Dr. Glatzmaier und das LSG Mü

Hallo Zusammen,

auch hier verweise ich auf das sehr interessante Urteil, es ist wahnsinnig lang, aber es gibt in jeden Bereich einen Einblick und das Urteil hat sehr gute Breitgefächerte Ansätze, auch zu Gutachten die inhaltliche Fehler aufzeigen. Gerade wenn einem das eine oder andere nicht ganz klar ist, warum das Gutachten falsch ist - so zeigt das Urteil die Punkte auf, auf die geachtet werden kann.

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/176677#suchwort=dsgvo

Es ist lang, aber unbedingt bis Ende lesen.

vg beutlers
 
Hallo @All!
Man muss auch bedenken, dass ein Gutachter schnell mal 1.000 Gutachten jährlich anfertigt. Da können 50 negative natürlich ein Indiz für Pfusch sein, allerdings können die anderen 950 auch positiv gewesen sein. Die Gegenüberstellung von negativen/positiven Gutachten führt genauso ins Leere wie die Gegenüberstellung von gewonnenen/verlorenen Gerichtsverfahren.

Es ist nun mal so, dass sich hier im Forum und auch bei Opferschutzvereinen meist nur die Menschen melden, die Probleme mit der Rechtsdurchsetzung oder Beschwerden und Probleme haben.

Anders sieht es aber aus, wenn wirklich Fakten für 50 (!) Falschgutachten vorliegen.

LG Gudrun
 
Hallo @GudrunS,

ich würde Dir Recht geben.... Wenn Du Dir aber die Statisiken der BG aber anschaust und nur ca 10 - 15 % der gemeldeten Fälle anerkannt werden, dann zeigt es das Bild, das wir in unserem Umfeld sehen. Übrigens gab es noch bis vor den Fliegenden Ärzten aus Deutschland in der Schweiz eine Ankerkennungsquote von über 50 - 75 %.

Ich habe in meinem Umfeld Menschen, die nicht hier im Forum sind und seltsamer Weise, sind alle Fälle vom System gleich. Der Ablauf egal bei welcher BG, die unzulässig eingeholten ärztlichen Stellungnahmen ohne Einwilligung, die Entweder ohne ein Gutachten dann den Ablehnungsbescheid begründen, oder es hat nach Gutachterwahl ein Begutachtung stattgefunden, die den Leistungsanspruch begründet hat und mit einer ärztlichen Stellungnahme dann negiert wurde...... Im SG Verfahren werden dann FIMB Institute etc gewählt, die komischer Weise dann immer den Leistungsanspruch abwehren, mit den immer gleichen vorgehensweisen. Befunde die fürsprechen werden nur teils aus dem Zusammenhang gerissen widergegeben und damit der Sinn verfälscht usw.

Daher würde nur ein Fall in meinem persönlichen Umfeld anderes gelaufen sein, würde ich Dir vollends Recht geben mit Deiner These. So aber ist es so offensichtlich - wie es auch die Statistik der BG zeigt.

vg beutlers
 
Hallo @beutlers!
Ich bin völlig deiner Meinung, was die Praktiken der Nichtzahlenwollenden (egal ob BG oder Behörde) betrifft. Auch was Institute und interne Sachverständige angeht, ist Ablehnung an der Tagesordnung.

Da es hier aber um einen vom Gericht bestellten Gutachter handelt, kann ich mir nicht vorstellen, dass er dabei so offensichtlich betrügt. Das wäre parteiisch, angreifbar und während der Prozesse ziemlich dämlich.

LG Gudrun
 
Hallo @GudrunS,

leider beauftragen die Sozialgerichte genau die gleichen Institute wie die BG. Die Sozialgerichtsstatisiken gleichen sich denen der BG nur das es da noch krasser ausgeht..... Zu guter letzt wird dann gesagt, das wäre deshalb so, weil die BG´n so gut arbeiten.....

Du kannst alles an Gegenargumente vorbringen und es schwarz auf weiß darstellen, das der Gutachter Befunde falsch wiedergegeben hat und damit zum Teil einen völlig anderen Sinn. Teil sind Sätze völlig aus dem Zusammenhang gerissen und als Teilauszug dann zitiert an einer Stelle, wo der Gutachter seine Ablehnung begründet, der Arzt.... hat gesagt.... . Selbst wenn Du dann den Kompletten Satz oder Absatz darstellst, nützt es nix. Du kannst vorbringen was Du willst..... der Richter beachtet es einfach nicht und schreibt ohne eigne Urteilsbegründung die Begründung des Schlechtachters. Alle positiven Gutachten werden nur mit dem Satz abgelehnt, dem Gutachten kann nicht gefolgt werden, ohne Erkennen zu können warum.
Die SG sprechen sich auch mit den LSG´n ab und lassen sich Ihre Entscheidung schon vorher absichern..... In vielen Fällen klappt das leider auch und wenn Du richtig gut ausgeführt hast mit Verfahrensfehler im Sozialgerichtlichen Verfahren neben dem des bg-lichen Verfahrensfehler, wird die Akte beim LSG einfach mal liegen gelassen.... Ich denke vorm BSG wollen die dann die Fehler des SG nicht ausbügeln...... und suchen dann, wie Sie aus der Nr. rauskommen können.

