Armes Deutschland ...
Hallo miteinander!
Tja - es heißt zwar dass Gottes Mühlen langsam, aber dafür gründlich mahlen, ich mus feststellen, das weder das eine noch das andere zutrifft - weder wird gemahlen noch geht es genau bei dem neuen Gesetz!
Zumindest in Bezug auf die angebliche Neuerung der Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren.
Da wollte ich von der Rechtsauskunftsstelle am OLG wissen, WO und WIE ich die mir zugestandene Beschwerde vom EGMR anzubringen hätte, da sagt doch die liebe Dame, sie dürfe keine Rechtsauskunft erteilen!
Ich: Aber es ist doch keien Rechts-, sondern nur eine Sachauskunft
Tja, da müsse sie Schluss machen, habe aber in einer Zeitung gelesen (!am OLG!), dass es in einigen Rathäusern und an Amtsgerichten "Anwaltliche Beratungsstellen" gäbe, dahin soll ich mich wenden.
Habe ich gemacht, mit dem Ergebnis, man muss dort persönlich erscheinen, stundenlang warten, um dann für 15 Minuten gehört zu werden. Ergebnis offen ...
So werdeich wohl oder übel erst einmal am Landgericht meinen Schriftsatz einreichen, damit mir terminlich nicht in Srasbourg was platzt ...!
Wenn ich was Konkretes in die Hand bekomme melde ich mich wieder.
Hier ein gar "lustiger" (?) Link, den ich auf der Bing-Suche fand.
Der Kollege hat voll den Daumen drauf, man kann sicher einige Argumente daraus entnehmen.
Ich hoffe, etwas positiv beigetragen zu haben.
Mit lieben Grüßen und besten Wünschen
delphin29
http://www.herbertmasslau.de/entschaedigungsgesetz.html
Hallo miteinander!
Tja - es heißt zwar dass Gottes Mühlen langsam, aber dafür gründlich mahlen, ich mus feststellen, das weder das eine noch das andere zutrifft - weder wird gemahlen noch geht es genau bei dem neuen Gesetz!
Zumindest in Bezug auf die angebliche Neuerung der Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren.
Da wollte ich von der Rechtsauskunftsstelle am OLG wissen, WO und WIE ich die mir zugestandene Beschwerde vom EGMR anzubringen hätte, da sagt doch die liebe Dame, sie dürfe keine Rechtsauskunft erteilen!
Ich: Aber es ist doch keien Rechts-, sondern nur eine Sachauskunft
Tja, da müsse sie Schluss machen, habe aber in einer Zeitung gelesen (!am OLG!), dass es in einigen Rathäusern und an Amtsgerichten "Anwaltliche Beratungsstellen" gäbe, dahin soll ich mich wenden.
Habe ich gemacht, mit dem Ergebnis, man muss dort persönlich erscheinen, stundenlang warten, um dann für 15 Minuten gehört zu werden. Ergebnis offen ...
So werdeich wohl oder übel erst einmal am Landgericht meinen Schriftsatz einreichen, damit mir terminlich nicht in Srasbourg was platzt ...!
Wenn ich was Konkretes in die Hand bekomme melde ich mich wieder.
Hier ein gar "lustiger" (?) Link, den ich auf der Bing-Suche fand.
Der Kollege hat voll den Daumen drauf, man kann sicher einige Argumente daraus entnehmen.
Ich hoffe, etwas positiv beigetragen zu haben.
Mit lieben Grüßen und besten Wünschen
delphin29
http://www.herbertmasslau.de/entschaedigungsgesetz.html
