brunnenmax
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Hallo, hatte hier schon über meinen Unfall und die Umstände berichtet. Das LG hat meine Klage auf Erwerbsschaden wie berichtet abgewiesen. Das ich an dem Unfall unschuldig war ist unstrittig, es wurde bestritten, das ich 2 Tage nach dem Unfall eine neue Arbeitsstelle angetreten hätte, um den entstandenen Erwerbsschaden auszuschließen. Trotzdem bot mir die Versicherung alternativ 15.000 € Abfindung an, wenn ich unterschreibe, das alle Folgeschäden damit erledigt seien. Ich habe aber Folgeschäden...Gutachten vom Amtsarzt und vom Vertrauensarzt der Rentenversicherung!
Nachdem der damals potentielle Arbeitgeber als Zeuge gehört wurde und bestätigte, das ich dort den beschriebenen Arbeitsplatz gehabt hätte, wurde auch anerkannt, das ich Arbeit gehabt hätte. Das LG rechnete als Einkommen aus dieser Anstellung einen monatlichen Betrag von 1820 € aus. Da ich allerdings schon 50 Jahre alt sei und eine Probezeit vereinbart war, belegte es das Einkommen mit 20% Erwerbsrisiko. Weiterhin hätte ich mir den Weg zur Arbeit gespart, was einen weiteren Abzug von 280 € zur Folge hatte. Demnach verblieben noch ca. 1200 € aus der Sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsstelle.
Da wir seit dem Unfall als Familie in Hartz 4 sitzen, stellt es dem gegenüber, das wir als Bedarfsgemeinschaft hier ein Einkommen von 1450 € erzielt hätten und es nicht nachvollziehen könne, welchen erwerbsschaden ich somit gehabt haben soll!
Ich ging gegen das Urteil vor das OLG in Berufung!
1. Die nach SGB entstandene Bedarfsgemeinschaft hätte es ohne den Unfall nie gegeben.
2. Die 20% Erwerbsrisiko kann ich nicht nachvollziehen, ich bin Techniker, Handwerksmeister, Facharbeiter mit etlichen Zusatzqualifikationen und sollte als Servicetechniker eingestellt werden.
3. In Hartz 4 wird das Kindergeld und das Unterhaltsgeld für unsere beiden Kinder als Einkommen gerechnet und schlägt innerhalb der 1450 € mit 1080 € zu Buche!
4. Ab spätestens dem 3 Monat Tätigkeit hätte ich als Servicetechniker ein Servicefahrzeug der Fa. erhalten. Hier wäre ich jeden Tag direkt von zu Hause zum Kunden gefahren ! Somit wären mir die Kosten für den Arbeitsweg allenfalls für 2 Monate entstanden!
Das OLG hat dem LG in vollem Umfang Recht gegeben und meinen PKH-Antrag mangels Aussicht auf Erfolg zurückgewiesen!
Da muss ich dem Unfallverursacher wohl noch eine Prämie bezahlen, weil er mir die Möglichkeit eröffnet hat über Hartz 4 unser Einkommen zu verbessern !
Wird der Schaden hier ähnlich Kleingerechnet wie die Abgaswerte von deutschen KFZ. Verhältnisse konstruieren, die mit der Realität nichts zu tun haben um den "Schaden" für die Konzerne so gering wie möglich zu halten oder erst gar keinen entstehen zu lassen ?
Soll allen Ernstes der Steuerzahler über Hartz 4 und die Familie (unsere Tochter soll 400 € von Ihrem 630 € Ausbildungsgehalt zum Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft beitragen) den Erwerbsschaden ausgleichen Und die Haftpflicht des Unfallverursachers kann die Schadensrückstellungen auch noch Steuerfrei stellen !
Wo bin ich bloß gelandet ?
Für Hinweise, wie ich damit umgehen soll wäre ich dankbar ! Gruß Volker
Nachdem der damals potentielle Arbeitgeber als Zeuge gehört wurde und bestätigte, das ich dort den beschriebenen Arbeitsplatz gehabt hätte, wurde auch anerkannt, das ich Arbeit gehabt hätte. Das LG rechnete als Einkommen aus dieser Anstellung einen monatlichen Betrag von 1820 € aus. Da ich allerdings schon 50 Jahre alt sei und eine Probezeit vereinbart war, belegte es das Einkommen mit 20% Erwerbsrisiko. Weiterhin hätte ich mir den Weg zur Arbeit gespart, was einen weiteren Abzug von 280 € zur Folge hatte. Demnach verblieben noch ca. 1200 € aus der Sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsstelle.
Da wir seit dem Unfall als Familie in Hartz 4 sitzen, stellt es dem gegenüber, das wir als Bedarfsgemeinschaft hier ein Einkommen von 1450 € erzielt hätten und es nicht nachvollziehen könne, welchen erwerbsschaden ich somit gehabt haben soll!
Ich ging gegen das Urteil vor das OLG in Berufung!
1. Die nach SGB entstandene Bedarfsgemeinschaft hätte es ohne den Unfall nie gegeben.
2. Die 20% Erwerbsrisiko kann ich nicht nachvollziehen, ich bin Techniker, Handwerksmeister, Facharbeiter mit etlichen Zusatzqualifikationen und sollte als Servicetechniker eingestellt werden.
3. In Hartz 4 wird das Kindergeld und das Unterhaltsgeld für unsere beiden Kinder als Einkommen gerechnet und schlägt innerhalb der 1450 € mit 1080 € zu Buche!
4. Ab spätestens dem 3 Monat Tätigkeit hätte ich als Servicetechniker ein Servicefahrzeug der Fa. erhalten. Hier wäre ich jeden Tag direkt von zu Hause zum Kunden gefahren ! Somit wären mir die Kosten für den Arbeitsweg allenfalls für 2 Monate entstanden!
Das OLG hat dem LG in vollem Umfang Recht gegeben und meinen PKH-Antrag mangels Aussicht auf Erfolg zurückgewiesen!
Da muss ich dem Unfallverursacher wohl noch eine Prämie bezahlen, weil er mir die Möglichkeit eröffnet hat über Hartz 4 unser Einkommen zu verbessern !
Wird der Schaden hier ähnlich Kleingerechnet wie die Abgaswerte von deutschen KFZ. Verhältnisse konstruieren, die mit der Realität nichts zu tun haben um den "Schaden" für die Konzerne so gering wie möglich zu halten oder erst gar keinen entstehen zu lassen ?
Soll allen Ernstes der Steuerzahler über Hartz 4 und die Familie (unsere Tochter soll 400 € von Ihrem 630 € Ausbildungsgehalt zum Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft beitragen) den Erwerbsschaden ausgleichen Und die Haftpflicht des Unfallverursachers kann die Schadensrückstellungen auch noch Steuerfrei stellen !
Wo bin ich bloß gelandet ?
Für Hinweise, wie ich damit umgehen soll wäre ich dankbar ! Gruß Volker
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