Mein Glauben an das Rechtssystem ist nach meinen Erfahrungen gleich 0, leider....

vg beutlers
 
dass er dabei so offensichtlich betrügt. Das wäre parteiisch, angreifbar und während der Prozesse ziemlich dämlich.
Eigentlich sollte ich nichts mehr zum Thema SG München / LSG München und Dr. med Uwe Glatzmaier schreiben,
Der Arzt wird in den höchsten Tönen bei den genannten Gerichten gelobt, ein Freund der ganz besonderen Art war RiLSG Lilienfeld,
die nachdem ich einen Befangenheitsantrag gegen die damalige Berichterstatterin in meiner Sache mit den Wortlauten:
Sie solle bitte erklären welche besondere Beziehung zwischen Ihr und Dr. Glatzmaier besteht erklären, innerhalb von 4 Wochen
vom LSG zum SG München versetzt wurde. War nicht vorgesehen und daher aussergewöhnlich.
Damit hatte man erreicht, dass der BFA ohne ersichtlichen Grund fallengelassen wurde.
Braucht es noch mehr an Beweisen - wie wer was wo zusammen hängt.
(nur zur Vorsicht - alles gibt es schwarz auf weis)

Mein Glauben an das Rechtssystem ist nach meinen Erfahrungen gleich 0, leider....
Da stimme ich Dir zu 100 % zu und leider muss man in Bayern noch viel mehr verkraften!

Gehört zwar nicht hier her, aber was aktuell in der JVA Gablingen unter der Leiterin Frau von Moldauer passiert ist,
gab es unter der Frau bereits 2008 und 2015 (auch das gibt es bei mir und im Internet zu finden)
 
Hallo @oerni!
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass dein Befangenheitsantrag zur Versetzung der Richterin geführt hat. Ein solcher Antrag kann mit den schlichten Worten: "Ich fühle mich nicht befangen" abgewiesen werden. Stattdessen hat die genannte Richterin einen Sprung in der Besoldung von R1 als normale RiLSG zu R2 als ViPrSG gemacht. Das sind monatlich rund 600 Euro mehr. Wäre dein Befangenheitsantrag dafür verantwortlich, müsste die Richterin dir ziemlich dankbar sein.

Hallo @beutlers!
Richter sind meist einfache Juristen und haben meist keinerlei medizinische Ahnung. Daher finde ich es richtig, dass sie sich medizinischen Sachverstand anhand von Gutachten "einkaufen". Über die Qualität der jeweiligen Gutachten kann man pauschal nichts sagen, weil einige 106-Gutachter sicherlich fair und ehrlich begutachten, während andere versichererfreundlich sind.

Ich höre immer wieder, dass die Schlechtachten dann von dem Kläger selbst zerpflückt werden und die Kläger dann davon ausgehen, dass das schon ausreichen wird, weil ja nachvollziehbar argumentiert wurde. Die Enttäuschung ist dann groß, wenn das Gericht anders entscheidet.

Das Problem ist: Der Kläger ist noch mehr medizinischer Laie als der Richter, da der Richter zumindest schon mal einige andere medizinische Probleme lösen musste. Hier ist es wichtig, dass die Kläger es wie die Richter machen und sich medizinischen Sachverstand einkaufen. Über ein 109er-Gutachten oder ein privates. Jedenfalls muss der Kläger sich das auch etwas kosten lassen, wenn er nach einem Schlechtgutachten noch gegen die übermächtige Behörde obsiegen möchte. Und da ist das Problem: die meisten Kläger sind finanziell dazu nicht in der Lage. Und das führt dann dazu, dass die Richter nur das Schlechtachten auf dem Tisch haben (und eine Laienmeinung dazu) und folgen dann eben dem Schlechtachten.

Ich lasse mir meinen Glauben an unser Rechtssystem (noch) nicht nehmen!

