Grüß Dich, Sonni 1956!
01 Wann startet die Frist?
Die 3 Monate beginnen ab dem Tag, an dem die notwendigen Unterlagen bei der Versicherung sind. In Deinem Fall liegen sie vor. Das sieht man daran, dass überhaupt ein Gutachten in Auftrag gegeben worden ist.
02 Wo steht das?
In den Unfallversicherungsbedingungen (="AUB"), also das "Kleingedruckte".
In neueren Versicherungsbedingungen erkennt man daran, dass sie nach Ziffern geordnet sind. Bei denen steht es in Ziffer 9.
Die älteren Versicherungsbedingungen erkennt man an §"-Einteilung. Da steht es in § 7.
03
Ich reibe mir die Augen. So schwer kann die Invaliditätsbemessung doch gar nicht sein, wenn es um den Vorschuss geht. Denn dazu braucht man ja nur den Mindestschaden, also den Bodensatz, mit dem man fest rechnen muss. Wo ist denn da eigentlich das Problem?
04
Die Versicherer haben die Frist einzuhalten. Wenn sie es nicht zusammenbringen, einen Arzt zu finden, der ihnen so hilft, dass die Frist eingehalten ist, ist das ihr Problem. Du, da hört man die dollsten Sachen, z.B.: "Wir können doch den Professor nicht mahnen!". Eine kurze Rückfrage: "Uiiii-wo steht denn das im Gesetz? Wird ein Begutachtungsauftrag angenommen, entsteht ein Werkvertrag. Und der ist eben einzuhalten."
Dann sollte mit solchem Unfug Schluss sein.
05
AUFPASSEN: Mit dem, was folgt, können oft 5-stellige Summen bewegt werden.
(a) Wenn die Invalidität bemessen wird, dann hast Du ein Recht. Du kannst verlangen, dass höchstens 1 x pro Jahr, zuletzt zum Ende des dritten Unfalljahres die Invalidität neu bemessen wird. Das ist wichtig, wenn Knochen gebrochen sind, vor allem dann, wenn sie in der Nähe eines Gelenkes gebrochen sind. Und das gilt noch viel mehr, wenn das Gelenk getroffen wurde. Denn diese Verletzungen haben den Hang zur Verschlechterung (Posttraumatische Arthrose wg. Überlastung).
In älteren Versicherungsbedingungen steht: Dieses Recht erlischt, wenn Du nicht innerhalb eines Monates ab Leistungsabrechnung dir das Recht auf Neubemessung vorbehältst. Wenn also die Leistungsabrechnung da ist, bedanke Dich per Einschreiben höflich: Und schreibe: "Das Recht auf Neubemessung behalte ich mir vor".
(b)
zu den beliebtesten Gerüchten gehört der alte Irrtum, maßgeblich sei der Zustand am Ende des 3. Unfalljahres. Diese Behauptung ist falsch. Der BGH sagt es anders. Maßgeblich ist: Stand am Ende des 3. Unfalljahres UND ZUSÄTZLICH alle, mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Verschlechterungen.
Posttraumatische Arthrosen, die am Ende des 3. Unfalljahres "voll erblüht" sind bekommt man so mit rein.
(c)
"Mist! Da bräuchte ich einen eigenen Gutachter. Aber wer zahlt den? In den Versicherungsbedingungen steht dazu nichts. Also - bleib ich darauf sitzen?"
Antwort: "Oh Nein! Was im Kleingedruckten steht, das gibt Dir § 188 VVG. Der verweist auf § 85 Abs. 1 und 3 VVG. Und da steht sinngemäß: Diese Arztkosten muss der Versicherer erstatten".
ISLÄNDER
Hallo Isländer
Danke für deine Tipps,kann nur nicht mehr solange und häufig am PC sitzen.
ZU 1 Ich habe die Invalidität um den 10.10.2014 gestellt und dann kam von der UV das sie gerne bei der Schwere der Verletzungen ein Gutachten von der Klinik wo ich operiert wurde haben möchten.Das wurde dann von denen am 23.10. an gefordert.Nachdem ich 4 Wochen auf nen Termin wartete rief ich die UV an um zu erfahren wann es beantragt wurde und bekam die Antwort das es bereitz dasein müßte und ich jeden Tag damit rechnen kann.Ich rief dann mittlerweile Ende November in der Chirugischen ABTL. der Klinik an und mir wurde gesagt das die mit mir den Termin zum 5.12. vereinbaren.da war ich auch und der Arzt meinte das er in den Jahr das Schreiben nicht schafft da er noch 4 Gutachten in Arbeit hat und versprach mir Anfang des Neuen Jahres es zu tun.
