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Abfindung, ist das sinnvoll

moin
ich hatte mich vor ca. 10 Jahren auch mal abfinden lassen.
Bin heute froh das so gemacht zu haben, denn was man hat das hat man.
Ehrlich gesagt sind es sowieso schon schwere und unsichere Zeiten.
Für mich war es zu dem Zeitpunkt die goldrichtige Lösung und ich konnte sehr von dem Geld profitieren bis heute sogar. (Gesundheitlich)
Ich habe keinen Schriftsatz der Versicherung.
Mein Anwalt hat mit der Versicherung in einem Termin ohne mich verhandelt, leider nicht ganz in meinem Sinne. Der Termin war sehr sehr kurzfristig angesetzt, auf Wunsch der Versicherung ohne mich. Nun will mein Anwalt noch einmal mit der Versicherung telefonieren.
ah, das liest sich ja doch eher negativ, so subjektiv nur von außen betrachtet.
Bei mir lief es so ab;

Ich traf mich mit meinem RA vorab und wir diskutierten haarklein alles durch, von materialen u. immater. Schaden, eventuellen Finten der Vers. usw.
DANN erst trafen wir uns ALLE zusammen und saßen an einem Tisch bei meinem Anwalt.
Dort wurden dann die Rahmenbindungen und alle Eventualitäten abgeklärt.
(es ging bei mir übrigens um exakt die gleiche Summe wie die bei Dir geforderte) :)
Jeder sollte ein gutes Verhältnis bzw. vollen Vertrauen zu seinem Anwalt haben.
Ich muß dazu sagen, dass ich mit den Jahren viele Anwälte verschlissen habe und dann erst einen guten gefunden habe. Das ist ganz wichtig, dass der sich auch wirklich sozial engagieren will und nicht nur an SEINEN Porsche denkt (sinnbildlich)

Fernmündlich Dinge ohne Mandanten mit der Versicherung abzuklären mit wenig Infos ist ein NoGo in meinen Augen.
Ich will keinen Termin mehr ohne mich zulassen.
Gute Entscheidung!

LG Lara
 
Guten Abend,
danke Euch für die Beiträge,
auf die letzten Beiträge von H-D-Eichner, Rekobär, Drahtesel und Lara bin ich noch gar nicht eingegangen,
und schon habe ich weitere Fragen:
die Versicherung bot in einem weiteren Telefonat mit dem Anwalt an, dass in die Abfindung ein immaterieller Vorbehalt kommt, sowie ein weiterer Betrag noch deutlich unter 20.000 und ließ anfragen an, welchen Betrag ich mir denn vorstellen würde.
Was meint ihr dazu?
VG Karen
 
hallo Karen,

sicher merkst du, dass hier "gepokert" wird. aber deine überlegung sollte anders ansetzen; nicht an möglichem vorbehalt immaterieller, sondern materieller schäden. diese sind im zweifel wichtiger. abhängig würde ich es von den verletzungen - deine auflistung "einen schweren unverschuldeten Unfall mit komplizierter Fraktur eines Wirbelkörpers, die operativ stabilisiert wurde. In der Folge habe ich eine PTBS" - machen, da hier spätere folgen naheliegender sind.
zudem ist selbst bei einer belegten verschlimmerung ein immaterieller schaden für die gegenseite vermutlich wesentlich einfacher abzubügeln. erstens muss er erst mal nachgewiesen sein, dann auch in einem wesentlichen ausmass - und eine nachzuzahlende summe lässt sich nochmal einfacher drücken (wenn denn das vorhergehende überhaupt durchzubringen ist).

es ist ein schattenspiel, das mit blendungen lockt. mach doch den versuch, statt des immateriellen lediglich den materiellen vorbehalt zu bekommen. dann wirst du sehen, wie hier die "denke" ist.


gruss

Sekundant
 
Hallo Kaaren,

zu der Frage ,ob die "unter 20000 EUR" angemessen sind,müsste man wissen, WIE GENAU Dein Verletzungsbild aussieht. Also genaue Beschreibung der ärztlichen wissenschaftlichen Diagnose mit Hinweis auf mögliche Dauerschäden in MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) . Sonst kann man aus der Ferne nichts sagen. Wie genau soll der Vorbehalt formuliert sein? Wird auf die Einrede der Verjährung verzichtet, und wirst Du so gestellt als habest Du ein rechtskräftig erworbenes Feststellungsurteil mit 3o jähriger Verjährung? Dann wärst Du umfassend geschützt !!!!!
Mein Tipp: Dein Anwalt soll die Gesellschaft auffordern ein schriftlich formuliertest Angebot zu unterbreiten. Dann kannst Du und Dein Anwalt in Ruhe darüber beraten, ob es sinnvoll ist, das anzunehmen.
Aber: Was ist denn eigentlich mit der noch ausstehenden Op, über die Du berichtet hast? Hat die stattgefunden? Mit welchem Ergebnis? Steht die noch aus, würde ich NICHT über eine Abfindung nachdenken. Was ist, wenn die Op schiefgeht? Hier ist nach wie vor größte Vorsicht angesagt.

