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Blindenhilfe, Landesblindengeld/Blindengeld - die Höhe der aktuellen Leistungen aller Bundesländer für blinde Menschen im Überblick.
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Die Leistungen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung (unter 5% Sehkraft, aber nicht unter 2%) unterscheiden sich je nach Bundesland gewaltig.
Wenn man umziehen möchte, kann man sich z.B. auch ein Extra gönnen und gezielt umschauen.
Oder die Leistung ist bislang gar nicht bekannt. 7 von 16 Bundesländern zahlen ein Landesblindengeld für hochgradig Sehbehinderte. Von ca. 60 Euro bis 220 Euro monatlich reicht die Spannweite.
In Bayern gibt es z.B. auch noch 1000 Euro extra, wenn man Pflegegrad 2 hat. Dann wird aber das Landesblindengeld für hochgradig Sehbehinderte etwas vermindert.