Ariel
Erfahrenes Mitglied
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- 23 März 2007
- Beiträge
- 2,697
Hallo ht5028,
hier ein sehr beachtenswertes Zitat von Dir:
Zitat von ht5028, vom 24.10.2006:
„bei dem Gutachter Dr. Volpert handelt es sich um den „Hausgutachter“ des SG Dortmund sowie des Landessozialgerichtes Essen. Dr. Volpert besitzt dort die Eigenschaften, die man normalerweise nur dem Oberhaupt der rh. kath. Kirche (die Unfehlbarkeit) zubilligt.
D.h. aus meiner Sicht im Klartext: Es ist zwecklos, Gutachten, Atteste, Arztberichte, Stellungnahmen von Ärzten, Unikliniken, BfA, MDK etc.) als Beweismittel den Gerichten vorzulegen, wenn diese Befunde zu anderen Ergebnissen kommen als der Gutachter Dr. Volpert.
Die oben genannten Sozialgerichte stehen voll hinter Dr. Volpert, auch wenn der Versicherte lückenlos belegen kann, dass das Gutachten des Dr. Volpert falsch ist.
Die Gerichte begründen ihr Verhalten damit, dass Dr. Volpert „dem Gericht bekannt ist und somit wären seine Gutachten schlüssig und nachvollziehbar“. Basta.
Ich selbst bin von Herrn Dr. Volpert am 13.O4.2OO4 begutachtet worden.“
Auch wenn es einige Zeit her ist, ist der Sachverhalt immer in diesem Forum aktuell.
Hier geht es zwar jetzt nicht mehr um Volpert, sondern um Stevens und Vergleichbare.
Namen der GA sind jedoch einerlei, denn es geht um die Ideologie dieser „Verbrecher“.
In diesem Forum tragen Betroffene vor, die auf Grund dieser Ideologie geschädigt wurden.
Überlegt man sich, was bedeutet die Pflicht des GA zur Neutralität, dann ist das n.m.M. nicht vereinbar mit der Unterordnung seiner Handlung unter eine Ideologie. Was Unterordnung der Ideologie bei Medizinern ab 33 bedeutete, das wissen wir noch zu gut, viele Mediziner, die ihren Arzt-Eid nicht verletzen wollten, wurden ihres Amtes enthoben, ausgetauscht gegen Ideologietreue.
Denke ich an die neutralen Mediziner, die in den vergangenen 10 Jahren durch BG- und Versicherungs-Spezialisten ihre Existenz in Deutschland verloren, nur weil sie sich nicht den Bedingungen/Abmachungen der BG-Ideologie beugten, dann sehe ich dieselben Strickmuster.
Zu Deinem Zitat direkt:
1. Es geht immer um GA, die für die BG aktiv tätig sind
2. Die Gerichte, die per BG-Fortbildungsveranstaltungen eingeschworen wurden, stehen immer voll blindem Vertrauen hinter ihren bevorzugten SV, so dass sie vergessen (für überflüssig halten), deren GA objektiv zu prüfen, selbst wenn der Kläger einen Beweisantrag zur weiteren sachverständigen Überprüfung stellt.
3. Wie im Einheitskanon kommen in den Urteilsbegründungen diese Standardsätze: „dem Gericht bekannt ist und somit wären seine Gutachten schlüssig und nachvollziehbar“, obwohl das GA weder kritisch überprüft wurde, noch die Angriffe vom Kläger gegen dieses GA nicht gehört wurden.
Was aber leider richtig ist, „Es ist zwecklos, Gutachten, Atteste, Arztberichte, Stellungnahmen von Ärzten, Unikliniken, BfA, MDK etc.) als Beweismittel den Gerichten vorzulegen, wenn diese Befunde zu anderen Ergebnissen kommen als der Gutachter Dr. Volpert.“.
Bei der Stütze des Gerichts auf das GA, sowie bei einer späteren Klage der Überprüfung nach §839a, kommt es nicht darauf an, was an Befundberichten und Befunddokumenten vorliegt, sondern es kommt allein auf die Leistung des Gutachters an, also das, was er selbst bei seiner Untersuchung als Sachverständiger feststellt.
Das ist Gesetz.
Deshalb sind jedoch die sonst vorliegenden Befunddokumentationen nicht überflüssig, denn anhand diesen kann man trotzdem die Leistung des „Falschgutachters“, überprüfen. Dabei ist es nicht getan, so wie die Medizingutachter es tun, die pro BG handeln, nur Vorwürfe zu erheben; das allein bleibt dann in der Luft hängen, wie Beschimpfungen auf dem Schulhof. Wer schleudert schon auf dem Schulhof Schimpfworte gegen seinen Kontrahenten und macht sich die Mühe, auch noch zu begründen, warum er den Kontrahenten für ein …. hält? Sowas kommt doch nur dann zur Sprache, wenn ein beherzter, verantwortungsvoller Lehrer dazu kommt und den Beschimpfer auffordert, seine Vorwürfe zu begründen.
Die meisten Klageabweisungen der Geschädigten haben ihre Ursache darin, dass die selbstdargestellten Medizingutachter untauglich sind für ihre Mandanten. Daraus folgt zwangsläufig, dass sie tauglich sind für die „Falschgutachter“.
