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Zustimmung Patienten bei Multimediaeinsatz

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Kugel
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Kugel

Nicht aktive Mitglieder
Hallo und guten Tag,
schon mehrfach wurde hier das Recht am Filmmaterial diskutiert. Wenn ich dies nun richtig verstanden habe, steht dies dem Patienten zu.
Aber wie sieht es - bspw. in einer Rehamaßnahme - mit dem Filmen eines Patienten aus?
Der Patient soll z. B. beim Tragen von Lasten gefilmt werden. Wie schaut es aus, wenn er dazu sein Einverständnis verweigert.
Kann die BG (Arbeitsunfall) ihm dies negativ auslegen?
Lieben Dank.
K.
 
Hallo,

warum und für wen soll das überhaupt gefilmt werden? Reicht nicht eine Beschreibung des Vorgangs und der Feststellungen?


Gruss

Sekundant
 
Hallo,

warum und für wen soll das überhaupt gefilmt werden? Reicht nicht eine Beschreibung des Vorgangs und der Feststellungen?


Gruss

Sekundant

Patient sagt, hat beim Tragen der Lasten Rückenprobleme.
Muss er sich filmen lassen? Zumal die Rückenprobleme ja erst später auftauchen und in einem kurzchen Filmchen nix dokumentiert werden kann. Außerdem ist der Arzt kein Orthopäde. Also was will er erkennen und was soll das?
Was ist wenn der Patient sich weigert?
 
Hallo Kugel,

ich sollte bei meiner letzten Rehamaßnahme per Video,
vom Hals bis zu den Füßen, bis auf die Unterwäsche entblättert, gefilmt werden,
um mein Gangbild zu analysieren und dokumentieren.
Das hätte zweimal geschehen sollen,
einmal zu Beginn der Reha und einmal zum Abschluß.
Das habe ich schlicht und einfach abgelehnt,
denn wer sich nicht blind stellt, sieht was Sache ist.
Es bestand schließlich keine rechtliche Anordnung, und das war's, ohne negative Folgen.

Gruß
nightwalker
 
Danke schön. Dieser Fall ist ähnlich gelagert.
Hattest du auch einen Arbeitsunfall?
Gruß K.
 
Hallo Kugel,

das Unfalldatum liegt viele Jahre zurück,
eine BG ist entschädigungspflichtig,
und die letzte Reha ist ein paar Jahre her.

Gruß
nightwalker
 
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