteil in meinen vorherigen Eintrag auch so super, weil dort war ein Richter, der dem SG seine Verfahrensfehler um die Ohren gehauen hat. Leider ist das die Minderheit, wenn Du Dir die Statistiken anschaust. Und mal ehrlich @KoratCat seine Geschichte war schon der Hammer, Ihm wurden keine Erfolgsaussichten erteilt, von mehreren Stellen und er hat alles Gewonnen, weil er für sein Recht gekämpft und nicht aufgegeben hat. Er hat sich zum Glück nicht entmutigen lassen, für das zu kämpfen, was sein Gesunder Menschenverstand sagte. Das Ergebnis hat Ihm Recht gegeben.

In unserem Rechtsystem heißt es aber leider nicht Recht muss Recht bleiben, nein sondern, Auf hoher See in Gottes Hand......

Und nein @GudrunS - leider kenne ich Meanmaschine nicht persönlich und weiß nicht wer hinter dem Namen steht, aber Er oder Sie kennt mich.

Von daher grüß ich Dich auch gerne mal als

S.B. aus B.
 
Hallo S.B. aus B.!
Danke für die Aufklärung. Dein Fall ist ja wirklich ziemlich mies abgelaufen, aber letztlich konntest du sicherlich auch etwas daraus lernen, was dir in den 4 restlichen Verfahren helfen kann. Auch @koratcat hat ja seine Prozesse nicht auf Anhieb gewonnen, also hoffen wir das Beste.

LG Gudrun
 
Hallo @oerni! Ein Befangenheitsantrag löst kein strafrechtliches Verfahren aus, sondern dient der Aufrechterhaltung der Fairness innerhalb eines Verfahrens. Was du schwarz auf weiß hast, ist der Hinweis, dass eine mögliche Befangenheit nicht mehr geprüft werden muss, weil die Richterin ja versetzt wurde und du daher nicht mehr beschwert sein kannst. Der Grund der Beschwerde ist weggefallen.

Vergleiche es mit einem Nachbarn, der seine Hecke nicht schneidet und gegen den du dich deswegen beschwerst. Wenn die Hecke nun von dessen Vermieter geschnitten wird, dann ist die mögliche Belastung entfernt und es gibt keinen Grund mehr, den Nachbarn zu behelligen.

LG Gudrun
 
Hallo @oerni! Ein Befangenheitsantrag löst kein strafrechtliches Verfahren aus, sondern dient der Aufrechterhaltung der Fairness innerhalb eines Verfahrens. Was du schwarz auf weiß hast, ist der Hinweis, dass eine mögliche Befangenheit nicht mehr geprüft werden muss, weil die Richterin ja versetzt wurde und du daher nicht mehr beschwert sein kannst. Der Grund der Beschwerde ist weggefallen.

Vergleiche es mit einem Nachbarn, der seine Hecke nicht schneidet und gegen den du dich deswegen beschwerst. Wenn die Hecke nun von dessen Vermieter geschnitten wird, dann ist die mögliche Belastung entfernt und es gibt keinen Grund mehr, den Nachbarn zu behelligen.

LG Gudrun
@GudrunS
Hat's jetzt heute Nacht um 03.15 Uhr plötzlich geklingelt?;)

Sorry S.B.: Aber es läuft alles - auch dank deiner Hilfe - im Hintergrund weiter und es wurde auch schon einiges für die Zukunft geändert .:)
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MM
 
Hallo @Meanmachine!
Ich verstehe leider nicht, was du mir mit deinen Texten sagen möchtest. Hast du einen XXXXschaden erlitten oder steht etwas zwischen den Zeilen, was ich nicht finde?
LG Gudrun

Bearbeitet, weil unsachlich - User verwarnt Seenixe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo @Meanmachine,

danke für die Urteile auch von mir.

Im Moment herrscht ja seltsame Stille in Bayern in meinen Verfahren und auch denen bei meiner Schwester ...

Wünschenswert wäre es, wenn das Gericht diesmal nicht zu Weihnachten wieder negative Schreiben schickt.... Den eigentlich gilt ja überall dann der Weihnachtsfrieden.

Wenn die Verhandlungen anstehen, stelle ich Sie hier ein und hoffe Du siehst Sie dann :-) Damit Du jemanden vorbei schicken kannst, wie Du angekündigt hattest. Ich hoffe die Bayerische Justiz besinnt sich zum Thema Rechtstaatlichkeit !

vg beutlers
 
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