Dem unrichtigen 'Gefälligkeitsgutachten' wurde verfahrensabschließend gefolgt...

Ingeborg!

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Guten Tag,

trotz (oder wegen) meiner lebenslangen Arbeitsunfallschadenfolgen wurde vor einiger Zeit ein sog. Gutachter eingesetzt, der skrupellos genug war, mir unbewiesene Vorschäden --> ca. 20 Jahre nach dem Unfall - zu unterstellen.

Danach soll ich vom Unfalltag bis zum Tag vor der OP wegen der Unfallschäden an den Unfallfolgen gelitten haben, ab dem Tag danach - also dem OP-Tag- soll ich keine Unfallschäden mehr gehabt haben, sondern eine behauptete Vorerkrankung sei direkt in's Knie gehüpft und deswegen (nicht wg. der Unfallfolgen) sei ich dann so verheerend operiert worden...!

Nun weiß ich, daß eine Vorerkrankung (behauptet oder real) in irgendeiner Form bewiesen sein muß! Sei es durch Schmerzen, eine entsprechende Therapie oder sonst eine Erwähnung im Vorfeld. Ansonsten gilt: Versichert, wie zur Arbeit angetreten - und Lebensalter ist auch keine Vorerkrankung. Das war/ist auch dem Sozialgericht bekannt!

Weder dieses Wissen, noch der epische Jahrzehnte lange Schriftwechsel haben mir geholfen. Zusammen mit der Richterin konnte die BG meinen 'Fall' zu ihren Gunsten zu Ende bringen.

Was ist nun (noch) mein Problem:
Der Rentenversicherer fand nun plötzlich heraus (ich habe immer alle Informationen zur Verfügung gestellt), daß meine Mini-Unfallrente ja nun keine Unfallrente mehr sei und mir deswegen auch keine begünstigende Anrechnung zu gewähren sei.
Zack: Ich nehme seit Jahren an keiner Rentenerhöhung mehr teil und - so sieht es aus - bekomme ich zu jedem Termin weniger Altersrente, als im Zeitraum vorher. Irgendwie sieht es so aus, als wollte/will der RV-Träger 'zu Unrecht' gezahlte Anrechnungsbegünstigungen zurückhaben?!

Ist das richtig, wo kann ich mich informieren? Die seitenlangen Schreiben (Widerspruchsverfahren) verstehe ich nicht (mehr).
Ich habe mich nicht geirrt und von der jeweiligen Altersrente gelebt; habe alles mitgeteilt, was zu einer lfd. Sachbearbeitung notwendig war.

Mir fehlt das Geld an allen Ecken und mir wurde Unrecht getan - weil ich so ganz nebenbei immer noch im Rollstuhl wegen des Arbeitsunfalls und der OP sitze!


Danke für's Lesen
Ingeborg!
 
... sondern eine behauptete Vorerkrankung sei direkt in's Knie gehüpft...

Das ist die BG-Strategie:

"Schlummernde Krankheit"

==> Der Patient hat eine schlummernde Krankheit in sich,
welche ganz unerwartet und urplötzlich ausbricht,
ausgerechnet zu einem Zeitpunkt,
welcher der BG exakt in die Karten spielt.

Eine weitere interne BG-Strategie ist:

==> Alles oder Nichts
kann man beides in meiner Akte so wörtlich nachlesen.

Dieses meiner Meinung nach, diskriminierende, korrupte System,
bestehend aus BG, medizischen Gutachter, Beratende Ärzte und Sozialgerichtsbarkeit
praktiziert solche kriminelle und unmoralischen Handlungen völlig ungeniert.
Dem "Rechtstaat" sind diese Dinge bestens bekannt und er fördert diese Vorgehensweise.

Kontrollinstanzen, wie z.B. die IGM (Industriegewerkschaft Metall) unterstützen das ebenfalls.
Man hat sich ja schließlich nicht umsonst mit einer Friedenswahl selbst gewählt.
 
Hallo @Alle,

die Verfahren sind restlos beendet - keine Chance auf irgendwas...
Ich bin in Folge der jahrelangen Überanstrengungen gesundheitlich total am Ende.

Wegen der verlogenen Unterstellungen des 'Gutachters' habe ich eine umfangreiche Gegendarstellung an das SG formuliert. Darin habe ich diese Person zur Klärung aller meiner Fragen aufgefordert - mit der Folge, daß ihn die Richterin davor bewahrte, mir zu antworten. Dazu hätte ich auch noch in der nächsten Instanz (LSG) Gelegenheit. So wird's gemacht...

Meine eigentliche Frage bezog sich (im letzten Absatz, siehe dort) auf die dauernden Kürzungen meiner Altersrente wg. 'Wegfall der begünstigenden Eigenschaften einer Unfallrente'...

