• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Unterschiedliche Handhabe von Landesblindengeld für hochgradig Sehbehinderte

Ratlos22

Neues Mitglied
Registriert seit
31 Mai 2023
Beiträge
22

Die Leistungen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung (unter 5% Sehkraft, aber nicht unter 2%) unterscheiden sich je nach Bundesland gewaltig.
Wenn man umziehen möchte, kann man sich z.B. auch ein Extra gönnen und gezielt umschauen.
Oder die Leistung ist bislang gar nicht bekannt. 7 von 16 Bundesländern zahlen ein Landesblindengeld für hochgradig Sehbehinderte. Von ca. 60 Euro bis 220 Euro monatlich reicht die Spannweite.

In Bayern gibt es z.B. auch noch 1000 Euro extra, wenn man Pflegegrad 2 hat. Dann wird aber das Landesblindengeld für hochgradig Sehbehinderte etwas vermindert.
 
Hallo @Ratlos22

Danke für die Information. Ich bin aber nicht ganz schlau daraus geworden, was dein Anliegen darüber hinaus ist.
Oder du zu einem Umzug raten willst?

LG
 
Hallo Ratlos,

Du schreibst unter der Rubrik "Links für Unfallopfer".

Demnach würde ich jetzt erstmal differenzieren, ob es einen Kostenträger für den Unfall gibt (BG, HPV etc.), oder ob es sich um einen privaten Unfall handelt. Dann wäre auch m. E. noch zu differenzieren, welche Versicherungen hat man.

Oder geht es Dir explizit darum, dass man als Gesundheits- / Geburtsschaden eine Sehbehinderung hat?

Viele Grüße,

Kasandra
 
Spielt vermutlich eher bei privaten Unfällen eine Rolle. Gibt verschiedene Arten, wie man unter diesen Personenkreis fallen kann. Manche Leute haben auch ein gutes Auge und ein schlechtes. Wenn man das gute durch einen privaten Unfall verliert, könnte man auf ein Landesblindengeld Anspruch haben, wenn das jeweilige Bundesland diese Sozialleistung hat.

Ich wollte lediglich, auf die Unterschiedlichkeit der Handhabe hinweisen, die ja regional sehr divergiert.
Und wenn man sowieso vor hat umziehen, kann man auch diesen Aspekt beachten und überlegen, ob es sich nicht lohnt ein paar km weiter in ein anderes Bundesland zu ziehen, mit besseren Sozialleistungen für Unfallopfer oder auch Behinderte.

Vielleicht hilft der Link jemanden, super viele Infos darüber schwirren im Netz nicht umher.
 
Top