Rekobär
Erfahrenes Mitglied
Hallo @,
ich hatte letzte Woche Dienstag einen Gerichtstermin am Landgericht Verden (Niedersachsen). Auch dieses Mal unterstütze ich den Klägeranwalt und seinen Mandanten. Das Besondere daran war allerdings, dass die Gerichtsverhandlung über Skyp abgehalten wurde. Die Richterin selbst war im Gerichtsaal, die beiden Parteienanwälte und der Gerichtsgutachter waren in ihren Büros am jeweiligen Standort per Skyp zugeschaltet. Ich selbst bin zur Anwaltskanzlei des Klägeranwaltes gefahren und habe dann neben ihm gesessen und konnte dadurch die Gerichtsverhandlung verfolgen und ihm dadurch entsprechende Hinweise geben und die Fragen an den Gerichtsgutachter formulieren.
Natürlich hätte der Klägeranwalt auch für mich bei Gericht einen Skypzugang beantragen können. Das Problem bestand allerdings darin, dass ich zwangsläufig den Verlauf der Gerichtsverhandlung gestört hätte, wenn ich mich mit dem Klägeranwalt hätte beraten wollen, da die anderen dann zum einen mithören hätten können, und zum anderen es ein sprachliches Kuddelmuddel geworden wäre. Für dieses Problem suche ich momentan noch nach einer Lösung. Wahrscheinlich muss ich über einen zweiten Kanal mit dem Klägeranwalt in Kontakt treten.
Ich gehe davon aus, dass dies in Zukunft verstärkt eingesetzt wird und das nicht nur wegen Corona, sondern weil damit auch Fahrten zum Gericht erspart bleiben, die viel Zeit binden. Im Übrigen gibt es ein Merkblatt vom OLG Celle zum Thema Gerichtverhandlung über Internetkonferenzschaltung. Es ist ja immer noch verboten, eine Gerichtsverhandlung in Ton und Bild mitzuschneiden. Darauf wird auf dem Merkblatt des OLG Celle explizit hingewiesen. Die Richterin am LG Verden hat die Verhandlung in das Diktiergerät gesprochen, was angesichts des technischen Fortschritts schon etwas altertümlich anmutete.
Herzliche Grüße vom RekoBär
ich hatte letzte Woche Dienstag einen Gerichtstermin am Landgericht Verden (Niedersachsen). Auch dieses Mal unterstütze ich den Klägeranwalt und seinen Mandanten. Das Besondere daran war allerdings, dass die Gerichtsverhandlung über Skyp abgehalten wurde. Die Richterin selbst war im Gerichtsaal, die beiden Parteienanwälte und der Gerichtsgutachter waren in ihren Büros am jeweiligen Standort per Skyp zugeschaltet. Ich selbst bin zur Anwaltskanzlei des Klägeranwaltes gefahren und habe dann neben ihm gesessen und konnte dadurch die Gerichtsverhandlung verfolgen und ihm dadurch entsprechende Hinweise geben und die Fragen an den Gerichtsgutachter formulieren.
Natürlich hätte der Klägeranwalt auch für mich bei Gericht einen Skypzugang beantragen können. Das Problem bestand allerdings darin, dass ich zwangsläufig den Verlauf der Gerichtsverhandlung gestört hätte, wenn ich mich mit dem Klägeranwalt hätte beraten wollen, da die anderen dann zum einen mithören hätten können, und zum anderen es ein sprachliches Kuddelmuddel geworden wäre. Für dieses Problem suche ich momentan noch nach einer Lösung. Wahrscheinlich muss ich über einen zweiten Kanal mit dem Klägeranwalt in Kontakt treten.
Ich gehe davon aus, dass dies in Zukunft verstärkt eingesetzt wird und das nicht nur wegen Corona, sondern weil damit auch Fahrten zum Gericht erspart bleiben, die viel Zeit binden. Im Übrigen gibt es ein Merkblatt vom OLG Celle zum Thema Gerichtverhandlung über Internetkonferenzschaltung. Es ist ja immer noch verboten, eine Gerichtsverhandlung in Ton und Bild mitzuschneiden. Darauf wird auf dem Merkblatt des OLG Celle explizit hingewiesen. Die Richterin am LG Verden hat die Verhandlung in das Diktiergerät gesprochen, was angesichts des technischen Fortschritts schon etwas altertümlich anmutete.
Herzliche Grüße vom RekoBär