Hallo Busch,
frage einfach mal beim AA nach, wie es sich verhält wenn du Dich nach über einem Jahr Krankengeldbezug arbeitssuchend meldest. Es hängt mit dem nicht erzielten Einkommen zusammen, das man dann an Hand der möglichen Vermittelbarkeit einen "Fiktiven Beruf" als Vermittlungsziel heraus sucht.
(das hatte uns die Krankenkasse nach dem Unfall geraten und ging anstandslos, wie es aussieht wenn man direkt davor selbstständig war weiß ich leider nicht genau)
Frage nach dem § den ich Dir geschrieben hatte.