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Besuchte Verhandlungen vor dem eignen Gerichtstermin.

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Hallo Inlag

Was die Laienrichter angeht so kann ich deiner Beobachtung nur zustimmen und selbst der Richter macht sich bei einer Aktenmenge wie sie in meinem Fall vorliegt auch nicht die Mühe die komplett durchzulesen.

Somit steht dann z.B. in der Urteilsbegründung das ich nach dem Unfall nur ambulant behandelt wurde obwohl ich fünf Tage stationär im Krankenhaus war.

Aber wieso auch Akten lesen wenn das Urteil eh schon fest steht!

Grüssle
 
Tja,

da habe ich jetzt doch eine andere Erfahrung gemacht.

In meinem Fall wurde mir von den Anwälten verklickert, daß der Richter nur die erste und die letzte Seite von Schreiben lesen.

Weit gefehlt, in den Verhandlungen wußten die Richter sehr genau Bescheid über die Gutachter-Bemerkungen, die ungünstig für mich waren. (in unbeobachtetem Zustand flüssiger Gang ohne Unsicherheiten, wobei meine Klagen sich auf Anlaufschwierigkeiten nach Sitzen bezogen)

Also laßt uns auf die Mißstände aufmerksam machen, gehen wir als Prozeßbeobachter zu Gericht, unterstützen durch unsere Anwesenheit die Kläger und verunsichern durch unsere Präsenz den Filz !

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Ich bin dabei!

Tja

Genau diesen Vorschlag hab ich ja schon mal hier gemacht dass wir bei den Verhandlungen geballt auftreten müssen.

Am besten noch mit einheitlichen Shirt und ich denke spätestens dann wird auch der ein oder Andere Medienvertreter sich mehr für die Art und Weise interessieren wie hier in diesem Land Sozialprozesse ablaufen.

Bei all den Sitzungen wo ich als Beobachter war gab es keine weiteren Zuschauer und der Richter konnte ohne Skrupel sein Urteil sprächen.
 
hallo, micha
da nun mein termin feststeht, denke ich, dass dieses urteil auch schon feststeht.
mein persönliches erscheinen wurde nicht angeordnet.
mich beschleicht bei meinem anwalt das gefühl, dass er auf der gegenseite steht (spagat).
was nützen mir da meine erkenntnisse, meine argumente, wenn ich mich auf meinen anwalt nicht verlassen kann?

was könnte ich tun, um mich durchzusetzen?
werde ja schliesslich anwaltlich vertreten.
mfg
pussi
 
Hallo*,

ich denke, irgendwann werde ich auch vorm SG stehen.

Wenn ich dieses alles so lese interpretiere ich den Verhandlungsablauf wie folgt:
1. Kläger wird so gut wie nicht eingeladen
2. dafür ist ja sein RA da
3. die Akte wird mal vom Richter & Laienrichtern überflogen im stillen Kämmerchen und das Urteil ist primär gefällt.
4. Dauer unter 60 Minuten.

Was ich nicht verstehe, oder nicht aus den Beiträgen erlesen kann, wo hat der Kläger neben seinem RA die Möglichkeit sich zu äußern? Wann nimmt die Beklagte Stellung? Alles nach Aktenlage, kein Dialog?
Wie, wann und wo wird dem Kläger ermöglicht, auf Widersprüche in Gutachten usw. hinzuweisen?

Bin ich etwas gehirnlahm in meinem Verständnis?

Kasandra
 
Hallo allerseits :)

zu meinen Verhandlungen bin ich nur ein einziges Mal "ausgeladen" worden. Da ich im Vorfeld angemessene (für das Gericht zu hohe) Fahrt- und Unterkunftskosten angemeldet habe.

In NRW wird sehr gerne auf die Öffentlichkeit verzichtet, da werden Erörterungstermine anberaumt.

In der Verhandlung wird eine Zusammenfassung "vorgelesen" also 6 Jahre Prozeßzeit werden in 20 Minuten erklärt. Es soll wohl üblich sein, daß die ehrenamtlichen Schöffen nur anhand dieser Zusammenfassung im Bilde sein sollen.

Nein, überflogen wird die Akte nicht, es werden ganz klar nach nicht stimmigen oder ablehnenden Gründen gesucht.

