Grüß Euch alle hier!
01
Erst schaut man nach: Ist die Kanzlei eine Sozietät (= mehrere Anwälte haben sich zusammengetan unter gemeinsamen Briefkopf) oder ist die Kanzlei eine eines Einzelanwaltes (nur 1 RA auf dem Briefkopf)?
Sozietät: Dann müssen die anderen Sozien den Ausgefallenen vertreten. Denn sie haben sich zur gemeinsamen Berufsausübrung verbunden. deshalb ist es formell so, dass alle die Anwälte, die in der Sozietät sind, verpflichtet sind, den Fall zu bearbeiten.
Einzelanwalt: ein Einzelanwalt muss einen Vertreter bestellen, wenn er länger als eine Woche ausfällt (§ 53 BRAO), das muss er selbst machen. Findet er keinen Vertreter oder kommt er nicht mehr dazu, für einen Vertreter zu sorgen (zum Beispiel, weil er einen Unfall hat oder eine völlig unvorhergesehene, plötzliche Erkrankung), so muss die Rechtsanwaltskammer einen Vertreter bestellen. Dazu hört sie vorher den Anwalt an (sofern das überhaupt möglich ist). Das ist dann ein sogenannter "RAK-bestellter Vertreter".
Soweit das formale. Es ist § 53 Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt.
02
In der Praxis ist es schwieriger. Auch Sozien, die sich häufig und gründlich austauschen, arbeiten nicht beide gemeinsam am Fall. In der Regel hat jeder Rechtsanwalt „seine“ Fälle, und der Sozius weiß bestenfalls in groben Grundzügen von dem, was in Deinem Fall vorgeht. Allerdings sollte die Akte so sein, dass er, wenn es nottut, es sich schon in dieses Thema hinein bohren kann. Dass es für den Krankheitsvertreter oft sehr schwierig, weil er ja erst einmal herausbringen muss, um was es in Deinem Fall geht. Wenn man dann erst einmal 3 cm Papierstapel durchsehen muss, dann hat er ein Problem. Man soll er (neben seinen eigenen Fällen) alle die Fälle seines Sozius bearbeiten, in Dir sich erst hinein arbeiten müsste.
03
Das sind die Fälle, in denen ein Mandant meistens besser weiß, was dringend gebraucht wird und was nicht. In diesen Fällen ist es ratsam, dass der Mandant mit dem Vertreter spricht und dass diese einmal nachsehen: Kann der Vertreter tatsächlich wirksam eingreifen oder ist eine Bearbeitung nicht möglich? Wie lange wird die Durststrecke noch dauern? Denn eines ist ziemlich sicher: wenn ein Anwalt 4 Wochen lang ausfällt, und er kommt wieder zurück, dann wird er fast erschlagen von dem Berg an Arbeit, der vorliegen sich aufgetürmt hat. Er wird noch wochenlang mit dem Rückstand kämpfen.
04
in dringenden Fällen sollte man sich dann unterschreiben lassen von dem Vertreter, der einfach nicht zu viel Vertretung leisten kann, wie lange es noch dauern wird, bis der Fall voraussichtlich tatsächlich bearbeitet werden kann. Wenn das zu lange dauert, sodass das Unfallopfer zum Beispiel in finanzieller Bedrängnis kommt, bleibt nur noch, zu kündigen und einen anderen Anwalt zu suchen, wenn man nicht irgendeine bessere Lösung findet.
In diesem Fall wird die Versciherung des Unfallverursachers nicht (erfolgreich) von einer Verletzung der Schadens minderungspflichtsprechen können.
ISLÄNDER
01
Erst schaut man nach: Ist die Kanzlei eine Sozietät (= mehrere Anwälte haben sich zusammengetan unter gemeinsamen Briefkopf) oder ist die Kanzlei eine eines Einzelanwaltes (nur 1 RA auf dem Briefkopf)?
Sozietät: Dann müssen die anderen Sozien den Ausgefallenen vertreten. Denn sie haben sich zur gemeinsamen Berufsausübrung verbunden. deshalb ist es formell so, dass alle die Anwälte, die in der Sozietät sind, verpflichtet sind, den Fall zu bearbeiten.
Einzelanwalt: ein Einzelanwalt muss einen Vertreter bestellen, wenn er länger als eine Woche ausfällt (§ 53 BRAO), das muss er selbst machen. Findet er keinen Vertreter oder kommt er nicht mehr dazu, für einen Vertreter zu sorgen (zum Beispiel, weil er einen Unfall hat oder eine völlig unvorhergesehene, plötzliche Erkrankung), so muss die Rechtsanwaltskammer einen Vertreter bestellen. Dazu hört sie vorher den Anwalt an (sofern das überhaupt möglich ist). Das ist dann ein sogenannter "RAK-bestellter Vertreter".
Soweit das formale. Es ist § 53 Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt.
02
In der Praxis ist es schwieriger. Auch Sozien, die sich häufig und gründlich austauschen, arbeiten nicht beide gemeinsam am Fall. In der Regel hat jeder Rechtsanwalt „seine“ Fälle, und der Sozius weiß bestenfalls in groben Grundzügen von dem, was in Deinem Fall vorgeht. Allerdings sollte die Akte so sein, dass er, wenn es nottut, es sich schon in dieses Thema hinein bohren kann. Dass es für den Krankheitsvertreter oft sehr schwierig, weil er ja erst einmal herausbringen muss, um was es in Deinem Fall geht. Wenn man dann erst einmal 3 cm Papierstapel durchsehen muss, dann hat er ein Problem. Man soll er (neben seinen eigenen Fällen) alle die Fälle seines Sozius bearbeiten, in Dir sich erst hinein arbeiten müsste.
03
Das sind die Fälle, in denen ein Mandant meistens besser weiß, was dringend gebraucht wird und was nicht. In diesen Fällen ist es ratsam, dass der Mandant mit dem Vertreter spricht und dass diese einmal nachsehen: Kann der Vertreter tatsächlich wirksam eingreifen oder ist eine Bearbeitung nicht möglich? Wie lange wird die Durststrecke noch dauern? Denn eines ist ziemlich sicher: wenn ein Anwalt 4 Wochen lang ausfällt, und er kommt wieder zurück, dann wird er fast erschlagen von dem Berg an Arbeit, der vorliegen sich aufgetürmt hat. Er wird noch wochenlang mit dem Rückstand kämpfen.
04
in dringenden Fällen sollte man sich dann unterschreiben lassen von dem Vertreter, der einfach nicht zu viel Vertretung leisten kann, wie lange es noch dauern wird, bis der Fall voraussichtlich tatsächlich bearbeitet werden kann. Wenn das zu lange dauert, sodass das Unfallopfer zum Beispiel in finanzieller Bedrängnis kommt, bleibt nur noch, zu kündigen und einen anderen Anwalt zu suchen, wenn man nicht irgendeine bessere Lösung findet.
In diesem Fall wird die Versciherung des Unfallverursachers nicht (erfolgreich) von einer Verletzung der Schadens minderungspflichtsprechen können.
ISLÄNDER