LG Gudrun
 
hallo @GudrunS

deine intention kenne ich nicht, es geht auch nirgends hervor aus welcher situation heraus du hier argumentierst. aber ich gebe mal zu diesen feststellungen meine sichtweise:

Da es hier aber um einen vom Gericht bestellten Gutachter handelt, kann ich mir nicht vorstellen, dass er dabei so offensichtlich betrügt. Das wäre parteiisch, angreifbar und während der Prozesse ziemlich dämlich.

vorstellen mag man sich das tatsächlich nicht, aber das allein verhindert ja solche fälle nicht. es gibt genügend beispiele dafür, dass es trotz parteiischem und selbst dämlichem verhalten genau so ist. wenn du lange genug hier aktiv bleibst und bei mir dann mal in meiner sache ein ende absehbar ist, kannst du genau das gegenteil davon nachlesen. auch dass in den unteren instanzen die "zusammenarbeit" bestens funktioniert.

Ein solcher Antrag kann mit den schlichten Worten: "Ich fühle mich nicht befangen" abgewiesen werden.

so einfach ist auch das nicht, jedenfalls solange sich gerichte an geltende voraussetzungen halten. siehe zB

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2018, Az. 9 W 40/18 - Richterablehnung, Erforderlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme nach einem Ablehnungsgesuch. Published online December 12, 2018. Accessed September 2, 2021. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=27108

daraus:
1. Bei einem zulässigen Ablehnungsgesuch ist im Zivilprozess grundsätzlich eine dienstliche Stellungnahme der abgelehnten Richterin einzuholen. Der Umstand, dass die Ablehnung durch eine in der Akte dokumentierte richterliche Entscheidung (Beweisbeschluss) ausgelöst wird, macht die dienstliche Stellungnahme nicht entbehrlich.

2. Die Einholung der dienstlichen Stellungnahme ist ein wesentlicher Teil des Ablehnungsverfahrens. Weist das Gericht den Ablehnungsantrag ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterin zurück, kommt auf die sofortige Beschwerde eine Aufhebung und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Ablehnungsverfahrens in Betracht.


dass die Schlechtachten dann von dem Kläger selbst zerpflückt werden und die Kläger dann davon ausgehen, dass das schon ausreichen wird, weil ja nachvollziehbar argumentiert wurde. Die Enttäuschung ist dann groß, wenn das Gericht anders entscheidet.

"zerpflücken" heisst für mich: sachlich und fachlich (soweit möglich) mit inhalt und vorliegenden unterlagen auseinandersetzen, ggf fachlich unterstützt, und wenn dies nur anderslautende gefestigte meinungen in fachliteratur ist. tatsache ist, dass es allein darum geht, damit eine rechtsfolge - nämlich fehlendes rechtliches gehör - herbeigeführt wird. es muss also vom (medizinisch)fachlichen auf das juristische gebrochen werden.

Ich lasse mir meinen Glauben an unser Rechtssystem (noch) nicht nehmen!

na dann ...


gruss

Sekundant
 
Hallo @Sekundant!
Ich bestreite überhaupt nicht, dass es Schlechtachter gibt und auch die Klüngelei zwischen den Beteiligten ist mir bekannt.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der einzige Weg zur Zerlegung eines solchen Gutachtens Beweise sind. Ein Gutachten - so schlecht es auch fachlich sein mag - bleibt trotzdem ein Beweismittel und kann der Urteilsfindung dienen.

Ein dagegen gerichteter Sachvortrag ist nur dann wirklich relevant, wenn er unwiderlegbare Nachweise vorbringt. Und auch hier kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Richter ein Urteil fällt, gegen das ihm vor dem Urteilsspruch eindeutige und unbestreitbare Nachweise vorliegen. Das wäre dann auch vom Richter ziemlich dämlich, weil das Urteil sofort wieder kassiert werden müsste.

Wenn die Beweise aber nicht so ganz eindeutig sind (degenerative Veränderungen, Alternativursachen etc.), dann muss der Richter sich doch Kraft seines Amtes positionieren. In solchen Fällen kann es natürlich doof für den Betroffenen ausfallen, aber man sollte doch ehrlich sein und eben auch zugestehen, dass manche Umstände im Leben nicht eineindeutig aus Unfall oder Schädigung resultieren, sondern eben auch eine andere Ursache haben können.

LG Gudrun
 
Vielleicht sollte sich @GudrunS einmal mit ihren "Ausführungen" hier im Forum an Gudrun Schäpers (Präsidentin des OLG in Hamm) wenden und tatsächlich "Aufstehen für unseren Rechtsstaat" - auch in Bayern (klick mich)

LG an S.B. aus B.
 
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