skyliner
Mitglied
Hallo zusammen.
bin nach meinem Wegeunfall im Dezember 2015 und nach 78 Wochen Verletztengeld von der BG seit dem 04.09.2017 mit 60 u. 9 Monte Berufsunfähig und arbeitslos.
Mittlerweile habe ich zumindest mein Arbeitslosengeld I durch,nur die BG lässt sich mit der Beurteilung und Zahlung meiner Unfallrente unendlich Zeit.
Angeblich fehlt noch eine Stellungnahme eines Arztes um eine Beurteilung für den GdB feststellen zu können.
Wie sind Eure Erfahrungen bezüglich der BG und Beurteilung zum GdB?
Desweiteren versucht der Amtsarzt der Agentur für Arbeit mich in die Erwerbsminderungsrente abzuschieben mit der Begründung, meine Leistungsfähigkeit wäre soweit eingeschränkt, dass ich weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten kann.
Da ich meinen Beruf als Kraftfahrer aufgrund einer starken Sehbehinderung auf dem linken Auge durch den Unfall nicht mehr ausüben darf (Führerschein wurde nicht verlängert), habe ich meiner Firma dies mit Beendigung des Verletztengeld mitgeteilt und das durch Beleg der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Arbeit nicht wieder aufnehmen kann.
Eine andere Verwendung meiner Person ist nicht gegeben.
Das Arbeitsverhältnis wurde bis heute weder von mir, noch vom Arbeitgeber ordnungsgemäß durch einen Auflösungsvertrag beendet.
Ich möchte meinen Urlaubsanspruch aus den Jahren 2015-2016 u. 2017 gerne geltend machen.
Welche Chancen habe ich, dass mir das Urlaubsgeld ausgezahlt wird und wie sollte ich am besten vorgehen?
Gruß
Hartmut
bin nach meinem Wegeunfall im Dezember 2015 und nach 78 Wochen Verletztengeld von der BG seit dem 04.09.2017 mit 60 u. 9 Monte Berufsunfähig und arbeitslos.
Mittlerweile habe ich zumindest mein Arbeitslosengeld I durch,nur die BG lässt sich mit der Beurteilung und Zahlung meiner Unfallrente unendlich Zeit.
Angeblich fehlt noch eine Stellungnahme eines Arztes um eine Beurteilung für den GdB feststellen zu können.
Wie sind Eure Erfahrungen bezüglich der BG und Beurteilung zum GdB?
Desweiteren versucht der Amtsarzt der Agentur für Arbeit mich in die Erwerbsminderungsrente abzuschieben mit der Begründung, meine Leistungsfähigkeit wäre soweit eingeschränkt, dass ich weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten kann.
Da ich meinen Beruf als Kraftfahrer aufgrund einer starken Sehbehinderung auf dem linken Auge durch den Unfall nicht mehr ausüben darf (Führerschein wurde nicht verlängert), habe ich meiner Firma dies mit Beendigung des Verletztengeld mitgeteilt und das durch Beleg der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Arbeit nicht wieder aufnehmen kann.
Eine andere Verwendung meiner Person ist nicht gegeben.
Das Arbeitsverhältnis wurde bis heute weder von mir, noch vom Arbeitgeber ordnungsgemäß durch einen Auflösungsvertrag beendet.
Ich möchte meinen Urlaubsanspruch aus den Jahren 2015-2016 u. 2017 gerne geltend machen.
Welche Chancen habe ich, dass mir das Urlaubsgeld ausgezahlt wird und wie sollte ich am besten vorgehen?
Gruß
Hartmut