Hallo liebe Foris,
ich hatte Ende März Strafanzeige gegen meinen Gutachter gestellt, da er nachweislich ca.90 der Untersuchungsergebnisse frei erfunden hat und dann auch noch die überall abrufbare Einteilung von HWS Distorsionen nicht kennen wollte. Alle ihm von mir übergeben Untersuchungsergebnisse, Beschwerdetagebuch etc, wurde weder erwähnt noch fanden sie sonst irgendwie Eingang in das Gutachten.
Nun kam heute wie erwartete die Einstellung des Verfahrens. Der Verteidiger des Arztes (immer hin er konnte wohl die Vorwürfe so einfach dann doch nicht aus der Welt schaffen)hätte ja bestätigt, dass es sich um einen erfahrene Gutachter handele und das reicht dann zur Einstellung. Zu den Vorwürfen wird keinerlei Stellung genommen von Seiten des Staatsanwaltes.
Telefonisch teilte der super arrogante Staatsanwalt mit, das auch der Vorsatz nicht feststellbar wäre.
Hallo, ca.90 % der Ergebnisse frei erfunden, Grundwissen verdreht oder verschwiegen, das ist kein Vorsatz? Was denn dann?
Werde nun Beschwerde einlegen, da auch inzwischen ein neuer kompletter Behandlungsbericht meines Hausarztes vorliegt.
Über Anregungen, was man in diese Beschwerde noch so alles einfließen lassen kann, insbesondere zum Nachweis des Vorsatzes würde ich mich freuen.
LG
astoria
ich hatte Ende März Strafanzeige gegen meinen Gutachter gestellt, da er nachweislich ca.90 der Untersuchungsergebnisse frei erfunden hat und dann auch noch die überall abrufbare Einteilung von HWS Distorsionen nicht kennen wollte. Alle ihm von mir übergeben Untersuchungsergebnisse, Beschwerdetagebuch etc, wurde weder erwähnt noch fanden sie sonst irgendwie Eingang in das Gutachten.
Nun kam heute wie erwartete die Einstellung des Verfahrens. Der Verteidiger des Arztes (immer hin er konnte wohl die Vorwürfe so einfach dann doch nicht aus der Welt schaffen)hätte ja bestätigt, dass es sich um einen erfahrene Gutachter handele und das reicht dann zur Einstellung. Zu den Vorwürfen wird keinerlei Stellung genommen von Seiten des Staatsanwaltes.
Telefonisch teilte der super arrogante Staatsanwalt mit, das auch der Vorsatz nicht feststellbar wäre.
Hallo, ca.90 % der Ergebnisse frei erfunden, Grundwissen verdreht oder verschwiegen, das ist kein Vorsatz? Was denn dann?
Werde nun Beschwerde einlegen, da auch inzwischen ein neuer kompletter Behandlungsbericht meines Hausarztes vorliegt.
Über Anregungen, was man in diese Beschwerde noch so alles einfließen lassen kann, insbesondere zum Nachweis des Vorsatzes würde ich mich freuen.
LG
astoria