Viele Grüße

Dieter
 
Hallo Sekundant und Dieter, danke für die Antworten.
*Jetzt wurde ja nur der immaterielle Vorbehalt angeboten. Ich verstehe die Feinheiten, die Unterschiede und die Konsequenzen immer noch nicht.
*Wegen eines CRPS muss man mit Narkosen und einer Operation derzeit zurückhaltend sein, so dass die Operation verschoben werden muss und diese auf jeden Fall nicht Anfang oder Mitte 2018 durchgeführt werden kann. Sie steht also noch aus und der Zeitpunkt ist offen.
Heute bin ich bei der Arbeit gestürzt, habe ziemliche Rückenschmerzen...., ich hoffe morgen geht es mir wieder besser.
VG Karen
 
hallo,

gerade das sehe ich nicht
Dann wärst Du umfassend geschützt !!!!!
es steht ja auch ein umfassendes schriftliches angebot aus, wenn nur eine telefonische erklärung gegeben wurde, die ausdrücklich nur zu

verleiten soll. damit wären schon die wesentlichen teile ausgeschlossen, auch ein verjährungsverzicht. und wenn materielle schäden schon ausgeschlossen sind und einer klärung nicht mehr zugänglich, wie sollte es dann mit immateriellen schäden und deren ausmass bestellt sein?

die fragen von #Hans-Dieter Eichner wären als grundlage einer evtl einigung zu nehmen und mit dem RA zu klären. er kann/muss dann auch mögliche bleibende schädigungen berücksichtigen.

@karen
ich sehe deinen zwischenzeitlich "gelandeten" beitrag. zur bedeutung solltest du unbedingt deinen RA fragen. nur soviel:

immaterieller schaden ist idR schmerzensgeld, materielle schäden sind sach- und personenschäden, also im wesentlichen hier deine verletzungen und für dich hier wichtig(!) spätfolgen und -schädigungen.
letztere wären also mit dem "angebot" für künftige ansprüche ausgeschlossen. damit aber auch der damit verbundene immaterielle schaden in form eines weiteren schmerzensgeldes. der vorbehalt der "immaterielle schäden" infolge verschlechterung oder neu hinzugetretener schädigungen (zb folgeunfall) würde damit ebenso nur schwerlich durchsetzbar sein.

gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

gerade das sehe ich nicht

es steht ja auch ein umfassendes schriftliches angebot aus, wenn nur eine telefonische erklärung gegeben wurde, die ausdrücklich nur zu


verleiten soll. damit wären schon die wesentlichen teile ausgeschlossen, auch ein verjährungsverzicht. und wenn materielle schäden schon ausgeschlossen sind und einer klärung nicht mehr zugänglich, wie sollte es dann mit immateriellen schäden und deren ausmass bestellt sein?

die fragen von #Hans-Dieter Eichner wären als grundlage einer evtl einigung zu nehmen und mit dem RA zu klären. er kann/muss dann auch mögliche bleibende schädigungen berücksichtigen.

@karen
ich sehe deinen zwischenzeitlich "gelandeten" beitrag. zur bedeutung solltest du unbedingt deinen RA fragen. nur soviel:

immaterieller schaden ist idR schmerzensgeld, materielle schäden sind sach- und personenschäden, also im wesentlichen hier deine verletzungen und für dich hier wichtig(!) spätfolgen und -schädigungen.
letztere wären also mit dem "angebot" für künftige ansprüche ausgeschlossen. damit aber auch der damit verbundene immaterielle schaden in form eines weiteren schmerzensgeldes. der vorbehalt der "immaterielle schäden" infolge verschlechterung oder neu hinzugetretener schädigungen (zb folgeunfall) würde damit ebenso nur schwerlich durchsetzbar sein.

gruss

Sekundant
....gerade das sehe ich nicht ?

Hallo Sekundant,

was siehst Du nicht? Selbstverständlich ist sie umfassend mit einem Feststellungsurteil und dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung geschützt . Mehr geht doch nicht.

Viele Grüße

Dieter
 
hallo Dieter,

ich habe etwas missverständlich geschrieben. ich sehe die sache deswegen nicht so, weil offenbar eben die von dir benannten umstände nicht gegeben sind. du hast ja beschieben, worauf es inhaltlich ankommt. ich sehe nur nicht, dass dies auch so gedacht sein soll, wenn das angebot lautet, "dass in die Abfindung ein immaterieller Vorbehalt kommt". wir sind hier also nicht gegensätzlicher meinung, sondern gehen lediglich von unterschiedlichen inhalten aus.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

meine Ausführungen sind natürlich nur im gesamten, von mir beschriebenen Kontext zu sehen. Würde Karen so gestellt, als habe sie ein rechtskräftiges Feststellungsurteil erworben , wäre sie umfassend geschützt. Darauf sollte der Anwalt hinarbeiten.

