Hallo und guten Tag,
schon mehrfach wurde hier das Recht am Filmmaterial diskutiert. Wenn ich dies nun richtig verstanden habe, steht dies dem Patienten zu.
Aber wie sieht es - bspw. in einer Rehamaßnahme - mit dem Filmen eines Patienten aus?
Der Patient soll z. B. beim Tragen von Lasten gefilmt werden. Wie schaut es aus, wenn er dazu sein Einverständnis verweigert.
Kann die BG (Arbeitsunfall) ihm dies negativ auslegen?
Lieben Dank.
K.
schon mehrfach wurde hier das Recht am Filmmaterial diskutiert. Wenn ich dies nun richtig verstanden habe, steht dies dem Patienten zu.
Aber wie sieht es - bspw. in einer Rehamaßnahme - mit dem Filmen eines Patienten aus?
Der Patient soll z. B. beim Tragen von Lasten gefilmt werden. Wie schaut es aus, wenn er dazu sein Einverständnis verweigert.
Kann die BG (Arbeitsunfall) ihm dies negativ auslegen?
Lieben Dank.
K.