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Zwei PUV. Ein Querschnitt.

Wie hoch ist Ihre Versicherungssumme bei 100% Invalidität?


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Zipfelbob

Neues Mitglied
Hallo in die Runde.

Mein Name ist Gerd und bin 38 Jahre jung. An Neujahr diesen Jahres bin ich mit einem Schlitten so unglücklich auf den Hintern aufgekommen, dass ein Brustwirbel gebrochen ist und darauf meine Beine nicht mehr gespürt habe. Für die Fachleute unter Euch:
Inkompl. Paraplegie sub Th12 mit Blasen/Mastdarmlähmung nach Berstungsbruch 12 BWK.
Therapie: Re-Spondylodese BWK 11 bis L1

Nach 5 Monaten und 3 OP´s kann ich nun glücklicherweise wieder mit Orthesen stehen, bin sensibler an den Beinen geworden und kann mit Krücken sogar etwas gehen. Das Querschnittszentrum hat gute Arbeit geleistet und hatte Glück im Unglück - wenn man das sagen kann. Trotz der Fortschritte bin ich auf den Rolli angewiesen.

Ich habe 2 PUV. Die kleinere Versicherung hat mein Arbeitgeber auf mich abgeschlossen. Diese will den Invaliditätsgrad entweder durch die bereits vorliegenden Atteste feststellen oder evtl mich zu einem Arzt schicken. Die größere hat einen Vorschuß aufgrund einer Schwerverletztenklausel geleistet und einen weitereren Vorschuß von ca 5% der Versicherungssumme. Diese möchte den Grad der Verletzung erst Ende 2017 feststellen lassen. Grund sei der hauseigene Gutachter, der der Meinung sei, daß erst dann die Schwere der Verletzung endgültig bemessen werden kann. Es sei "schwierig, eine Prognose über den Mindestinvaliditätsgrad abzugeben."
Ein schlechter Witz, wie ich finde. Genügt ein Rollstuhlfahrer nicht mit vollständig gelähmten Fußheber der sich seit dem Unfall nicht mehr selbstständig seine Blase entleeren konnte für eine solche Beurteilung?
Mein Anwalt hält das Gutachten dieses "Medizinischen Instituts" als unangemessen und bemängelt, daß ein beteiligter Arzt Proktologe u.a. sei.

Eine Unfallversicherung die erst nach 3 Jahren den Invaliditätsgrad endgültig feststellen lassen will, ist für mich als Querschnittgelähmten eine Lachnummer. Die bisherigen Minivorschüsse die dringend für Umbauten benötigt werden, ebenso.

Die kleinere Versicherung will mich wie bereits erläutert separat zum Gutachter schicken um früher zu leisten als es die größere es vor hat. Grundsätzlich prima. CT, Röntgen, Urologische Untersuchungen usw sind jedoch belastend. Soll ich wegen des früheren Zahlungstermines der kleineren Versicherung diese Untersuchungen mehrmals durchführen lassen?Oder darauf bestehen, daß sich die beiden Versicherungen auf dasselbe Gutachten beziehen?

Frohe Weihnachten wünscht Euch,

Gerd
 
Hallo Gerd,

willkommen hier im Forum.
Ich denke das das mit den 3 Jahren so stimmen könnte, aber das könntest Du ja Deinen Versicherungsunterlagen entnehmen.
Ich hatte selbst einen Schadensfall ( Katzenbiss ) und wurde bisher einmal begutachtet und jetzt mit Ablauf der 3 Jahre nochmal.
Mir wurde gesagt, wenn eine Verbesserung einträte müsse ich die Differenz zurückzahlen ( wären in der ganzen Summe 200 € gewesen).
Ein Endzustand wäre zwar durch die Versteifung erreicht, aber grundsätzlich ist der Endzustand erst nach 3 Jahren zu beurteilen.
Vll lässt Du Dich von einem Fachanwalt für Vertragsrecht oder Versicherungsrecht beraten. Alles Gute..

MfG Sollero
 
Hallo Gerd,

was Sollero schreibt stimmt zum Teil.

Eine entgültige Bewertung wird, wenn eine Erstfeststellung vorgenommen wurde, zum Ende der 3-Jahres Frist vorgenommen.

Bei Dir wurde aber noch keine Erstfeststellung vorgenommen. Somit kann sich die Gesellschaft auch keine Neubemessung vorbehalten da es rechtlich, wie der Name sagt, eine Folgebegutachtung wäre.

Nun mache Dir die untersschiedlichen Handlungsweisen der zwei PUV zur Nutze.
Die eine die Dir die Begutachtung jetzt vorgeschlagen hat lasse das auch machen. Davon setzt Du die andere erst in Kenntnis, wenn Du das Ergebnis vorliegen hast und pfefferst denen dann das Ergebnis der Begutachtung hin (mit Fristsetzung).
Wenn das kein Ergebnis bringt, dann einen Fachanwalt einschalten.

