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Zusammenarbeit/Datenschutz DRV und Jobcenter

Datenschutz

Hallo liebe Forianer !

Nachdem ich die Hinweise auf die entsprechenden § und die damit verbundenen Gesetzesausführungen gelesen habe, musste ich ehrlich schmunzeln..:D oder doch lachen

Als mein Anwalt meine Akte mit Hinweis auf seine Beauftragung und Vorlage der Vollmacht seiner Mandantin (ich), bei der RV abgerufen hat, bekam er ein Schreiben mit dem Wortlaut: ... dass dürften sie nur, wenn ich damit einverstanden bin ...:rolleyes: und haben mir ein paar Tage später Schreiben mit dem Wortlaut:

Kanzlei .... hat uns heute ...gebeten ..

Dabeigelegt war eine vorformulierte Einverständniserklärung , die besagte: .Ich versichere ...das Herr RA .... meine...blabla

Ich stimme überein, dass Datenschutz nur dann greift bzw. nicht greift, wenn es dem Staat, sprich RV, BG usw., hilft ..

Ein Schelm wer dabei böses denkt ...

Louise
 
Hallo,

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten ist unter den Voraussetzungen des Zweiten Kapitels des SGB X (§§ 67-85a) zulässig.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html#BJNR114690980BJNG001702308

Sehr interessant auch Drittes Kapitel SGBX: Zusammenarbeit der Leistungsträger
www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html#BJNR114690980BJNG011402308

Beispielsweise:


§ 96 Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen
(1) Veranlasst ein Leistungsträger eine ärztliche Untersuchungsmaßnahme oder eine psychologische Eignungsuntersuchungsmaßnahme, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Sozialleistung vorliegen, sollen die Untersuchungen in der Art und Weise vorgenommen und deren Ergebnisse so festgehalten werden, dass sie auch bei der Prüfung der Voraussetzungen anderer Sozialleistungen verwendet werden können. Der Umfang der Untersuchungsmaßnahme richtet sich nach der Aufgabe, die der Leistungsträger, der die Untersuchung veranlasst hat, zu erfüllen hat. Die Untersuchungsbefunde sollen bei der Feststellung, ob die Voraussetzungen einer anderen Sozialleistung vorliegen, verwertet werden.
(2) Durch Vereinbarungen haben die Leistungsträger sicherzustellen, dass Untersuchungen unterbleiben, soweit bereits verwertbare Untersuchungsergebnisse vorliegen. Für den Einzelfall sowie nach Möglichkeit für eine Vielzahl von Fällen haben die Leistungsträger zu vereinbaren, dass bei der Begutachtung der Voraussetzungen von Sozialleistungen die Untersuchungen nach einheitlichen und vergleichbaren Grundlagen, Maßstäben und Verfahren vorgenommen und die Ergebnisse der Untersuchungen festgehalten werden. Sie können darüber hinaus vereinbaren, dass sich der Umfang der Untersuchungsmaßnahme nach den Aufgaben der beteiligten Leistungsträger richtet; soweit die Untersuchungsmaßnahme hierdurch erweitert ist, ist die Zustimmung des Betroffenen erforderlich.
(3) Die Bildung einer Zentraldatei mehrerer Leistungsträger für Daten der ärztlich untersuchten Leistungsempfänger ist nicht zulässig.

Und wenn die elektronische Gesundheitskarte (e-card) erst da ist, gibt's für den Daten-Abgriff der Leistungsträger auch die begehrte Zentraldatei.

(Wer sich gegen die e-card noch wehren möchte, findet bei der Verbraucherzentrale Hamburg weitergehende infos. Die ersten Versicherten werden zur Zeit um Fotos gebeten)

Grüße
 
Hallo Kuckuk,

vielen Dank für den Hinweis, dass man bei der Verbraucherzentrale HH Infos bzgl. der neuen Gesundheitskarte findet. Meine KK hat mich hierzu vor einiger Zeit angeschrieben und ich sehe eben diese Gefahren auch...

Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo Sachsblau,

ist zwar offtopic macht aber nix;)

Hier zwei links zur elektronischen Gesundheitskarte:

1. Wdr 5: Der gespeicherte Patient Sendung vom 01.01.2012, 11:05 bis 12:00 Uhr

http://www.wdr5.de/sendungen/dok-5/s/d/01.01.2012-11.05.html

(geht fast ne Stunde, aber sehr interessant und lohnt sich)

2. http://stoppt-die-e-card.de/

z.B. Was Sie tun können, wenn Ihre Kasse ein Foto für die "Gesundheitskarte" verlangt

online petition

etc

Vielleicht lässt sich durch Abstimmung mit den Füßen dieses diktatorische Mamutprojekt noch verhindern

Freundliche Grüße
 
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