sonnenschein112002
Mitglied
Hallo Machts Sinn,
<<Mit der am 23.07.2015 in Kraft getretenen Rechtsänderung wurde die BSG-Krankengeld-Falle um einen Tag sowie um Wochenend- und Feiertage entschärft und in den Stand der Gesetzgeber-Krankengeld-Falle erhoben.>>
wollte mal nachfragen wie das in meinem Falle nun aussieht.
Folgender Sachverhalt:
Seit 2011 liegt mein Fall beim SG (zuerst SG, nun beim LSG). Krankengeld wurde zuerst abgelehnt wegen: Gleiche Krankheit, dann hinzugetretene Krankheit, dann innerer/äußerer Zusammenhang usw.
Nachdem dies alles durch fachärztliche Gutachten widerlegt werden konnte kam der damalige Richter am SG (Saarbrücken) zur Auffassung, ich hätte ohnehin keinen Anspruch, da meine AU bis Freitags lief und erst Montags verlängert wurde.
Auch hier wurde nachgewiesen, dass ich an dem besagten Freitag die AU nicht verlängern lassen konnte (Gründe hierfür wurden nachgewiesen). Hat das Gericht aber auch nicht interessiert.
Kurz und gut, der letzte Stand der Dinge war der:
In Sachen xxx ./. DAK besteht entsprechend der Anfrage des erkennenden Gerichts vom 23.10. 2014 Einverständnis mit einem Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts.
Nachdem das BSG ja nun am 23.7.15 entschieden hat müsste das für mich dann doch auch gelten, oder?
Mein RA ist leider bis 17.8. im Urlaub.
Kannst Du mir ein wenig Hoffnung machen (Immerhin geht es um Minimum 9000 Euro).
Im voraus herzlichen Dank.
LG
Tina
<<Mit der am 23.07.2015 in Kraft getretenen Rechtsänderung wurde die BSG-Krankengeld-Falle um einen Tag sowie um Wochenend- und Feiertage entschärft und in den Stand der Gesetzgeber-Krankengeld-Falle erhoben.>>
wollte mal nachfragen wie das in meinem Falle nun aussieht.
Folgender Sachverhalt:
Seit 2011 liegt mein Fall beim SG (zuerst SG, nun beim LSG). Krankengeld wurde zuerst abgelehnt wegen: Gleiche Krankheit, dann hinzugetretene Krankheit, dann innerer/äußerer Zusammenhang usw.
Nachdem dies alles durch fachärztliche Gutachten widerlegt werden konnte kam der damalige Richter am SG (Saarbrücken) zur Auffassung, ich hätte ohnehin keinen Anspruch, da meine AU bis Freitags lief und erst Montags verlängert wurde.
Auch hier wurde nachgewiesen, dass ich an dem besagten Freitag die AU nicht verlängern lassen konnte (Gründe hierfür wurden nachgewiesen). Hat das Gericht aber auch nicht interessiert.
Kurz und gut, der letzte Stand der Dinge war der:
In Sachen xxx ./. DAK besteht entsprechend der Anfrage des erkennenden Gerichts vom 23.10. 2014 Einverständnis mit einem Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts.
Nachdem das BSG ja nun am 23.7.15 entschieden hat müsste das für mich dann doch auch gelten, oder?
Mein RA ist leider bis 17.8. im Urlaub.
Kannst Du mir ein wenig Hoffnung machen (Immerhin geht es um Minimum 9000 Euro).
Im voraus herzlichen Dank.
LG
Tina