Dennoch nichts für ungut und Grüße von mir.

Dieter
 
Hallo Ihr,
Ich hatte 2013 einen schweren unverschuldeten Unfall mit komplizierter Fraktur eines Wirbelkörpers, die operativ stabilisiert wurde. In der Folge habe ich eine PTBS. Ich brauche viele Erholungsphasen, bin nicht mehr belastbar, kann einiges nicht mehr.
Aktuell hatte ich mir zusätzlich den Arm gebrochen, als ich einen Sturz abfangen wollte, und habe in der Folge ein CRPS, welches häufiger bei PTBS auftritt. https://www.aerztezeitung.de/medizi...en/article/927615/ptsd-risikofaktor-crps.html
Ich brauche viele Erholungsphasen, bin nicht mehr belastbar, kann einiges nicht mehr. Mehr als eine Teilzeitarbeit könnte ich gar nicht mehr stemmen.
Ich bin juristischer Laie und verstehe nur 2/3 von dem, was ihr schreibt.
Was soll ich denn nun dem Anwalt schreiben? 50.000 mit all den genannten Vorbehalten fände ich akzeptabel.
VG Karen

ich wollte ergänzen: habe oft Schmerzen und die PTBS typischen Symptome
VG Karen
 
hallo Karen,

ich schrieb ja bereits meine bedenken geschrieben und der eindruck des "pockerns" ist dem des "über-den-tisch-ziehen" gewichen, wenn man deine anmerkung zugrunde legt, dass a) die versicherung dich bei der verhandlung ausschliessen wolle und b) der anwalt darauf eingeht, dich nicht annähernd ausreichend informiert und aufklärt und dann noch kurzfrisit termine setzt (aus betroffenersicht nicht ohne hintergrund!).

du sagst selbst, dass angesichts der beschreibung deiner schädigungen überhaupt nicht abzusehen ist, wie ein möglicher verlauf oder endstand aussehen könnte. worauf soll nun aber eine geldmässige bezifferung einer annähernd gerechten abfindung beruhen? ein solcher vergleich ist aus meiner sicht für den anwalt gar nicht ins auge zu fassen und zu begründen! er würde dir jede möglichkeit nehmen, erkennbare oder mögliche folgeschädigungen und/oder verschlimmerungen nachzuverhandeln.
natürlich musst du selbst anhand deiner verletzungen und absehbaren folgen (ärztliche feststellungen, befunde etc., wenn ihnen vertraut werden kann) abschätzen, ob und vor allem wann ein endzustand eintritt. aber offenbar ist das derzeit noch lange nicht der fall. auf diese tatsache sollte die weitere verhandlung ablaufen; d.h. schadensersatz erfolgt durch die versicherung weiterhin, bis eine zukünftig zu erwartende endsituation eintritt. dann kann auch über eine abfindung gesprochen werden.

denke daran, dass eine abfindung nicht nur das schmerzensgeld umfasst, sondern auch weitere aufkommende folgeschäden oder noch nicht erkannte Schädigungen und deren verschlechterungen. eine weitere frage wäre ggf auch, ob nicht aufgrund deiner beschreibung eine schmerzensgeldrente im raum stehen könnte. alles in allem wären da 50.000 € schnell verbrannt. rechne nur mal einen monatlichen fehlbetrag durch arbeitsunfähigkeit oder -einschränkung von 500 €, dann ist hier nach etwa 8 jahren ende der fahnenstange. vergiss also nicht, anhand der zahlen auch umzusetzen und eine überschlagskalkulation anzustellen. die hilft bei (ungewohnten) zahlungsbeträgen oft für deutlichkeit.


gruss

Sekundant
 
Hallo Kaaren,

ich schließe mich Sekundant an, dass die Abfindung in deinem Fall bedeutet, du wirst über den Tisch gezogen. Bei einem Unfall, der 4 Jahre zurückliegt, in denen dir vermutlich Einiges an Verdienst entgangen ist und du unter Schmerzen gelitten hast, kann eine Abfindung in Höhe von 50.000,-- € als Kombination aus Schmerzensgeld und allen weiteren materiellen Verlusten (Verdienstentgang, Haushaltsführungsschaden, Mehrbedarf...) nicht wirklich zufriedenstellend sein. Von den 50.000,-- geht bei einem Vergleich/einer Abfindung dann auch noch ein Teil an deinen RA (mir fällt gerade der Name dafür nicht ein). Außer ihr vereinbart, dass das die gegnerische Versicherung übernimmt.

Ich würde wohl unter diesen bedingungen einem Vergleich nicht zustimmen und außerdem auch über einen Anwaltswechsel nachdenken. Für mich liest es sich so, als würde dein RA eher die Interessen der gegnerischen Versicherung vertreten oder überfordert sein.

VG Drahtesel
 
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