Hallo zusammen,
Sachverhalt:
Urteile des SG/LSG erfolgen als beglaubigte Abschrift, d. h. nur Stempel mit der Aufschrift:
"beglaubigte Abschrift" draufgestempelt auf der 1. Seite des Urteils
am Schluss des Urteils:
nur ein Dienstsiegel, also kein Beglaubigungsvermerkt mehr ab dem 01.07.2014.
Hoffe auf eure Hilfe/Aufklärung hierzu:
stimmt es, dass durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (eJustice) zum 01.07.2014
an alle Beteiligen
keine unterschriebenen Ausfertigungen des Urteils
und auch kein Beglaubisgungsvermerk
mehr übersandt werden durch die Sozialgerichte/Landessozialgerichte?
stimmt es, dass durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des erlektronischen Rechtsverkehrs zum 01.07.2014 sollten diese die beglaubigten Abschriften ersetzen, auf denen der Beglaubigungsvermerk durch das Dienstsiegel ersetzt wird?
d. h. also, dass Urteile des SG bzw. LSG ab 01.07.2014 nur ein Dienstsiegel hat und sonst nichts und auf der 1. Seite einen Stempel mit der Aufschrift: Beglaubigte Abschrift, Beglaubigunsvermerk auf der letzten Seite des Urteils entfällt?
Wie bekommt man dann das Urteil mit Unterschriften vom SG, LSG?
Ist das bei euch auch so?
Vielen Dank für eure Meinung dazu im Voraus.
Lg. Rolandi
Sachverhalt:
Urteile des SG/LSG erfolgen als beglaubigte Abschrift, d. h. nur Stempel mit der Aufschrift:
"beglaubigte Abschrift" draufgestempelt auf der 1. Seite des Urteils
am Schluss des Urteils:
nur ein Dienstsiegel, also kein Beglaubigungsvermerkt mehr ab dem 01.07.2014.
Hoffe auf eure Hilfe/Aufklärung hierzu:
stimmt es, dass durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (eJustice) zum 01.07.2014
an alle Beteiligen
keine unterschriebenen Ausfertigungen des Urteils
und auch kein Beglaubisgungsvermerk
mehr übersandt werden durch die Sozialgerichte/Landessozialgerichte?
stimmt es, dass durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des erlektronischen Rechtsverkehrs zum 01.07.2014 sollten diese die beglaubigten Abschriften ersetzen, auf denen der Beglaubigungsvermerk durch das Dienstsiegel ersetzt wird?
d. h. also, dass Urteile des SG bzw. LSG ab 01.07.2014 nur ein Dienstsiegel hat und sonst nichts und auf der 1. Seite einen Stempel mit der Aufschrift: Beglaubigte Abschrift, Beglaubigunsvermerk auf der letzten Seite des Urteils entfällt?
Wie bekommt man dann das Urteil mit Unterschriften vom SG, LSG?
Ist das bei euch auch so?
Vielen Dank für eure Meinung dazu im Voraus.
Lg. Rolandi
Zuletzt bearbeitet: