Arno aus X-Dorf prozessierte 51 Jahre lang wegen einer Unfallrente. 1961 stürzte der heute 79-Jährige auf einer Baustelle zwei Etagen in die Tiefe und verletzte sich schwer. Von der Berufsgenossenschaft bekam er nur 315 D-Mark. Der Gerichtshof in Straßburg lehnte eine Klage jetzt ab.
Elisabethfehn - Wie kann er den Mut noch nicht verloren haben, wer 51 Jahre lang prozessiert und doch kein Recht bekommen hat? Arno Conrad lächelt, seufzt und zuckt mit den Schultern. „Ich weiß es nicht“, sagt der Mann mit dem lichten, schlohweißen Haar. Sehr wohl aber weiß der Elisabethfehner, was an jenem verhängnisvollen Januartag 1961 geschehen war, das sein Leben fortan überschattete – bis heute.
Arno 27-jährig, verlobt, in der Blüte seines Lebens, versorgte damals auf einer Baustelle für ein Bremer Bauunternehmen seine Maurerkollegen mit Mörtel und Steinen. Die hievte der junge Mann über Nottreppen in obere Etagen. Doch am 4. Januar 1961 blieb jäh der Nachschub aus. Die Treppe hatte sich offensichtlich aus der Verankerung gelöst, war weggerutscht und hatte Arno Conrad mitsamt dem Mörtelkasten zwei Stockwerke in die Tiefe gerissen. Kollegen fanden ihn später im Keller. Mit dem Arbeitsunfall begann für den heute 79-Jährigen eine regelrechte Odyssee – von Arzt zu Arzt, von Gutachter zu Gutachter, von Gericht zu Gericht.
Arbeitsunfall wurde nicht anerkannt, Europäischer Gerichtshof lehnte Klage ab
Conrad hatte sich beim Sturz in den Keller den 4. und 5. Lendenwirbel gebrochen. Erst vier Wochen nach dem Unfall und nachdem er wiederholt „starke Schmerzen“ moniert hatte, diagnostizierten Ärzte in Leer die Brüche. Dreieinhalb Monate war der junge Mann ans Krankenhausbett gefesselt, war fortan schwerstbehindert, konnte nur noch leichte Tätigkeiten ausüben. Er verlor seinen Job, „weil der Chef keine leichte Arbeit für mich hatte“, sagt Conrad. Er zog vors Gericht, bekam für drei Monate je 105 D-Mark von der Berufsgenossenschaft. „Und damit war der Fall für sie erledigt.“ Doch nicht für Arno Conrad – er wollte sich mit 315 D-Mark nicht abspeisen lassen.
Aber: Bis heute ist es ihm nicht gelungen, die Anerkennung als Arbeitsunfall und eine Rente von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (Bau BG) durchzuboxen. Rund 320 000 Euro würden ihm nach all den Jahren zustehen, hat er ausgerechnet, und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Berufsgenossenschaft, gegen Richter, gegen Mediziner. Von Mauschelei, Bestechung und Betrug spricht Conrad. Akten seien verschwunden, erzählt er, und CDs mit Röntgenaufnahmen zerstört worden. Bis vor den Europäischen Gerichtshof ist der hartnäckige Rentner gegangen. Aus Straßburg kam im Juli ein Schreiben, das Conrads 51 Jahre währendem Kampf einen ernüchternden Schlusspunkt setzte: Das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union erklärte seine Klage für unzulässig. Es war der Auffassung, „dass die in Artikel 34 und 35 der Konvention niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt waren“.
Elisabethfehn - Wie kann er den Mut noch nicht verloren haben, wer 51 Jahre lang prozessiert und doch kein Recht bekommen hat? Arno Conrad lächelt, seufzt und zuckt mit den Schultern. „Ich weiß es nicht“, sagt der Mann mit dem lichten, schlohweißen Haar. Sehr wohl aber weiß der Elisabethfehner, was an jenem verhängnisvollen Januartag 1961 geschehen war, das sein Leben fortan überschattete – bis heute.
Arno 27-jährig, verlobt, in der Blüte seines Lebens, versorgte damals auf einer Baustelle für ein Bremer Bauunternehmen seine Maurerkollegen mit Mörtel und Steinen. Die hievte der junge Mann über Nottreppen in obere Etagen. Doch am 4. Januar 1961 blieb jäh der Nachschub aus. Die Treppe hatte sich offensichtlich aus der Verankerung gelöst, war weggerutscht und hatte Arno Conrad mitsamt dem Mörtelkasten zwei Stockwerke in die Tiefe gerissen. Kollegen fanden ihn später im Keller. Mit dem Arbeitsunfall begann für den heute 79-Jährigen eine regelrechte Odyssee – von Arzt zu Arzt, von Gutachter zu Gutachter, von Gericht zu Gericht.
Arbeitsunfall wurde nicht anerkannt, Europäischer Gerichtshof lehnte Klage ab
Conrad hatte sich beim Sturz in den Keller den 4. und 5. Lendenwirbel gebrochen. Erst vier Wochen nach dem Unfall und nachdem er wiederholt „starke Schmerzen“ moniert hatte, diagnostizierten Ärzte in Leer die Brüche. Dreieinhalb Monate war der junge Mann ans Krankenhausbett gefesselt, war fortan schwerstbehindert, konnte nur noch leichte Tätigkeiten ausüben. Er verlor seinen Job, „weil der Chef keine leichte Arbeit für mich hatte“, sagt Conrad. Er zog vors Gericht, bekam für drei Monate je 105 D-Mark von der Berufsgenossenschaft. „Und damit war der Fall für sie erledigt.“ Doch nicht für Arno Conrad – er wollte sich mit 315 D-Mark nicht abspeisen lassen.
Aber: Bis heute ist es ihm nicht gelungen, die Anerkennung als Arbeitsunfall und eine Rente von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (Bau BG) durchzuboxen. Rund 320 000 Euro würden ihm nach all den Jahren zustehen, hat er ausgerechnet, und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Berufsgenossenschaft, gegen Richter, gegen Mediziner. Von Mauschelei, Bestechung und Betrug spricht Conrad. Akten seien verschwunden, erzählt er, und CDs mit Röntgenaufnahmen zerstört worden. Bis vor den Europäischen Gerichtshof ist der hartnäckige Rentner gegangen. Aus Straßburg kam im Juli ein Schreiben, das Conrads 51 Jahre währendem Kampf einen ernüchternden Schlusspunkt setzte: Das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union erklärte seine Klage für unzulässig. Es war der Auffassung, „dass die in Artikel 34 und 35 der Konvention niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt waren“.