oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo @,
heute kam das Urteil des SG Augsburg.
Richter hat das Urteil ohne mündliche Verhandlung erteilt.
Damit ist die Krankschreibung eines Arztes für Null und nichtig erklärt worden.
Kein Verletztengeld - kann doch die Krankenkasse übernehmen.
Vorausgegangen ist ein Gutachten eines SG freundlichen Gutachters, der keinen Zusammenhang zu den Beschwerden zum Unfall gefunden hat.
Das §109 Gutachten wurde zwar in Auftrag gegeben, der benannte Gutachter wollte sich wohl nicht äußern,
einen anderen GA durfte ich nicht benennen.
Der Richter W. vom SG Augsburg wollte jetzt den Fall vom Tisch haben.
Da werden Tatsachen umgedreht, ärtzliche Ateste ignoriert und durch Falschgutachten untermauert.
Der Verletzte Kranke hat das nachsehen!
Wir sind an Deutschen Gerichten schon weit gekommen.
heute kam das Urteil des SG Augsburg.
Richter hat das Urteil ohne mündliche Verhandlung erteilt.
Damit ist die Krankschreibung eines Arztes für Null und nichtig erklärt worden.
Kein Verletztengeld - kann doch die Krankenkasse übernehmen.
Vorausgegangen ist ein Gutachten eines SG freundlichen Gutachters, der keinen Zusammenhang zu den Beschwerden zum Unfall gefunden hat.
Das §109 Gutachten wurde zwar in Auftrag gegeben, der benannte Gutachter wollte sich wohl nicht äußern,
einen anderen GA durfte ich nicht benennen.
Der Richter W. vom SG Augsburg wollte jetzt den Fall vom Tisch haben.
Da werden Tatsachen umgedreht, ärtzliche Ateste ignoriert und durch Falschgutachten untermauert.
Der Verletzte Kranke hat das nachsehen!
Wir sind an Deutschen Gerichten schon weit gekommen.