Hallo,
ich habe 2 Änderungsbescheide von der Arbeitsagentur erhalten.
In denen werden nachträglich die Beiträge zur Rentenversicherung storniert.
Laut Auskunft der Arbeitsagentur wäre dies auf Veranlassung der Rentenversicherung geschehen.
Ich war einige Zeit arbeitslos und habe ( mit Unterbrechungen wegen Krankheit und KG Bezug ) ALG 1 bezogen.
Vorher war ich mehrere Jahre selbständig ohne in RV eingezahlt zu haben.
Aber freiwillig in Arbeitslosenversicherung.
Bei der Antragstellung ALG1 wurde mir gesagt, dass dann trotzdem Rentenversicherungsbeiträge durch Arbeitsagentur gezahlt werden.
Steht ja auch so in Merkblatt der DRV, entweder dort Antrag auf Pflichtversicherung stellen oder es wird gleich mit dem ALG 1 Antrag gemacht.
Was ich damals in den Antrag angegeben habe weiss ich nicht mehr, da es Jan 2013 war ist der auch gelöscht.
In den Bescheiden damals waren jedenfalls die Beiträge zur DRV angegeben, auch hat bei Krankengeldbezug zwischendurch die KK Beiträge zur DRV gezahlt.
Auch in meinem Auszug der DRV zu den Rentenbeiträgen sind diese Zeiten als Pflichtversicherungsbeiträge aufgeführt.
Das soll jetzt alles nicht mehr gelten ?
Möglicherweise hat die Arbeitsagentur vergessen der DRV etwas zu melden ?
Wenn solange ( fast 3 Jahre) angeblich Pflichtversicherung bestand und Beiträge gezahlt wurden, geniesst man da nicht Vertrauensschutz ?
Wären in den Bescheiden die Beiträge zur DRV nicht angegeben gewesen, hätte ich natürlich direkt bei der DRV die Pflichtversicherung beantragt.
Die Zahlung der Beiträge wurden aber von der Arbeitsagentur und DRV in allen Schreiben angegeben, so hielt ich es für in Ordnung .
Gruss
ich habe 2 Änderungsbescheide von der Arbeitsagentur erhalten.
In denen werden nachträglich die Beiträge zur Rentenversicherung storniert.
Laut Auskunft der Arbeitsagentur wäre dies auf Veranlassung der Rentenversicherung geschehen.
Ich war einige Zeit arbeitslos und habe ( mit Unterbrechungen wegen Krankheit und KG Bezug ) ALG 1 bezogen.
Vorher war ich mehrere Jahre selbständig ohne in RV eingezahlt zu haben.
Aber freiwillig in Arbeitslosenversicherung.
Bei der Antragstellung ALG1 wurde mir gesagt, dass dann trotzdem Rentenversicherungsbeiträge durch Arbeitsagentur gezahlt werden.
Steht ja auch so in Merkblatt der DRV, entweder dort Antrag auf Pflichtversicherung stellen oder es wird gleich mit dem ALG 1 Antrag gemacht.
Was ich damals in den Antrag angegeben habe weiss ich nicht mehr, da es Jan 2013 war ist der auch gelöscht.
In den Bescheiden damals waren jedenfalls die Beiträge zur DRV angegeben, auch hat bei Krankengeldbezug zwischendurch die KK Beiträge zur DRV gezahlt.
Auch in meinem Auszug der DRV zu den Rentenbeiträgen sind diese Zeiten als Pflichtversicherungsbeiträge aufgeführt.
Das soll jetzt alles nicht mehr gelten ?
Möglicherweise hat die Arbeitsagentur vergessen der DRV etwas zu melden ?
Wenn solange ( fast 3 Jahre) angeblich Pflichtversicherung bestand und Beiträge gezahlt wurden, geniesst man da nicht Vertrauensschutz ?
Wären in den Bescheiden die Beiträge zur DRV nicht angegeben gewesen, hätte ich natürlich direkt bei der DRV die Pflichtversicherung beantragt.
Die Zahlung der Beiträge wurden aber von der Arbeitsagentur und DRV in allen Schreiben angegeben, so hielt ich es für in Ordnung .
Gruss