BK 2112

dubbeldu

Neues Mitglied
Moin zusammen,

Ich bin ganz frisch dabei und eher zufällig über das Forum gestolpert danke das es sowas gibt.

Jetzt hätte ich mal ein paar Fragen
Ich habe am 25.10.24 bei meiner BG den Verdacht einer BK 2112 gemeldet.

Laut MRT von 2021 habe ich im Kniegelenk rechts Fokale Chondropathie Grad 4 am medialen Femurkondylus und Grad 2-3 retropatellar.

Bei der Rentenkasse habe ich eine Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt da ich den Beruf Fliesenleger gesundheitlich nicht mehr ausüben kann,wurde soweit auch bis jetzt alles bewilligt ohne Gutachter usw.
Aber von der BG habe ich nichts gehört,habe da gestern Angerufen und nachgefragt und komischer Weise lag mein Antrag bei den Arbeitsunfällen.........

Frage 1. Muss die BG sich an irgendwelche Fristen halten bis wann der Antrag fertig bearbeitet sein muss?

Frage 2. Wenn bei der Rentenkasse alles ohne Gutachter ging übernimmt die BG das auch so oder werde ich da in den Wahnsinn getrieben?

Vielen Dank für eure Hilfe
 
Hallo und herzlich Willkommen hier im Forum,
So schnell schießen die BG-ler leider nicht. Nach 6 Monaten kannst Du mal den Sachstand anfragen und vielleicht Akteneinsicht nehmen. Von einer Untätigkeitsklage zu einem so frühen Zeitpunkt halte ich nichts, weil die Akten dann zum Gericht gehen und die Bearbeitung bei der BG ruht. Falls Du nach 6 Monaten bei der Akteneinsicht feststellst, dass da nichts passiert, dann Dienstaufsichtsbeschwerde beim Leiter der Niederlassung.

Nein, die BG übernimmtvon der Rentenkasse wahrscheinlich nichts, die müssen eigene Ermittlungen anstellen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo dubbeldu,

Ja, das wirst du.

Aber von der BG habe ich nichts gehört,habe da gestern Angerufen und nachgefragt und komischer Weise lag mein Antrag bei den Arbeitsunfällen.......
So fängt es an und wird auch immer so weiter gehen.

Ich habe am 25.10.24 bei meiner BG den Verdacht einer BK 2112 gemeldet.
Eigentlich sollte es dein Orthopäde machen, aber man kann es auch selber machen.

MFG
 
Hallo dubbeldu,

soweit hast du alles erstmal richtig gemacht mit deiner Anzeige der BK an deine BG.

Hast Du auch die Anzeige deines Orthopäden mit der BK an die BG? Lass dir unbedingt die Kopie geben!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Vielen Dank für die Antworten

Die Ärzte haben nichts gemacht oder gemeldet,Hausarzt hat keine Zeit für sowas und Orthopäde NAJA ist sowieso ein komischer Vogel.

Dann warte Ich mal ab und halte euch auf den laufenden
 
Dein Hausarzt oder Dein Facharzt ist gesetzlich verpflichtet, beim Verdacht auf eine BK eine Anzeige bei der BG zu stellen:




Lass Dich nicht "vergaggern"!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Wer sich mal mit dem Thema Berufskrankheiten intensiv beschäftigt, kommt zum selben Ergebnis, wie die
meisten Ärzte.
Hintergrund: viel Arbeit für sehr wenig Bezahlung.
Wenn ich richtig entsinne, bekommt man für den Antrag von der gesetzlichen UV 15,76 €

Noch dazu, dass die meisten Ärzte sehr wenig in Bezug auf BK gelernt hatten.
 
So ich habe heute einen Haufen Zettel von der BG bekommen...
Ich soll jetzt alle Arbeitgeber aufzählen und da komm ich auch schon zur Frage...ich war 10 Jahre selbständig als Fliesenleger wird das mit angerechnet??

Danke für eure hilfreichen Antworten
 
Hallo dubbeldu,

selbstverständlich wird diese Zeit mit einbezogen - ist doch ein großer Vorteil für Dich!
Du kannst ein eigenes Protokoll Deiner Tätigkeiten anfertigen, mit Zeiten
Sollte die BG Deine Auftraggeber verlangen, kannst das natürlich ablehnen.
 
Hallo,

du warst doch als Selbständiger auch in der BG versichert.

MFG
 
Es kommt drauf an, ob man in der BG pflichtversichert oder privatversicht war.

Unabhängig kann man trotzdem die Zeiten, Tätigkeiten notieren.
 
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