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Natlosigkeitsreglung (bzw. keine aber Krank) und Au einer Frage

Moyaru

Mitglied
Registriert seit
7 Aug. 2022
Beiträge
89
Alter
47
Hallo,
eine Frage ich bin seit August 2021 Krank wurd im März 2023 noch operiert wege dem Arbeitsunfall.
Im Märzwurde ich Ausgesteuert und ich musste ALG1 beantragen.
Ich bekam aber keine Nahtlosigkeit. Zwar können ich mein letzte Beschäftigungfeld nicht mehr arbeit und eine Latte mit Negativ Einschränkungen aber im allgemeine Arbeitsmarkt. Somit muss ich mich der Agentur voll zur verfügung stelle.
Naja und dann wurde ich nochmal Operiert am Handgelenk Adrothes. Leider geht so ein Heilprozess jetzt nicht so schnell hab noch ohne ende Therapien. Wie soll ich das denn machen. Theoretisch dürft ich mir keine AU holen.
Hab aber bis jetzt immer bekommen. Weil klar so geht es ja nicht.
Ich hab dem Arbeitsamt auch noch nichts Abgeben und sie machen mir auch kein Stress, da ich ja auch noch einen Arbeitsvertrag habe. Aber eigentlich geht das doch überhaupt nicht??? Was mach ich nun weiter AU und nix einreichen oder lassen.
Ein LTA antrag läuft auch bei der DRV und eine EM wurd mal angestoßen. Aber eigentlich macht es die BG die hat mir auch schon Unterlagen von DGUV Job zu gschickt. Aber hier warte ich noch auf die MDE ermittlung GdB von 50% habe ich
Warum ist das so kompliziert..

Gruß Michael
 
Hallo Michael

Ich verstehe den Konflikt.
Wäre ich in deiner Situation, würde ich mir eine AU ausstellen lassen.

LG
 
Hallo Moyaru,
da schließe ich mich HWS Schaden an.
Bin aber was verwirrt mit deinem Text.
Die AU hat nichts mit bestehendenTherapien, dem heilungsverlauf zutun.
Die ist für deinen AG, bzw für deine jetzige Situation , krank, nicht arbeitsfähig .
Wenn du nun die EMR angestoßen hast,
läuft vormals Reha vor Rente. (AU)

Ein Mitarbeiter der DRV könnte dir auch weiterhelfen.
Und Arbeitsamt ist Arbeitsamt,
Behörden, Ämter , Unternehmen . und irgendwo auch Ablehner.
Du hast Anspruch auf die Nahtlosigkeit, das ist schließlich geregelt. Wie der Name schon aussagt.

Bleibe am Ball , mache deine Therapien, mit AU Widerspruch einlegen. Die Unterlagen einreichen.

Du kannst dir einen Termin bei dem Arbeitsamt wg der Regelung holen, und bitte die Unterlagen mitnehmen.
DRV, die rentenberater informieren und unterstützen auch. Schau mal bei euch im Ort, im ortsblatt (sogesehen), da stehen die Termine drin, wann die Rentenversicherung./Berater im Ort oder in der Nähe sind. Alternativ, du kannst die auch anrufen .
BG bitte mit ins Boot holen.
(mit der bg kenne ich mich aber nicht aus)
Ich würde mit denen sprechen, schreiben.

Viel Erfolg.

VG Tina
 
Zuletzt bearbeitet:
Die AU hat nichts mit bestehendenTherapien, dem heilungsverlauf zutun.
Die ist für deinen AG, bzw für deine jetzige Situation , krank, nicht arbeitsfähig .
Das ist korrekt und das ist das Problem da ich normales ALG 1 Beziehe.. das sollte eigentlich nicht so sein.. aber sie lassen mich in Ruhe. Aber ich befürchte wenn die DRV den LTA ablehnt wo von ich ausgehe ab da wir es beim Arbeitsamt am interessant… hoffe ich kann dann noch in die Nahtlosigkeit rutschen. Das Sozial Medizinisch Gutachten war von Anfang für eine Frische Operation absolut falsch.. aber das war halt nach Altenlage.
Ich gebe die AU erstmal nicht ab und warte wie die DRV entscheidet und kläre es dann.
Die EM wird denke ich mal durch den LTA Antrag eh Ruhen.. da gilt so weit zu warten wie Teilweise verschlossen der Arbeitsmarkt eventuell für mich wäre.. aber so weit ich weiß geht das auch nur über Aktenlage..
Alles Kompliziert ..
Danke
 
