Überlange Gerichtsverfahren - jetzt muß gehandelt werden

Armes Deutschland ...

Hallo miteinander!

Tja - es heißt zwar dass Gottes Mühlen langsam, aber dafür gründlich mahlen, ich mus feststellen, das weder das eine noch das andere zutrifft - weder wird gemahlen noch geht es genau bei dem neuen Gesetz!
Zumindest in Bezug auf die angebliche Neuerung der Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren.
Da wollte ich von der Rechtsauskunftsstelle am OLG wissen, WO und WIE ich die mir zugestandene Beschwerde vom EGMR anzubringen hätte, da sagt doch die liebe Dame, sie dürfe keine Rechtsauskunft erteilen!
Ich: Aber es ist doch keien Rechts-, sondern nur eine Sachauskunft
Tja, da müsse sie Schluss machen, habe aber in einer Zeitung gelesen (!am OLG!), dass es in einigen Rathäusern und an Amtsgerichten "Anwaltliche Beratungsstellen" gäbe, dahin soll ich mich wenden.
Habe ich gemacht, mit dem Ergebnis, man muss dort persönlich erscheinen, stundenlang warten, um dann für 15 Minuten gehört zu werden. Ergebnis offen ...
So werdeich wohl oder übel erst einmal am Landgericht meinen Schriftsatz einreichen, damit mir terminlich nicht in Srasbourg was platzt ...!
Wenn ich was Konkretes in die Hand bekomme melde ich mich wieder.
Hier ein gar "lustiger" (?) Link, den ich auf der Bing-Suche fand.
Der Kollege hat voll den Daumen drauf, man kann sicher einige Argumente daraus entnehmen.
Ich hoffe, etwas positiv beigetragen zu haben.

Mit lieben Grüßen und besten Wünschen

delphin29

http://www.herbertmasslau.de/entschaedigungsgesetz.html
 
Hallo..,

sicher ist es heutzutage oft so,daß man lange Verfahrenszeiten in Kauf nehmen muß...wohl oder übel. Ich selbst habe beim Sozialgericht Gelsenkirchen andere Erfahrung gemacht.

Auch mein Anwalt bestätigte mir bereits im Vorfeld das es hier im Durchschnitt 10 bist 11 Monate bis zur mündlichen Verhandlung dauert.

Von daher ist es sicher von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Hier mal ein aktueller Link zur Statistik des SG Gelsenkirchen.

http://www.derwesten.de/staedte/gel...lrichter-manchmal-mehr-berater-id6433830.html

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Papajoe,

na bei den Zeiten - da kommen einen die Gedanken doch mal eben in Euren Regierungsbezirk zu ziehen.

Die Verfahrensdauer ist ja da traumhaft. Im Mittel unter einem Jahr!

Neid ;)

Aber der Bericht zeigt auch wieder welche Belastungen die SG´s durch die vielen Hartz4-Klagen haben.
Ich persönl. habe immer wieder - z. B. bei meinem SG - den Eindruck, dass Hartz4-Klagen in der Bearbeitung vorgezogen werden.
BG-Fälle werden alle paar Monate mal bearbeitet....

Fazit: In diesem Sinne sind wir auch wieder eine Minderheit ohne Wertigkeit.
Viele Grüße

Kasandra
 
Hinzu kommt daß ich mir damals die Richter meiner Kammer vorher angeschaut habe. Idealerweise ist hier die Organisation so das Knappschaft und BG in ein und der selben Kammer verhandelt werden. Und den vorsitzenden Richter habe ich als sehr neutral erlebt.

Dann habe ich in ca 15 Verhandlungen 6 mal den gleichen Anwalt gesehen der mit diesem Richter perfekt kommunizierte. In allen seiner 6 Verfahren wurde ihm Recht zugesprochen.
Für mich war klar das ich diesen Anwalt mit meinem Widerspruchsverfahren beauftragen würde.

Alles in allem fühle ich mich hier wirklich nicht von vornherein auf verlorenem Posten.
 
