bg-kämpfer
Mitglied
wer kann mir einen Tipp geben wo ich ausführlich nachlesen kann
welchen Anforderungen und welchem Zweck die Protokollführung einer SG-Verhandlung entsprechen muss
und welchen genauen Bestimmungen diese unterliegt?
In meiner Verhandlung hat die Protokollführerin im wesentliche nur untätig rumgesessen und hat ab und zu was von der Richterin dikiert bekommen,
also nicht aus eigenem Verständnis das Geschehen der Verhandlung dokumentiert sondern war eigentlich nur das lebende Notizbuch der Richterin.
Ich habe so meine Zweifel das sich das der Gesetzgeber ursprünglich so vorgestellt hat !
welchen Anforderungen und welchem Zweck die Protokollführung einer SG-Verhandlung entsprechen muss
und welchen genauen Bestimmungen diese unterliegt?
In meiner Verhandlung hat die Protokollführerin im wesentliche nur untätig rumgesessen und hat ab und zu was von der Richterin dikiert bekommen,
also nicht aus eigenem Verständnis das Geschehen der Verhandlung dokumentiert sondern war eigentlich nur das lebende Notizbuch der Richterin.
Ich habe so meine Zweifel das sich das der Gesetzgeber ursprünglich so vorgestellt hat !