Hallo nochmal

Die Nahtlosigkeit (-sregelung) beinhaltet das ALG 1, auch wenn du einen bestehenden Arbeitsvertrag hast.
Die Regelung, diese Statuten sind vom Arbeitsamt; für solche Fälle.
Ich hatte dasselbe Problem.
- Im Verlauf der krank/AU etc, und Aussteuerung der Antrag beim Arbeitsamt, und das trotz bestehendem Arbeitsvertrag. Arbeitsamt hat abgelehnt, mit Begründung "ich würde nicht alles tun um in Arbeit zu kommen" demnach Ablehnung. Das haben meine Ärzte nicht verstanden (von mir spreche ich gar nicht) und demnach Widerspruch und einen entsprechenden Bericht eingereicht. Dann ging das auf einmal.
"Fehler unterlaufen"
Da weiß die rechte Hand nicht was die linke tut, und so weiter.
ich weiß nicht wie alt du bist, aber unter 50 j hast du ein Jahr Anspruch auf ALG 1, demnach auch Nahtlosigkeit . dann kommt Jobcenter, und jetzt heißt es Bürgergeld.
Lasse die Anträge die du hast laufen, spreche und hole dir Hilfen dabei.
erstmal wünsche ich Dir gute Genesung!

und ja, das stimmt. es ist alles sehr kompliziert .

Bleibe v.a. mit deinen Ärzten in Kontakt.

VG Tina
 
Danke, ja denke ich lass das mal laufen und warte ab. Natürlich war das ein Fehler aber da die AFA selbst noch nicht Aktiv ist.. werde beim nächsten Termin nachfragen.. ich bin 47 Jahre Jung .. fühl mich wie 30 aber die Knochen wie 70.. seit dem Unfall .. läuft es nicht mehr..
 
Hallo Moyaru,

du hast vermutlich im Antrag auf ALG1 angekeuxt, dass du Einschränkungen hast. Wurdest du nicht vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamts begutachtet, wenn nicht, auch gut.

Die AU brauchst du ja nicht beim Arbeitsamt einzureichen, eventuell solltest du dich spätestens wenn du zum Gespräch vorgeladen wirst, dich einmal bewerben (du wist gebeten deine Bewerbungsunterlagen mitzubringen) und nicht sagen, dass du nicht in der Lage bist 3 Stunden täglich arbeiten zu können. Dann hast du erst mal wieder Ruhe. Mache ich genauso.

Das Arbeitsamt und Finanzamt sollte man in Ruhe schlafen lassen.

MFG
 
Hallo Moyaru

Lass dir die AU ausstellen. Sie muss normalerweise innerhalb von 3 Tagen vorgelegt werden, so kenne ich es jedenfalls.

Ich habe es so verstanden, dass es weitreichende Probleme (Krankenkasse, Arbeitgeber) mit sich bringt, wenn man eine AU dort nicht abgibt. (Läuft das nicht inzwischen elektronisch?) Deswegen Vorsicht bei diesem Plan, sie nicht einzureichen. Ich will dich nicht bange machen und bin auch kein Experte; vielleicht kann noch jemand dazu etwas schreiben, der sich wirklich auskennt.

Oder meintest du nur die Abgabe der AU bei der AfA?
LG
 
So hatte jetzt ein guten Arzt. Nägel mit Köpfe ganz klar weiter AU und Behandlungsdauer bis 31.12. somit wäre es ganz klassisch Nahtoisigkeit.. der Medizinische Dienst von der AfA hat es einfach falsch eingeschätzt bei dem Gutachten. Ich werde es ansprechen beim nächsten Termin..
Der Arzt hat auch klar Empfehlungen dringend mit der Schmerztherapie anzufangen an die BG gerichtet .. die seit Mai mir noch mit genehmigt worden war..
Lass dir die AU ausstellen. Sie muss normalerweise innerhalb von 3 Tagen vorgelegt werden, so kenne ich es jedenfalls.
Ja stimmt aber wenn man Ausgesteuert ist es was anderes.. die KK kann damit nix anfangen mehr da ich ja kein Bezug von denen habe und AG nur auf Vorlage wenn gewünscht..
Aber sie ist eventuell wichtig für die Nahtlosigkeit oder EM später .. liegt jetzt im Ordner vorerst
 
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