Nun bekam ich die Tage nen Brief von der UV das die den Arzt gemahnt haben und sich sofort mit mir in Verbindung setzen wenn das Gutachten da ist und ich ne Kopie zur Stellungnahme erhalte.Das soll dann ja zügig gehen.
Mein Orthopäde der ja den Invaliditätsantrag ausfüllen sollte konnte nur Aussagen zu den jetzigen Zeitpunkt machen und übernimmt jetzt die Rötgenkontrollen.Auch mein Fuß sowie Narben werden untersucht und weil es schlecht heilt bekam ich Ultraschallbehandlungen.
Mein DA Chirug war einfach schrecklich nur Röntgen und Bilder an gesehen und trotz Krankentransport 2 Stunden bei Termin gewartet,da gehts schlimmer wie auf nen Ameisenhaufen zu.Bekam keine Tipps wegen Verhalten und keine Antworten zu meinen Medikamenten.Das habe ich dann über den HA laufen lassen der ja auch ,wie KG ,zu mir ins Haus kam.
Zu 2.Ich habe ne ganz neue UV mit Malteser Hilfsdienst und Krankenhaustagegeld ,was ohne Probleme nach OP und während der medizinischen Heilmaßnahme in der Reha gezahlt wurde. Außerdem noch eine one alles die zum Zeitpunkt 2 Jahre lief, mit gleicher Invaliditätssumme und 525 Progression.
Zu 3 Ich denke auch das die ohne Bemessung vom Gutachter anhand Tabellen schon selber draufkommen müßten das ich was zurück behalten werde schließlich habe ich denen die Verschreibungen in Kopie von der KG und Verschreibung des Rollstuhls auf 5 Jahre mit geschickt
ZU 4 Die können ja nun nichts dafür wenn es mit den Gutachten nicht so schnell geht denn die haben ja auch den Arzt an gemahnt.
Ich werde mich auf keinen Fall mit den Bescheid zufrieden geben und mich immer schön untersuchen lassen.
Beim messen der Beine gibt es nur 1 cm am Knöchel Unterschiedobwohl eigentlich das linke wegen des Knietep dicker sein sollte.Ich dachte das das verunfalltete dünner wegen Muskelabbau sein sollte weil ich ja kaum gehen kann und für 500 Meter ca ne 1/2 Stunde brauche und dann vor Schmerzen trotz Morphin nicht weiter kann und auch völlig schlapp bin .Selbst meine Rückenprobleme sind durch die Schonhaltung links viel schlimmer sodas ich eine Woche in der Schmerklinik war und neu ein gestellt wurde ,was meinen Schmerzarzt nicht passte.
Ich denke das ich mit meinen Orthopäden und HA gut versorgt bin und mein Schmerzarzt und die Psychologin tun ja auch ihr bestes um mich wieder auf die Beine zu bekommen.
Aber mit fast 59 ist das nicht so leicht grad mit Arthrosen in WS,Knie und Hände.Kann vor Schmerzen kaum stehen ,Hausarbeit muß ich Hilfe haben und letzt wollte ich nur Müll rausbringen und bin voll auf die Knie und Hände gestürzt.Gott sei Dank nichts Großes passiert.
Laufen ohne Rollator wird es sicherlich kaum noch geben ,was ich vor her noch erhoffte.
Will meine Familie mich zum größeren Ausflug mit nehmen bleib ich lieber Zuhause weil es mich streßt auf Hilfe an gewiesen zu sein weil das nur mit Rollstuhl möglich ist.
Ich will nur hoffen das die die Vorerkrankungen die nichts mit den Unfall zu tun haben nicht mit berücksichtigt werden und mir zuviel deshalb ab gezogen wird.
Beim Gutachten zählten ja haubtsächlich nur die Unfallverletzungen und es wurde nichts nach den vorheriger Verletzung des Sprunggelekes von vor 25 Jahren gefragt denn da hab ich Röntgenbilder wo keine Arthrose oder Beeinträchtigungen fest gestellt wurde.
Sollte später zum 3 Jahrestag nochmal ein Gutachten gefordert werden ist mir klar das die UV das übernimmt.
Leider ein Roman geworden aber ich habe Konzentrationsprobleme und kann mich schlecht und kurz schwer ausdrücken oder wiederhole viel.
Hoffe du hast ein Gutes Neues Jahr vor dir und hast nicht zuviel Sreß ,auch eine Gute Gesundheit möchte ich dir noch mit geben.
Danke für Deine Hilfen die immer sehr gut im Forum ankommen.
LG aus Hamburg wünscht SONJA