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Verdacht der Befangenheit auf Grund des Verhaltens des Richters

Ablehnung I: Reicht „Ich fühle mich nicht befangen“?, oder: Nein, das ist eine „Nichtäußerung“​

https://blog.burhoff.de/2022/12/ablehnung-i-reicht-ich-fuehle-micht-nicht-befangen-oder/

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202250184/

RN 30 ff.
c) Im Ausgangspunkt zu Recht rügt der Kläger allerdings, die dienstliche Erklärung des abgelehnten Senatsvorsitzenden, die nur aus dem Satz "Ich fühle mich nicht befangen" besteht, sei unzureichend.
 
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