Hallo,
leider reicht meine Kraft nicht, alle Beiträge zu lesen. Möchte hier nur kurz anmerken:
Mein Unfall (Wegeunfall) jährte sich im Januar zum 13. Mal. Nun habe ich am 16.3. einen erneuten Termin am LSG, zudem ich selbst eigentlich nicht erscheinen muss, ich es aber werde. Zu diesem Termin trifft sich der Senat, meine Anwälte (habe 2) wissen nicht genau, ob dann ein Urteil gesprochen wird. Wir hatten am LSG ja auch einen Löschungsantrag gestellt, aber auch darauf keine Antwort erhalten.
In der 2. Instanz wurde ein radiologisches Gutachten erstellt, das ein knöchernes Trauma bestätigte, was sämtliche Gutachter zuvor verneinten. Ebenso wurde ein KFZ Gutachten erstellt (das erste nach über 10 Jahren!). Ansonsten lief nichts.
Zwiscitlich bin ich am Ende der Kraft, physich und psychisch. Ich als ursprüngliche Kämpfernatur, kann nicht mehr. Hatte erst einige Jahre nach dem Unfall geklagt. Mein erster Anwalt hat aber hinter meinem Rücken immer wieder und wieder Fristverlängerungen beantragt und hat ansonsten nichts gemacht. Wäre das nicht passiert, wäre ich zum Zeitpunkt des Prozesses ein anderer Mensch gewesen, mit mehr Kraft und Willen. Heute bin ich erwerbsunfähig mit einer Minirente, die nicht zu Leben reicht. D.h. ich lebe vom Ersparten, davon zahle ich auch die Anwälte.
Ein langer Prozess macht die Opfer kaputter als sie schon sind.
Im übrigen möchte ich anmerken, dass ich nur aus eigener Kraft in der 2. Instanz bin. Der Anwalt schaffte es nicht, eine richtige Berufungsbegründung zu schreiben, hat mich auch in der ersten Instanz, zu der ich nicht zugegen sein konnte, nicht richtig vertreten.

Ich kann jedem nur raten, alles Erdenkliche zu tun, schnell zu klagen und den Prozess voran zu treiben.
Grüsse
 
Hallo Wurzlpurzel,

Du schreibst, nach 10 Jahren wurde ein KFZ-Gutachten gemacht.

Auf welcher Basis wurde dieses GA erstellt (ich nehme an, das KFZ ist längst verschrottet) und was genau war die Fragestellung in diesem GA zum KFZ?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
das Gutachten wurde auf grund von den alten Bildern meines Fahrzeuges gemacht, leider behauptete die Versicherung, dass sie nicht in Besitz von anderen Bildern sei, obgleich noch 2 andere Autos beschädigt wurden.
Die Fragestellung muss ich noch raussuchen aus dem Berg von Dokumenten, die noch nicht einsortiert sind. Muss das heute oder morgen in Angriff nehmen. Leider habe ich dazu nicht genügend Kraft.
Ich glaube es ging darum, ob der Unfall ein derartiges Trauma verursachen kann, natürlich auch um die Harmlosigkeitsgrenze...
Werde es noch posten.
Wie gesagt, ich bin ziemlich kaputt. Daher war ich jetzt auch einige Monate nicht mehr hier im Forum
 
Kfz-Gutachten

Hallo Wurzlpurzel,

ein Kfz-Gutachten ist normalerweise ein Schadengutachten. Das, was offensichtlich in Deinem Fall in Auftrag gegeben wurde, nennt man unfallanalytisches Gutachten.

Der Unterschied besteht darin, dass im Kfz-Gutachten die Schadenhöhe ermittelt wird, während im Unfallanalytischen Gutachten der Unfallhergang und die Auswirkungen betrachtet werden.

Meistens wird es als interdisziplinäres Gutachten erstellt, welches einen technischen und einen medizinischen Teil enthält.