Wenn sich eine Gesellschaft eine weitere Begutachtung zum Ende der 3-Jahres Frist vorbehält und diese einfordert kommst Du nicht drum herum Dich nochmals vorstellen zu müssen.
 
Ein Update nach einem Jahr

Hallo in die Runde !

Nach nun mittlerweile einem Jahr hat sich nichts getan.

Das erste "Gutachten" der Versicherung weist keinen Invaliditätsgrad aus, da die Heilung noch nicht abgeschlossen sei. Nun frage ich mich, ob ich selbst ein Gutachten (sog. Folgegutachten) in Auftrag geben darf, welches endlich Invaliditätsgrade angibt.
Leider wird das Gutachten welches die andere PUV in Auftrag gegeben wird, nicht von der PUV von der hier die Rede ist, anerkannt. Diese weist einen Grad von 9/10 bis 10/10 beider Beine aus. Daher 126% laut Gliedertaxe. Gedeckelt sind das bekanntlich 100%. Ein Vorschuss sei lt diesem Gutachten von 50% der Beine möglich (also 63%). Die Heilung sei innerhalb 2 Jahren möglich nach diesem Gutachten.


- Kann sich das besagte Gutachten mit dieser Kernaussage, dass die Heilung noch nicht abgeschlossen sei, nun juristisch "Erstgutachten" nennen?
- Kann ich nun ein "Folgegutachten" in Auftrag zu geben?
- Welchen Zweck erfüllen Erstgutachten und Folgegutachten, wenn die Versicherung nur nach dem Schlussgutachten reguliert?
- Zu welchem Zeitpunkt an, muss die Versicherung ggf. Zinsen zahlen?

Wer sich in meinen Vertrag einlesen möchte:
http://www.janitos.de/media/dokumente/pdfs/210771.pdf


Grüße,

Gerd
 
Hallo Gerd,
wenn du das Geld hast, kann ein privates Gutachten nicht schaden.
Es ist dann genau so ein Partei-Gutachten, wie das der PUV.
Aber du hast etwas in der Hand und kannst besser verhandeln.

Da die "große" PUV noch keine Invalidität genannt hat (in %) hätte ich etwas Angst, dass die Invalidität innerhalb der Frist nicht anerkannt ist.

Ich würde an deiner Stelle jetzt schon einen RA einschalten wenn du eine RSV hast? Sonst kann das schon sehr teuer werden.
 
Hallo Zipfelbob,

ich musste vor 6 Monaten ein kleines Gutachten meiner Schulter vorfinanzieren, sprich 2000 €.

Da deine Puv das Gutachten der Gegenseite ja bereits nicht anerkennt, wird es dir mit deinem Gutachten genau so gehen!

Ich würde an deiner stelle in gängige Erstberatung bei einem RA investieren (190€ plus Mwst).

MfG


GSXR
 
Hallo,
wenn die Versicherung das erste Gutachten in Auftrag gegeben hat, dann haben erst einmal ein Ergebnis vorliegen. Ich würde unbedingt auf alle Fristen achten, dies bei beiden PUV´en. Soll doch zum jetzigen Zeitpunkt die zweite PUV auch ein Gutachten erstellen lassen.
Dann hast Du schon mal eine zweite Einschätzung. Dann teilst Du beiden Versicherungen mit, dass Du entsprechend:
9.4. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen

Dieses solltest Du gut vorbereiten.
Dein Vertrag ist eigentlich nur für die Versicherung günstig. Du hast bereits jetzt einen Anspruch auf Zahlungen aus dem Vertrag. Bist Du darauf angewiesen? Eventuell mußt Du bereits jetzt gerichtlich vorgehen...


Gruß von der Seenixe
 
Folgegutachten

Ein Anwalt hat sich der Sache angenommen. Der hat sich erstmal der Fristwahrung angenommen.
Nun wurde das hier im Forum bekannte "IVM Frankfurt" mit einem weiteren Gutachten von der Versicherung beauftragt.
Dieses wird "sofern erforderlich" nun einen Termin mit mir vereinbaren. Mit extrem viel Glück wird dieses Gutachten jedoch wieder nach Aktenlage entschieden, da auch bei kritischer Betrachtung meiner Meinung nach nur eine volle Invalidität in Frage kommt.
Bei einem Rollstuhlfahrer, der inkomplett ab dem 11. Brustwirbel gelähmt ist, sollte das nicht allzu schwer sein. Die Füße baumeln nur herum und haben alleine schon aus meiner Sicht einen Inv.grad von 100% lt Gliedertaxe.

Kann ich den Gutachter eigentlich selbst bestimmen, wenn ich ein Folgegutachten in Auftrag geben muß?

Viele Grüße,

Gerd
 
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