Tja, wie hat der Kläger die Möglichkeit sich zu äußern: kommt auch auf den Rechtsanwalt an, eine Vorgehensweise ist: Ja, fliedertiger erzählen sie mal ... und fliedertiger war baff, weil darauf war es nicht vorbereitet ...

Auf die Widersprüche im Gutachten machst Du im Vorfeld aufmerksam: schriftlich

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Kasandra,

ich kann nur von meinen Erfahrungen aus Deine Fragen beantworten indem ich über das berichte, was ich als Zuschauer und in meiner eigenen Verhandlung erlebt hatte.

In fast allen Fällen war der Kläger mit seinem Anwalt bei der Verhandlung anwesend. Ich glaube auch, dass der Kläger ein Recht darauf hat, bei seiner Verhandlung anwesend zu sein. Wenn nicht, bitte ich um Berichtigung.

Erfahrungsgemäß unterhält sich der Richter vorrangig mit dem RA. Er vertritt schließlich den Kläger. Selbst kann man sich nur äußern, wenn man vom Richter aufgefordert wird. Das ist schlimm wenn man mitkriegt, dass der eigene Anwalt oder der Richter Stuss erzählt und man nicht sofort berichtigen kann. Ich konnte mich mehrmals nicht beherrschen und wurde dann vom Richter entsprechend belehrt bzw. zurechtgewiesen. Außerdem war die Verhandlungsführunng durch den Richter von einer Arroganz geprägt, die sogar meine Anwältin beeinflußte. Im Gegensatz dazu unterhielt er sich mit dem Vertreter der Beklagten, der zugleich vorher mein SB war ganz locker und das ließ mich so einige Schlüsse ziehen. Siehe Ariel: „Konstante Prozesspartei“

Was die Akte betrifft, wußte in meinem Falle der Richter über den Inhalt gut Bescheid, das heißt, er hat sich anscheinend schon ausgiebig damit befasst. Begriffen hatte er allerdings nicht viel! Die Laienrichter kriegen die Akte vorher nicht zu sehen. Sie sollen sich ihre Meinung anhand der Verhandlung bilden. Und spätestens bei der Beratung sagt ihnen der Richter, welche Meinung sie zu dem Fall haben sollen.

Was die Verhandlungsdauer betrifft, bin ich nicht der Meinung, dass sie grundsätzlich zeitlich begrenzt ist. Der Richter legt nach Aktenstudium eine Verhandlungsdauer fest. Manchmal erlebte ich eine wesentlich kürzere Verhandlung, aber auch erhebliche Überziehungen. Beispielsweise begann meine Verhandlung mit 40-minütiger Verspätung und dauerte statt der angesetzten 1 Stunde fast 2 Stunden, bevor sie aus Zeitgründen abgebrochen wurde.

Ich möchte allerdings noch ergänzen, dass dies Alles die 1. Instanz, also das SG betrifft. Beim Berufungsverfahren wird man sicher etwas korrekter arbeiten müssen, um sich vom BSG keinen Rüffel verpassen lassen zu müssen.

Grüße von
IngLag
 
hallo, kasandra

nachdem mein anwalt neben mir wie ein "häschen in der grube" sass, und den mund nicht aufbekam,ergriff ich dass wort.
ergebnis: das, was ich ich gefragt und gesagt hatte, ist nirgendwo wieder zufinden weder in der Niederschrift noch im protokoll.
im nevarda verschwunden. manipualtion?

nochmals @ alle die frage:
wielange muss eine bandaufzeichnung aufgehoben werden!

mfg
pussi
 
Hallo Micha,

ja ich habe mir mal beim Landgericht einen Medizinrechtsprozeß (Kunstfehler) angesehen.

Der Prozeß ging gegen Uniklinik Ludwigshafen/Rhein, Bremserstraße wegen verpfuschte Gastroskopie. Der traurige Moment als der Patient berichtet als der pfuschende Arzt dann rief:"Ach Du scheiße, das jetzt auch noch"!

Wollte mal die Fragen kennenlernen die einem der Richter so stellt, sind in etwas die gleichen die man von der Krankenkasse zugendet bekommt "Möglichkeiten bei einem Behandlungsfehler".

Ich würde den Betroffenen auch vorher schon raten einen Prozeß der öffentlich ist zu besuchen, da bekommt man schon in etwa die Ruhe und weiß was auf jemanden zu kommt!



gruß

Hollis
 
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