Moin zusammen,
Ich bin ganz frisch dabei und eher zufällig über das Forum gestolpert danke das es sowas gibt.
Jetzt hätte ich mal ein paar Fragen
Ich habe am 25.10.24 bei meiner BG den Verdacht einer BK 2112 gemeldet.
Laut MRT von 2021 habe ich im Kniegelenk rechts Fokale Chondropathie Grad 4 am medialen Femurkondylus und Grad 2-3 retropatellar.
Bei der Rentenkasse habe ich eine Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt da ich den Beruf Fliesenleger gesundheitlich nicht mehr ausüben kann,wurde soweit auch bis jetzt alles bewilligt ohne Gutachter usw.
Aber von der BG habe ich nichts gehört,habe da gestern Angerufen und nachgefragt und komischer Weise lag mein Antrag bei den Arbeitsunfällen.........
Frage 1. Muss die BG sich an irgendwelche Fristen halten bis wann der Antrag fertig bearbeitet sein muss?
Frage 2. Wenn bei der Rentenkasse alles ohne Gutachter ging übernimmt die BG das auch so oder werde ich da in den Wahnsinn getrieben?
Vielen Dank für eure Hilfe
Ich bin ganz frisch dabei und eher zufällig über das Forum gestolpert danke das es sowas gibt.
Jetzt hätte ich mal ein paar Fragen
Ich habe am 25.10.24 bei meiner BG den Verdacht einer BK 2112 gemeldet.
Laut MRT von 2021 habe ich im Kniegelenk rechts Fokale Chondropathie Grad 4 am medialen Femurkondylus und Grad 2-3 retropatellar.
Bei der Rentenkasse habe ich eine Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt da ich den Beruf Fliesenleger gesundheitlich nicht mehr ausüben kann,wurde soweit auch bis jetzt alles bewilligt ohne Gutachter usw.
Aber von der BG habe ich nichts gehört,habe da gestern Angerufen und nachgefragt und komischer Weise lag mein Antrag bei den Arbeitsunfällen.........
Frage 1. Muss die BG sich an irgendwelche Fristen halten bis wann der Antrag fertig bearbeitet sein muss?
Frage 2. Wenn bei der Rentenkasse alles ohne Gutachter ging übernimmt die BG das auch so oder werde ich da in den Wahnsinn getrieben?
Vielen Dank für eure Hilfe
