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Darf ich mit Opiaten Autofahren

Fahren unter Opiaten

Hallo @,

das Fahren unter Opiaten ist nur mit ärztlicher Genehmigung gestattet. Andernfalls macht man sich strafbar, da Opiate zur Gruppe der Drogen gehören. Hintergrund ist der, dass die Reaktionfähigkeit gemindert wird, was für die Teilnahme am Strassenverkehr nicht unbedingt nützlich ist. Jeder sollte also in Absprache mit seinem Arzt selbst entscheiden, ob ein Autofahren unter diesen Umständen möglich ist.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo,

Wer unsicher ist und von seinem Arzt kein Attest (das er ein Auto fahren kann) bekommt, kann ja seine Reaktionfähigkeit testen lassen.

Das gibt einem ein ruhiges Gewissen und man hat ggf. gegen seine Versicherung in der Hand.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo
Da ich ja zur Zeit Opiate nehmen muss,fahre ich natürlich kein Auto.
Habe heute von meine, Schmerztherapeut einen Opiatausweis ausgestellt
bekommen.Auf dem Ausweis steht genau welches Medikament und die tägl.
Dosis die ich einnehmen muss.Diesen Ausweis muss ich immer bei mir führen.Wenn ich richtig auf die Medikamente eingestellt,was natürlich noch etwas länger dauert,sollte ich aus Sicherheitsgründen erst einen Reaktionstest beim TÜV machen.Dort bekomme ich dann eine Bescheinigung,die ich ebenfalls immer dabei haben muss!
Kostet etwas Geld,aber nicht soviel,als wenn ich andere im Straßenverkehr gefährde.:)
LG xsilviax
 
Hallo xsilviax,

es kommt ja nicht alleine auf die Opiate an, sondern auch auf die Gebrechen/Verletzungen/Krankheiten für die Du die Opiate nehmen mußt.

Mein Mann bekommt z.B. ganz plötzlich zusätzliche Schmerzanfälle oder Orientierungslosigkeit und kann seine Hände/Beine nicht so bewegen wie er gerne möchte. Er ist mit jeder Stress-Situation total überfordert.
Schon dieses läßt eine Fahrtauglichkeit bei ihm nicht mehr zu.

Hin und Zurück zur Arbeit, wenn man noch arbeitet finde ich OK, aber große Urlaubsfahrten.....mmm....das würde ich überdenken.;):rolleyes:
Sollte was passieren, was glaubst Du was dann die Versicherungen machen:eek:

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo,

Laut Fahrerlaubnisverordnung solltest Du eines wissen:

§ 14 Fahrerlaubnisverordnung


In Kraft getreten am 19.12.2010

Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, daß

1.Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBI. 1 5. 358), das zuletzt durch die Verordnung vom 29.07.2009 (BGBl. I S.3944) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,

2. Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder

3. mißbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt.

Also ohne Erlaubnis gilt auch für Dich, dass Du Dich auf einem sehr dünnen Eis bewegst...

Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.

(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn

1. die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war,

2. zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder - ohne abhängig zu sein - weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel einnimmt oder

3. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr gemäß
§ 24a StVG begangen wurden. § 13 Nummer 2 Buchstabe b bleibt unberührt.
 
Hallo @,

das Fahren unter Opiaten ist nur mit ärztlicher Genehmigung gestattet. Andernfalls macht man sich strafbar, da Opiate zur Gruppe der Drogen gehören. Hintergrund ist der, dass die Reaktionfähigkeit gemindert wird, was für die Teilnahme am Strassenverkehr nicht unbedingt nützlich ist. Jeder sollte also in Absprache mit seinem Arzt selbst entscheiden, ob ein Autofahren unter diesen Umständen möglich ist.

Gruss der RekoBär:)

@ Rekrobär:

Ein Arzt kann und darf so etwas weder entscheiden noch erlauben!
 
Hallo Sollero13,

erst einmal ist es übersichtlicher und verständlicher wenn Du jemanden mit Namen anschreibst.

Du verwechselst Drogenabhängige mit Schmerzkranken die Opiate nehmen müssen......diese sind nicht abhängig.