Wenn Ihr mir da irgendwie helfen könntet: ewiger Dank!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
wenn ich Dich richtig verstehe, wurde Deine Verletztenrente eingefroren. nimmt also an künftigen Erhöhungen nicht mehr teil und wird mithin abgeschmolzen .Offenbar wurde Dir also die Rente lediglich aus Vertrauensschutzgründen belassen, wenngleich diese seitens der BG als "rechtswidrig begünstigend" angesehen wird, da der eigentliche Gewährungsgrund entfallen ist Dies ändert jedoch meines Erachtens nichts daran, dass es sich nach wie vor um eine Verletztenrente im Rechtssinne handelt und somit den normalen Anrechnungskriterien bei der DRV unterfällt. Wenn die Verletztenrente bisher auf die EM-Rente nicht angerechnet wurde, kann sie auch künftig nicht angerechnet werden, da der "Einfrierungsbescheid der BG" den Rechtscharakter der Rente selbst nicht ändert. Gegen die Anrechnung würde ich mich vehement zur Wehr setzen, da hiermit der Vertrauensschutz auf den Fortbestand der Rente unterlaufen würde Viel Erfolg und alles Gute. Gruß Rehaschreck
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @Rehaschreck ,

ja, Du hast recht - genau so ist es.

Die Unfallrente - und genau das ist sie - wird seit Jahren nicht mehr erhöht, da die Aberkennung meiner Unfallfolgen das erklärte Ziel jeglicher Sachbearbeitung war. 'Rechtswidrig begünstigend' war die Umschreibung, die verwendet wurde, aber m.E. überhaupt nicht zutraf.

Gleichzeitig fiel der RV sehr spät ein, daß es sich angeblich nun nicht mehr um eine Unfallrente handelt. Dummes Zeug, natürlich ist die mtl. Zlg. eine Unfallrente!

Die Angehensweise über den 'Vertrauensschutz' (habe ich schriftlich) mit Rechtscharakter muß ich mal vertiefen. Mir wurden seinerzeit nur Begründungen zur gewünschten Verfahrensweise der RV-Verwaltung vorgelegt. Leider war ich zu krank, um mich noch wehren zu können.

Gibt's irgendwo rechtssichere Grundlagen, die Dir bekannt sind? Ist das 'mal irgendwo entschieden worden?

Bis hierher danke sehr und
Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg, leider kann ich mit einschlägiger Rechtsprechung nicht dienen. Aber an Deiner Stelle würde ich mich ganz wesentlich auf den Vertrauensschutz berufen, welcher durch die neuerliche Anrechnung an die Altersrente - sozusagen durch die Hintertür- zu einer über die Abschmelzung hinausgehenden Entwertung der Rente führt. Genau dies allerdings läuft m.E. der Idee des Vertrauensschutzes diametral zuwider. Mit dieser Frage würde ich einen Profi wie Herrn RA Holtstraeter konfrontieren. Ich drücke Dir aus der Ferne die Daumen und wünsche Dir alles Gute. Gruß Rehaschreck
 
Guten Tag @forum,

ich arbeite mich durch die Aktenteile, in denen die DRVB mir auch zum Thema 'Vertrauensschutz' ihre Ansicht zur Ablehnung der vorherigen Anrechnungskriterien unterbreitet.

So heißt es u.a.:
'Die Voraussetzungen für die beabsichtigte Entscheidung sind nach Lage der Akten erfüllt, weil an der Herstellung des rechtmäßigen Zustandes ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und Ihr Vertrauen in den Bestand des Bescheides nicht schutzwürdig ist (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X).'

§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X:
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.

Ganz klar, hier wird das angebl. öffentliche Interesse in den Vordergrund gestellt, um mir meine Rechte zu nehmen! Auch hierbei wird nichts bewiesen - nur behauptet. Der rechtmäßige Zustand wird von keiner Verwaltungsseite als solcher angestrebt, das ist allen Beteiligten bewußt.

Wie gehe ich's nun an?
Ich habe recht, aber es wird mir mit der selben Rechtsgrundlage - die eigentlich für mich spricht - abgelehnt. Verdrehte Verwaltungswelt, die mir zeigen will, was sie alles kann!?

Wenn Ihr mir noch einmal einen Gedankenanstoß geben könntet...!?


Danke und Grüße von
Ingeborg!
 
Guten Abend, liebe Mitstreiter!

Sachstandsmeldung:

In der Zwischenzeit habe ich mich auf ChatGPT eingelassen und (auch) damit eine umfassende Aufarbeitung (§ 44 SGB X) vom Rentenversicherungsträger verlangt. Meine Fristsetzung ist schon lange überschritten, ohne, daß es zu irgendeiner Reaktion der Verwaltung kam. Wenn man sich, wie es aussah, im Recht fühlt/e, wäre es doch ganz einfach, mir die Argumente im Glanze der Gesetzmäßigkeit um die Ohren zu schlagen. Aber nix: Schwaches Bild?!

Und nun - wie fast immer - geht's weiter mit den üblichen Rechtsmitteln.

Grüße zur Nacht von
Ingeborg!
 
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