Gruß Ariel
hier ein sehr beachtenswertes Zitat von Dir:
Zitat von ht5028, vom 24.10.2006:
„bei dem Gutachter Dr. Volpert handelt es sich um den „Hausgutachter“ des SG Dortmund sowie des Landessozialgerichtes Essen. Dr. Volpert besitzt dort die Eigenschaften, die man normalerweise nur dem Oberhaupt der rh. kath. Kirche (die Unfehlbarkeit) zubilligt.
D.h. aus meiner Sicht im Klartext: Es ist zwecklos, Gutachten, Atteste, Arztberichte, Stellungnahmen von Ärzten, Unikliniken, BfA, MDK etc.) als Beweismittel den Gerichten vorzulegen, wenn diese Befunde zu anderen Ergebnissen kommen als der Gutachter Dr. Volpert.
Die oben genannten Sozialgerichte stehen voll hinter Dr. Volpert, auch wenn der Versicherte lückenlos belegen kann, dass das Gutachten des Dr. Volpert falsch ist.
Die Gerichte begründen ihr Verhalten damit, dass Dr. Volpert „dem Gericht bekannt ist und somit wären seine Gutachten schlüssig und nachvollziehbar“. Basta.
Ich selbst bin von Herrn Dr. Volpert am 13.O4.2OO4 begutachtet worden.“
Auch wenn es einige Zeit her ist, ist der Sachverhalt immer in diesem Forum aktuell.
Hier geht es zwar jetzt nicht mehr um Volpert, sondern um Stevens und Vergleichbare.
Namen der GA sind jedoch einerlei, denn es geht um die Ideologie dieser „Verbrecher“.
In diesem Forum tragen Betroffene vor, die auf Grund dieser Ideologie geschädigt wurden.
Überlegt man sich, was bedeutet die Pflicht des GA zur Neutralität, dann ist das n.m.M. nicht vereinbar mit der Unterordnung seiner Handlung unter eine Ideologie. Was Unterordnung der Ideologie bei Medizinern ab 33 bedeutete, das wissen wir noch zu gut, viele Mediziner, die ihren Arzt-Eid nicht verletzen wollten, wurden ihres Amtes enthoben, ausgetauscht gegen Ideologietreue.
Denke ich an die neutralen Mediziner, die in den vergangenen 10 Jahren durch BG- und Versicherungs-Spezialisten ihre Existenz in Deutschland verloren, nur weil sie sich nicht den Bedingungen/Abmachungen der BG-Ideologie beugten, dann sehe ich dieselben Strickmuster.
Zu Deinem Zitat direkt:
1. Es geht immer um GA, die für die BG aktiv tätig sind
2. Die Gerichte, die per BG-Fortbildungsveranstaltungen eingeschworen wurden, stehen immer voll blindem Vertrauen hinter ihren bevorzugten SV, so dass sie vergessen (für überflüssig halten), deren GA objektiv zu prüfen, selbst wenn der Kläger einen Beweisantrag zur weiteren sachverständigen Überprüfung stellt.
3. Wie im Einheitskanon kommen in den Urteilsbegründungen diese Standardsätze: „dem Gericht bekannt ist und somit wären seine Gutachten schlüssig und nachvollziehbar“, obwohl das GA weder kritisch überprüft wurde, noch die Angriffe vom Kläger gegen dieses GA nicht gehört wurden.
Was aber leider richtig ist, „Es ist zwecklos, Gutachten, Atteste, Arztberichte, Stellungnahmen von Ärzten, Unikliniken, BfA, MDK etc.) als Beweismittel den Gerichten vorzulegen, wenn diese Befunde zu anderen Ergebnissen kommen als der Gutachter Dr. Volpert.“.
Bei der Stütze des Gerichts auf das GA, sowie bei einer späteren Klage der Überprüfung nach §839a, kommt es nicht darauf an, was an Befundberichten und Befunddokumenten vorliegt, sondern es kommt allein auf die Leistung des Gutachters an, also das, was er selbst bei seiner Untersuchung als Sachverständiger feststellt.
Das ist Gesetz.
Deshalb sind jedoch die sonst vorliegenden Befunddokumentationen nicht überflüssig, denn anhand diesen kann man trotzdem die Leistung des „Falschgutachters“, überprüfen. Dabei ist es nicht getan, so wie die Medizingutachter es tun, die pro BG handeln, nur Vorwürfe zu erheben; das allein bleibt dann in der Luft hängen, wie Beschimpfungen auf dem Schulhof. Wer schleudert schon auf dem Schulhof Schimpfworte gegen seinen Kontrahenten und macht sich die Mühe, auch noch zu begründen, warum er den Kontrahenten für ein …. hält? Sowas kommt doch nur dann zur Sprache, wenn ein beherzter, verantwortungsvoller Lehrer dazu kommt und den Beschimpfer auffordert, seine Vorwürfe zu begründen.
Die meisten Klageabweisungen der Geschädigten haben ihre Ursache darin, dass die selbstdargestellten Medizingutachter untauglich sind für ihre Mandanten. Daraus folgt zwangsläufig, dass sie tauglich sind für die „Falschgutachter“.
Gruß Ariel