Hallo in die Runde.
Mein Name ist Gerd und bin 38 Jahre jung. An Neujahr diesen Jahres bin ich mit einem Schlitten so unglücklich auf den Hintern aufgekommen, dass ein Brustwirbel gebrochen ist und darauf meine Beine nicht mehr gespürt habe. Für die Fachleute unter Euch:
Inkompl. Paraplegie sub Th12 mit Blasen/Mastdarmlähmung nach Berstungsbruch 12 BWK.
Therapie: Re-Spondylodese BWK 11 bis L1
Nach 5 Monaten und 3 OP´s kann ich nun glücklicherweise wieder mit Orthesen stehen, bin sensibler an den Beinen geworden und kann mit Krücken sogar etwas gehen. Das Querschnittszentrum hat gute Arbeit geleistet und hatte Glück im Unglück - wenn man das sagen kann. Trotz der Fortschritte bin ich auf den Rolli angewiesen.
Ich habe 2 PUV. Die kleinere Versicherung hat mein Arbeitgeber auf mich abgeschlossen. Diese will den Invaliditätsgrad entweder durch die bereits vorliegenden Atteste feststellen oder evtl mich zu einem Arzt schicken. Die größere hat einen Vorschuß aufgrund einer Schwerverletztenklausel geleistet und einen weitereren Vorschuß von ca 5% der Versicherungssumme. Diese möchte den Grad der Verletzung erst Ende 2017 feststellen lassen. Grund sei der hauseigene Gutachter, der der Meinung sei, daß erst dann die Schwere der Verletzung endgültig bemessen werden kann. Es sei "schwierig, eine Prognose über den Mindestinvaliditätsgrad abzugeben."
Ein schlechter Witz, wie ich finde. Genügt ein Rollstuhlfahrer nicht mit vollständig gelähmten Fußheber der sich seit dem Unfall nicht mehr selbstständig seine Blase entleeren konnte für eine solche Beurteilung?
Mein Anwalt hält das Gutachten dieses "Medizinischen Instituts" als unangemessen und bemängelt, daß ein beteiligter Arzt Proktologe u.a. sei.
Eine Unfallversicherung die erst nach 3 Jahren den Invaliditätsgrad endgültig feststellen lassen will, ist für mich als Querschnittgelähmten eine Lachnummer. Die bisherigen Minivorschüsse die dringend für Umbauten benötigt werden, ebenso.
Die kleinere Versicherung will mich wie bereits erläutert separat zum Gutachter schicken um früher zu leisten als es die größere es vor hat. Grundsätzlich prima. CT, Röntgen, Urologische Untersuchungen usw sind jedoch belastend. Soll ich wegen des früheren Zahlungstermines der kleineren Versicherung diese Untersuchungen mehrmals durchführen lassen?Oder darauf bestehen, daß sich die beiden Versicherungen auf dasselbe Gutachten beziehen?
Frohe Weihnachten wünscht Euch,
Gerd
Mein Name ist Gerd und bin 38 Jahre jung. An Neujahr diesen Jahres bin ich mit einem Schlitten so unglücklich auf den Hintern aufgekommen, dass ein Brustwirbel gebrochen ist und darauf meine Beine nicht mehr gespürt habe. Für die Fachleute unter Euch:
Inkompl. Paraplegie sub Th12 mit Blasen/Mastdarmlähmung nach Berstungsbruch 12 BWK.
Therapie: Re-Spondylodese BWK 11 bis L1
Nach 5 Monaten und 3 OP´s kann ich nun glücklicherweise wieder mit Orthesen stehen, bin sensibler an den Beinen geworden und kann mit Krücken sogar etwas gehen. Das Querschnittszentrum hat gute Arbeit geleistet und hatte Glück im Unglück - wenn man das sagen kann. Trotz der Fortschritte bin ich auf den Rolli angewiesen.
Ich habe 2 PUV. Die kleinere Versicherung hat mein Arbeitgeber auf mich abgeschlossen. Diese will den Invaliditätsgrad entweder durch die bereits vorliegenden Atteste feststellen oder evtl mich zu einem Arzt schicken. Die größere hat einen Vorschuß aufgrund einer Schwerverletztenklausel geleistet und einen weitereren Vorschuß von ca 5% der Versicherungssumme. Diese möchte den Grad der Verletzung erst Ende 2017 feststellen lassen. Grund sei der hauseigene Gutachter, der der Meinung sei, daß erst dann die Schwere der Verletzung endgültig bemessen werden kann. Es sei "schwierig, eine Prognose über den Mindestinvaliditätsgrad abzugeben."
Ein schlechter Witz, wie ich finde. Genügt ein Rollstuhlfahrer nicht mit vollständig gelähmten Fußheber der sich seit dem Unfall nicht mehr selbstständig seine Blase entleeren konnte für eine solche Beurteilung?
Mein Anwalt hält das Gutachten dieses "Medizinischen Instituts" als unangemessen und bemängelt, daß ein beteiligter Arzt Proktologe u.a. sei.
Eine Unfallversicherung die erst nach 3 Jahren den Invaliditätsgrad endgültig feststellen lassen will, ist für mich als Querschnittgelähmten eine Lachnummer. Die bisherigen Minivorschüsse die dringend für Umbauten benötigt werden, ebenso.
Die kleinere Versicherung will mich wie bereits erläutert separat zum Gutachter schicken um früher zu leisten als es die größere es vor hat. Grundsätzlich prima. CT, Röntgen, Urologische Untersuchungen usw sind jedoch belastend. Soll ich wegen des früheren Zahlungstermines der kleineren Versicherung diese Untersuchungen mehrmals durchführen lassen?Oder darauf bestehen, daß sich die beiden Versicherungen auf dasselbe Gutachten beziehen?
Frohe Weihnachten wünscht Euch,
Gerd