Wer durch einen Schmerzarzt mit Medikamenten (Opiaten) eingestellt ist, sich an die genaue Medikation hält und nicht nach Bedarf "einwirft" und selbständige die Medikamente erhöht.....ist kein Drogenabhängiger.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai - Uwe,

jeder Arzt wird von Abhängigkeit sprechen, denn es ist ja auch so. Ich habe mich aus eigener Erfahrung selbst mit diesem Thema auseinandergesetzt. Eine wirkliche "Eignung" zum Führen eines KfZ, kann so nicht festgestellt werden. Ich bin schon seit über 10 Jahren CPRS Patient, und so über die Stufen der Fahrerlaubnisverordnung gestolpert. In jedem Beipackzettel steht ganz klar, nein. Und eingstellt ist man erst Monate später und dann gehts ab zur Fahreignungsüberprüfung.
und das steht auch in § 14FEV
Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes
darunter fallen auch Schmerzmittel !
LG Sollero
 
Hallo Kai-Uwe,
sicher kommt es immer auf die Verletzung oder Krankheit an,die man hat.In meinem jetzigen Zustand würde ich mich auch nicht hinters Steuer setzen.Habe bei meinem Schmerztherapeut auch dafür unterschrieben,dass ich ,solange ich nicht auf die Medikamente eingestellt bin,das Autofahren unterlassen werde.
Auch kleinere Strecken finde ich, können genau so gefährlich sein, wie andere Fahrziele auch.
Also,immer schön konzentrieren und einen Fuß vor den anderen setzen,langsam kommt m auch ans Ziel! :D

LG xsilviax
 
Hallo Sollero13,
Du schreibst,dass ein Arzt nicht entscheiden darf,ob man bei der Einnahme von Opiade Auto fahren darf.
Ich nehme zur Zeit Palexia retard 150mg ein und in der Packungsbeilage steht folgendes:
Verkehrstüchtigkeit und das bedienen von Maschinen
Palexia retard kann Schläfrigkeit,Schwindel und verschwommenes Sehen verursachen,sowie Ihr Reaktionsvermögen beeinträchtigen.Dies kann insbesondere zu Beginn der Einnahme von Palexia der Fall sein,wenn ihr Arzt die Dosis ändert,Sie Alkohol trinken oder Beruhigungsmittel einnehmen.
FRAGEN SIE BITTE IHREN ARZT,OB SIE AUTOFAHREN DÜRFEN ODER NICHT
LG xsilviax
 
Hallo xsilviax,
Solero meint mit Sicherheit, dass dein Hausarzt dir nicht schriftliches in die Hand gibt womit er bescheinigt das du ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen kannst.
Es ist in einigen Beiträgen ja schon angesprochen worden, dass ein Schmerztherapeut dir in diesen Fall schon eher was schriftliches geben wird.
Aber eins sollte inner im Vordergrund stehen, wenn du keine bindene Aussage deines Arztes bekommst, bist du für dein Handeln selbst Verantwortlich. Deshalb solltes du deine eigene Einschätzung zu deiner Fahrtauglichkeit sehr krittisch betrachten.
Sollte etwas passieren ist es bei der Schuldfrage schwierig.

Hallo Solero,
wie Kai-Uwin schon richtig gestellt hat ist man im Sinne des Gesetzes bei Einnahme der meisten Schmerzmittel gerade nicht als abhängig ein zu ordnen.

LG Wolfgang
 
Guten Morgen bertel01,
Sicherlich ist jeder für sein eigenes Handeln zuständig.Ich würde mich auch niemals ohne ärztliches Attest hinters Steuer setzen.
Selbst wenn ich ein Attest habe,und spüre,dass ich mir unsicher bin,(ist ja nicht ein Tag wie der andere)würde ich mich nicht hinter das Steuer setzen!
Es passieren auf den Straßen schon genug Unfälle, durch Alkohol,Drogen usw.
Meistens trifft es auch noch Unschuldige,die durch so einen Leichtsinn schwer Verletzt werden,oder sogar ihr Leben lassen müssen.:mad:
Dies könnte ich mit meinem Gewissen auch nicht vereinbaren.
Auch werde ich den Rat meines Arztes befolgen,dass wenn er mir grünes Licht gibt,einen Reaktionstest beim TÜV zumachen.
Wenn nötig werde ich den Test mehrmals machen,egal was dieser kostet.
Ein Menschenleben kann man nicht ersetzen!
Ansonsten heißt es:wenn möglich laufen,laufen,laufen! :D
Einen schönen Tag noch
xsilviax
 
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