D
Deleted member 40178
Guest
Ich ibn in der Pflege tätig und habe leider mit extremen Hautproblemen zu kämpfen. Bin bei einem Hautarzt in Behandlung, ein Verfahren zur Feststellung einer Berufskrankheit läuft bereits.
Da das Verfahren nicht innerhalt von 2 Wochen geklärt und abgeschlossen werden konnte/kann, wurde der Sachverhalt laut Paragraph X (ist mir entfallen) auch der zuständigen agentur für Arbeit übertragen.
Dort war ich auch schon vorstellig und auch beim medizinischen Dienst. dieser bestätigt ebenso wie mein behandelnder Arzt, dass eine Aufgabe des Jobs auf Dauer unumgänglich ist.
Laut ARGE wird mir die Umschulung bewilligt, wir haben mögiche Berufe besprochen und Anbieter dafür herausgesucht und bereits kontaktiert um die Formalitäten zu klären.
Ich bin immer mal wieder AU aufgrund er Erkrankung, jedoch nicht dauerhaft, war also auch noch nicht im Krankengeld.
Der SB der ARGE sagte auch nebenbei, es gäbe keine Leistungskürzung wenn ich jetzt schon kündigen würde (also vor Beginn der Umschulung).
Allerdings möchte ich zuerst, dass dort alles in trockenen Tüchern ist.
Was ich mich allerdings Frage:
Man hat ja 12 Monate Anspruch auf ALG1, welche bei einer Umschulung nur 0,5 Tage pro Tag Umschulung entsprechen, die 24 Monate wären dann gedeckt + 30 Tage Anspruch.
Wenn ich jetzt aber sagen wir mal 6-7 Monate vorher schon ins ALG1 falle, wird dieser Anspruch dann zum Ende der Umschulung "abgezogen"? Ist das korrekt?
Wie machen das Andere hier?
LG
Da das Verfahren nicht innerhalt von 2 Wochen geklärt und abgeschlossen werden konnte/kann, wurde der Sachverhalt laut Paragraph X (ist mir entfallen) auch der zuständigen agentur für Arbeit übertragen.
Dort war ich auch schon vorstellig und auch beim medizinischen Dienst. dieser bestätigt ebenso wie mein behandelnder Arzt, dass eine Aufgabe des Jobs auf Dauer unumgänglich ist.
Laut ARGE wird mir die Umschulung bewilligt, wir haben mögiche Berufe besprochen und Anbieter dafür herausgesucht und bereits kontaktiert um die Formalitäten zu klären.
Ich bin immer mal wieder AU aufgrund er Erkrankung, jedoch nicht dauerhaft, war also auch noch nicht im Krankengeld.
Der SB der ARGE sagte auch nebenbei, es gäbe keine Leistungskürzung wenn ich jetzt schon kündigen würde (also vor Beginn der Umschulung).
Allerdings möchte ich zuerst, dass dort alles in trockenen Tüchern ist.
Was ich mich allerdings Frage:
Man hat ja 12 Monate Anspruch auf ALG1, welche bei einer Umschulung nur 0,5 Tage pro Tag Umschulung entsprechen, die 24 Monate wären dann gedeckt + 30 Tage Anspruch.
Wenn ich jetzt aber sagen wir mal 6-7 Monate vorher schon ins ALG1 falle, wird dieser Anspruch dann zum Ende der Umschulung "abgezogen"? Ist das korrekt?
Wie machen das Andere hier?
LG