Interessanterweise wird als Maaß aller Dinge die sogenannte kollisionsbedingte Differenzgeschwindigkeit ermittelt. Diese soll dem Medinziner dann deutlich machen, ob die Gesundheitsstörung unfallursächlich oder eher nicht ist.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Meistens wird es als interdisziplinäres Gutachten erstellt, welches einen technischen und einen medizinischen Teil enthält.

Hallo Rekobär,
hui - obiges aber nur, wenn es "gut" läuft, oder ?

Ich habe in meiner "Karriere" bisher noch NIE ein interdisziplinäres GA gesehen ! Und glaube mir, ich habe viele (Kfz/Unfallanalytische)-GA gesehen. Merkwürdig, was ist denn da wohl immer schiefgelaufen ... :cool:

Gruß,
moni68
 
Unfallanalytisches Gutachten

Hallo moni68,

das liegt wahrscheinlich daran, dass in dem Büro, indem Du tätig warst, nur der technische Teil erarbeitet wurde und der medizinische Teil danach von einem Medizinischen SV, der aber nicht mit Eurem Büro zusammengearbeitet hat, erarbeitet wurde. :D

Bei meinen Fällen ist es mal so und mal so. Manchmal erstelle ich nur den Technischen Teil und gebe das Gutachten anschließend den Geschädigten und die kümmern sich um den medizinischen Teil, der von einem Mediziner erarbeitet wird. Manchmal steht der Mediziner aber auch schon fest und dann erarbeitete ich den technischen Teil und nehme den Medizinischen Teil mit in das gebundene Gutachtenexemplar mit auf, sodass ein Gesamtwerk entsteht.

Übrigens, wenn ich ein Interdisziplinäres Gutachten prüfen soll, konzentriere ich mich zwar vorrangig auf den technischen Teil, sehe mir aber auch den medizinischen Teil an. Aufgrund meiner mittlerweile doch recht ansehnlichen medizinischen Kenntnisse bin ich zumindest in der Lage Schwachpunkte im medizinischen Teil zu entdecken und herauszuarbeiten, ohne jetzt ein medizinisches Gegengutachten zu erstellen. Das sollte dann doch ein Mediziner machen.


Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,
bei mir handelte es sich um ein technisches Gutachten, das von einem vom Richter am LSG in Auftrag gegebenen Ing. Büro gemacht wurde. Die Fragestellung war: Mindestanstossgeschwindigkeit, Berücksichtigung der Masse, stossbedingte mindeste Geschwindigkeitsänderung, Beweise der Rotationsbeschleunigung des Kopfes...
Der Ingenieur hielt sich sehr zurückhaltend. Wollte wohl in nichts reinkommen, immerhin bekommt er ja Aufträge der Versicherungen....
Jedenfalls ging es dann noch einige Monate hin und her, zwischen BG, meinem Anwalt und dem Ing. Büro.
Ich selbst bin nicht zufrieden mit dem Ergebnis des Gutachters. Aber mein Anwalt war es dann, weil die Mindestgeschwindigkeit hoch genug war, schwerwiegende Verletzungen zu erleiden. Eine out of position Situation konnte er aus technischer Sicht nicht nachweisen.
Das ewige Hin und Her Schreiben geht ganz schön an die Nerven, und ist sehr teuer. Daher habe ich es dann am Schluss gelassen. Das ganze Gutachten war grossgeschrieben 16 Seiten lang und hat sich nur auf das Bild meines Autos, den Fahrzeugtyp das auffahrenden Autos (nicht aber des 3. Autos - ich war in der Mitte - ), der Sachverständigenrechnung des verunfallten Autos, nicht auf den Schaden der anderen 2 Autos (das Auffahrauto hatte Totalschaden) bezogen.

Ich denke DAS hätte man auch gleich am Anfang machen können - vor den medizinischen Gutachten- , dann wäre der Prozess auch nicht so lang geworden (13 Jahre nun) und es wäre billiger gewesen.

Kann nur raten, das sofort zu veranlassen!
Gruss
 
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