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UV-Reisekostenrichtlinien

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,260
Ort
Bayrisch-Schwaben
Liebe User,

habt Ihr schon die seit 1.07.2023 vorliegenden uv-reisekostenrichtlinien angesehen.
Reisekosten werden nach wie vor im Bundesreisekostengesetzes (BRKG) geregelt

Dort werden nach wie vor, pro gefahrenen 0,30 Ct/Km bzw 130.- € / Tag sowie
Übernachtungskosten von 70.- € aufgeführt.

Die Realkosten pro gefahrenen Kilometer dürften deutlich höher ausfallen.
Übernachtungen ebenfalls.

Es wird an der Zeit die Bundesregierung zur Änderung aufzufordern und nicht tatenlos zu zusehen,
wie unser Geld verbrannt wird.
Meine eingereichte Petition wird voraussichtlich nicht öffentlich gestellt, soweit die
Mitteilung der Pet-Ausschusses Vorsitzende Frau MdB Stamm-Fibrich

Ich weis jetzt nicht welche Meinung ihr dazu habt, könnt ja ungeniert hier Antworten.
 
Ist das neu mit 30 Cent pro Kilometer? Ich dachte es wären 20 Cent?!
Oder geht es hier nicht um die Fahrten zu Ärzte usw wegen eines Arbeitsunfalls?
Danke, LG Jens
 

Bundesreisekostengesetz (BRKG)​

§ 5 Wegstreckenentschädigung​

(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. Die oberste Bundesbehörde kann den Höchstbetrag auf 150 Euro festsetzen, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.
(2) Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Anordnung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch festgestellt werden.
(3) Benutzen Dienstreisende zur Erledigung von Dienstgeschäften regelmäßig ein Fahrrad, wird Wegstreckenentschädigung nach Maßgabe einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß § 16 gewährt.
(4) Eine Wegstreckenentschädigung wird Dienstreisenden nicht gewährt, wenn sie1.
eine vom Dienstherrn unentgeltlich zur Verfügung gestellte Beförderungsmöglichkeit nutzen konnten oder
2. von anderen Dienstreisenden des Bundes oder eines anderen Dienstherrn in einem Kraftwagen mitgenommen wurden.

Mein Fehler - sind nach wie vor 20 Ct/Km
 
Zuletzt bearbeitet:
Info - dem Petitionsausschuss liegt eine Petition zur Änderung vor.
Ob und wann sie veröffentlicht wird, kann ich nicht sagen.
Veränderung von 20 Ct auf 48 Ct pro Kilometer (Realwert Automobilclub`s)
 
Suche Urteile zu Parkgebühren bei Heilbehandlung
Urteil aus Niedersachsen-Bremen in 2018 schon bekannt
 
Hallo Oerni,

Urteil des Sozialgerichts Hildesheim, Az.: S 11 U 129/11



Viele Grüße,

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kasandra
längst überholt - aktuell
UV-Reisekostenrichtlinien zum 01.07.2023
Parkgebühren sind keine Reisekosten i.S.v. § 43 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 SGB VII
(so LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.5.2018 – Az.: L 3 U 84/16).
Parkgebühren können daher im Rahmen der Reisekostenrichtlinie nicht ersetzt werden.
Eine Erstattung von Parkgebühren außerhalb dieser Richtlinie bleibt hiervon unberührt.

Bedeutet nichts anderes, als das die gesetzliche UV Parkkosten nur im Rahmen einer "Einzelfallentscheidung" übernehmen wird.

Ich verlange jetzt von meiner BG eine Übernahme per "Einzelfallentscheidung" oder einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Zudem ist heute in Bezug auf die UV-Reisekostenrichtlinien eine Petition eingereicht worden

4.1.2. Bei der Benutzung sonstiger Verkehrsmittel (z. B. Pkw) wird für die Fahrkosten zunächst der Betrag zu Grunde gelegt, der sich als Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in der zum Zeitpunkt desLeistungsbeginns jeweils geltenden Fassung ergibt.
Forderung mind. 48 Ct/Km und Streichung des Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG)
Abrechnung mit Kommastellen

Man kann nicht immer nur beim Behinderten, Kranken, Verunfallten und Berufskranken sparen!
(kommt mir zumindest so vor)
 
Hallo Oerni und Kasandra,

die Kosten für die Parkbelege, die ich
immer der Fahrtahrtkostenrechnung beigelegt habe, werden mir erstattet, ohne daß eine Stellungnahme diesbezüglich erfolgt.

Gruß
nightwalker
 
Hallo ihr,
Auch mir werden eingereichte Parktickets zu den Fahrtkosten ohne Diskussion, Einzelfallentscheidung o.ä. erstattet. Damit hatte ich nie Probleme.
LG Elke
 
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